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Geschrieben von Biber93 am 13.01.2009 um 18:45:

  Berufskraftfahrer Qualifikation

Hallo;

da dieses Thema wohl auf sehr viele Forenteilnehmer zutrifft, habe ich gedacht ich mache hierzu auch einmal einen Thread auf.

Ich selbst würde gerne wissen was wenn ich mit 18 Jahren den LKW Führerschein (C/CE) mache und nebenher ein bisschen für ein Unternehmen LKW fahre (selbstverständlich nachdem ich 21 bin).

Ich verstehe eigentlich nicht, was diese Geschichte bringen soll. Denn wenn ein LKW-Fahrer, der schon Jahre hinter dem Steuer jetzt auf einmal eine Weiterbildung zum BKF machen muss, was soll das bringen? Ich denke Fahren kann er schon, und den Rest, den er können muss auch.

Nun die Fragen:

- An welche Ausblidung muss ich Teilnehmen?
- Wie umfangreich ist diese?
- Muss so etwas wiederholt werden? Wenn ja, wie oft?

Dann noch eine allgemeine Frage:

- was muss ein LKW-Fahrer tun, der den Führerschein schon hat?


Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen



Gruß

Tobias



Geschrieben von DEUTZ-FAHR-FAN am 13.01.2009 um 19:37:

  RE: Berufskraftfahrer Qualifikation

hallo
also ich warte mal ab,wir haben 5jahre zeit um weiterbildung zu machen.vielleicht ändert sich ja alles wieder,weil irgend jemand die kosten übernehmen muss und wenn es einmal der chef nicht mehr bezahlt,was er eigedlich auch nicht muss,dann bin ich ja mal gespannt ob sich das jeder leisten kann.
ps:ich rede hier von der schweiz.



Geschrieben von Terex-Robin am 13.01.2009 um 19:48:

  RE: Berufskraftfahrer Qualifikation

Zitat:
Original von DEUTZ-FAHR-FAN
hallo
also ich warte mal ab,wir haben 5jahre zeit um weiterbildung zu machen.vielleicht ändert sich ja alles wieder,weil irgend jemand die kosten übernehmen muss und wenn es einmal der chef nicht mehr bezahlt,was er eigedlich auch nicht muss,dann bin ich ja mal gespannt ob sich das jeder leisten kann.
ps:ich rede hier von der schweiz.


Hallo Roland,ich denke das wird in Deutschland net viel anderst sein.

Gruß Robin



Geschrieben von Steinsetzer am 13.01.2009 um 20:21:

 

Ich weiß nicht wie es hobby mäßig aussieht aber wenn du richtig fahren willst musst du es absofort als richtige ausbildung machen.
Weißt du bestimmt schon.

Ich denke mal als Hobby wirst das auch machen müssen wenn die Polizei dich kriegt lönnte es evtl- Ärger geben



Geschrieben von Biber93 am 13.01.2009 um 20:35:

 

ich hab mich da einmal ein bisschen eingelesen. Man kann an einer Beschleunigten Grundausbildung Teilnehmen, die aus einem 140 Stündigem Lehrgang besteht.

Ich finde es wird so langsam richtig blöd. Erst kommen die 5 Jährigen Führerscheinverlängerungen, was ja noch ein bisschen Sinn macht und jetzt muss man noch an einem Lehrgang teilnehmen der alle 5 Jahre erweitert wird.
Ich meine, bisher hat es auch ohne Lehrgang funktioniert, warum braucht man den jetzt auf einmal?

übrigens www.flvbw.de die Homepage des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg ist sehr informationsreich. Ich denke die Regelungen in den einzelnen Bundesländern werden sich nicht so stark unterscheiden.


Gruß Tobias



Geschrieben von derHeisinger am 13.01.2009 um 21:05:

 

Also für all jene, die bereits im Besitz des Kartenführerscheins sind und die Berechtigung für die Klassen C + CE besitzen, benötigen keinen Berufskraftfahrer Grundqualifikationsnachweis bis zum Stichtag 09.09.2016 (für die Klassen D + DE ist der Sichtag 09.09.2015).

Alle die die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E / D, DE, D1, D1E noch vor dem 10.09.2009 erwerben gilt das wie oben Beschriebene.


Alle anderen, die den Schein nach den Stichtagen erwerben (gilt für den Neuerweb wie auch für die jenigen, die den Führerschein mal entzogen bekommen haben und ihn wieder neu erteilt bekommen) gilt folgendes:

"Eine Person besitzt die Fahrerlaubnis Klasse C und CE seit dem 10.02.2000. Diese wird ihm am 15.08.2008 entzogen. Die Neuerteilung erfolgt am 16.03.2010.
Diese Person muss die Grundqualifikation erwerben, da sie keine Fahrerlaubnis besitzt, die vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist"

ansonsten empfehle ich folgenden Link zur IHK -> Klick mich



Geschrieben von Uritrans am 13.01.2009 um 21:48:

 

Ich spreche jetzt für die Schweiz:

Die 5 Tage Kurse welche ich bis 2014 Nachweisen muss hab ich schon bald.
Die Kurse letztes Jahr waren bei den Routiers Suisse noch gratis. Nun kostet ein Tageskurs Fr 165.- was ich nicht die Welt finde. Vorallem da ich die Kurse sicher selbst bezahlen muss. Ich werde die Kurse aber besuchen, da ich mir die Option des fahrens offenhalten will.
Wie der eine oder andere ja weiss hab ich einen anderen Job.

Nach 2014 bis 2019 schau ich dann mal, denn die Berechtigung zum führen schwerer Motorfahrzeuge nimmt einem niemand. Aktuell ist es so, dass man den Zusatzausweis zum gewerblichen führen schwerer Motorfahrzeuge ohne die Kurse nicht erhält oder dieser dann später aberkannt wird.



Geschrieben von thomas d am 13.01.2009 um 21:58:

 

@ all :
Ich glaube hier wird einiges verdreht.Qualifizieren muß sich jeder der gewerblich fahren will oder muß. Genaues im Internet bei BKrFQG Information zum EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.



Geschrieben von CATSteffen am 14.01.2009 um 06:10:

 

@ ThomasD


also in der Beschreibung steht aber nix von Schlappschuhen beim LKW waschen lach lach lach lach lach

ist das dann gar kein Berufskraftfahrer ????



Geschrieben von haldjo am 14.01.2009 um 07:41:

 

Also meines Wissens muss man sich nur Qualifizieren wenn man am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen will.
LoF-Fahrzeuge sind in Deutschland wohl nicht Qualifikationspflichtig.
Ich denke das ist wie bei der Altersregelung, LoF und Privat darf ich ja auch schon mit 18 fahren, Gewerblichen Güterkraftverkehr aber erst mit 21.
Nur weiß ich nich wie es sich verhält wenn ich ein Schwarzes Kennzeichen habe(also keine selbstfahrende Arbeitsmaschine o.ä.) und diese LoF nutze!?


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