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Geschrieben von hank am 06.10.2009 um 20:31:
Hi Geno,
ja, das mit der Ladungssicherung ist ein leidiges Thema. Es ist schon seit langem so, dass die "Trachtengruppe" sich darum kömmert, weil es in dieser Hinsicht immr mehr schwarze Schafe gibt.
Ich kann aus Erfahrung sagen, dass z. B. Kupfe "flüssiger" als Wasser ist. Habe auch schon die Erfahrung gemacht. Sch........!
Kann man eigentlich nur richtig fest verkeilen.
mfg
Hank
Geschrieben von Geno am 06.10.2009 um 21:28:
einleidiges Thema das Stimmt aber man braucht ja manchmal garnicht soviel zu machen. wie der Hängerzug mit den Steinen der hätte liebermal ein bischen nachgedacht und selbst gemerkt das das so nie halten kann. aber naja die schwarzen Schafe sind auf dem vormarsch, leider.
Ich frag mich heute noch warum der Fahrer den Ladekran nicht einfach in die brücke gelegt hat.
Gruss
Stephan
Geschrieben von thomas d am 14.12.2009 um 21:04:
Noch Fragen ??
Ohne Worte.
Geschrieben von stephan-pf am 15.12.2009 um 08:32:
RE: Ladungssicherung/ und ähnliches
Hallo
Ich habe mal ne Frage zu dem Link hier
http://www.baselland.ch/Newsdetail.30917...a786a0de.0.html
Was ist ein Kosten-Gebühren Depositum?
Soll wohl die Strafe sein oder ist das noch was anderes???
Und meine zweite Frage: Darf die Schweizer Polizei den Führerschein bei sowas komplett entziehen??
Vielen Dank für die Antworten im vorraus!!
Geschrieben von seebser am 15.12.2009 um 08:36:
Link wurde nicht gefunden!
Geschrieben von Uritrans am 15.12.2009 um 11:19:
RE: Ladungssicherung/ und ähnliches
Zitat: |
Original von stephan-pf
Hallo
Ich habe mal ne Frage zu dem Link hier
http://www.baselland.ch/Newsdetail.30917...a786a0de.0.html
Was ist ein Kosten-Gebühren Depositum?
Soll wohl die Strafe sein oder ist das noch was anderes???
Und meine zweite Frage: Darf die Schweizer Polizei den Führerschein bei sowas komplett entziehen??
Vielen Dank für die Antworten im vorraus!! |
Das Kosten-Gebühren-Depositum ist ein Depot für die Strafe, welche später vom Richter verfügt wird. So wird bei Ausländern sichergestellt, dass die Strafe auch bezahlt wird.
Den Führerschein dürfen die Schweizer glaub nur für die Schweiz entziehen. Am Zoll muss er soweit ich weiss zurückgegeben werden.
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