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Geschrieben von RainerP am 22.06.2010 um 19:55:

  mitzuführende Unterlagen

Hallo,
mal ne Frage an die Profis:
Welche Unterlagen, Scheine und Papiere muss denn heutzutage ein Kipperfahrer im kurzstrecken Baustellenverkehr so dabei haben?
Bei der Ladung denke ich an normalen Aushub bei Ausschachtung, Kanalarbeiten oder ähnlich



Geschrieben von derHeisinger am 22.06.2010 um 20:25:

 

Führerschein,
Tachoscheiben der vergangenen 10 Tage bzw. Fahrerkarte,
bei Solobetrieb Kfz-Schein Zugfahrzeug
als Zug dann natürlich auch den Kfz-Schein vom Auflieger bzw. Anhänger
und natürlich die aktuelle TÜV-, DEKRA- bzw. GTÜ-Prüfbescheinigung
und vom Zugfahrzeug die ASU-Bescheinigung

Mehr fällt mir gerade nicht ein.

Wiegekarte/-schein wirst selten für die Ladung haben, wenn Du direkt auf der Baustelle mit Material beladen wirst. Ansonsten hast natürlich auch dieses Papier mitzuführen


Gruß,
Andreas



Geschrieben von CATSteffen am 22.06.2010 um 20:36:

 

@ de`Heisinger

Tachoscheiben der letzten 15 Tage bzw ( 3 Wochen )

und immer die Digi karte egal was man fährt.

und die papiere so verstauen dass man sie nach einem Unfall auch findet.



Geschrieben von stahlzarge am 22.06.2010 um 20:36:

 

@de´Heisinger

Mit den letzten 10 Tachoscheiben liegst Du falsch!
Man hat die letzten 28 Kalendertage (nicht Arbeitstage!!!) mituführen.
Je nachdem was auf der Baustelle gefahren wird,mußt Du gegebenenfalls ein Abfallbegleitschein haben, falls es sich um belastetes Material handelt. In besonderen Fällen ADR-Schein und ADR-Ausrüstung mit dabei haben.
Aber ich weiß ja nicht ob Ihr sowas fahrt



Geschrieben von RainerP am 22.06.2010 um 20:40:

 

so hatte ich mir das auch vorgestellt. War zu meiner Zeit (88 -93) schon so bis auf die Fahrerkarte. Hab aber vorhin "Achtung Kontrolle" angesehen, da wollten die Männer von der Rennleitung auch für den Aushub Ladepapiere haben mit Herkunft, Ziel und so weiter....
Die haben das mit Lehm beladene Fahrzeug sicherlich über ne Stunde im strömenden Regen stehen lassen bis endlich die Waage da war. Nach dem Wiegen und Abzug der Toleranzen war er dann noch 200kg zu schwer. Meiner Meinung nach Lächerlich!



Geschrieben von Actros3257 am 22.06.2010 um 20:41:

 

nicht zu vergessen; Transportgenehmigung bzw. EU Lizenz
Nicht das Original sondern eine vom Amt ausgestellte Abschrift.
Die darf aber nicht in Folie verschweisst oder laminiert sein !!!!!



Geschrieben von Flo89 am 22.06.2010 um 21:35:

 

Hallo,

das mit den 28. Kalendertage ist richtig.
Man muss praktisch einen Nachweis der Fahrzeiten des ganzen Monats bringen.
Wenn man z.B. unterschiedliche LKW fährt (Analog und Digitaler Tachograph) sollte man beim Digitalen einen Ausdruck machen.

gruß



Geschrieben von derHeisinger am 22.06.2010 um 21:47:

 

ok, danke für die Korrektur.

Fahre seit 18 Jahren einen 7,5 to. Dreiseitenkipper. Wurde bisher noch nie kontrolliert. Woher sollte ich das auch mit den 28 Tagen wissen ahnung weil den fahre ich noch mit dem alten 3er. Und zu der Zeit 1987als ich den Führerschein gemacht habe, hat einem niemand gesagt und/oder gezeigt wie eine Tachoscheibe auszufüllen ist bzw. in wie weit ich Lenk- u. Ruhezeiten nachzuweisen habe. großes Grinsen

Gruß,
Andreas



Geschrieben von stahlzarge am 22.06.2010 um 22:04:

 

@Flo

Ausdruck ist nicht zwingend nötig,da die Rennleitung Geräte zum Auslesen hat.Der Ausdruck kann nur shr nützlich wenn Du Verstösse drauf hast warum auch immer,wie z.B. kein Parkplatz gefunden oder so, da drückt die Rennleitung manchmal ein Auge zu.

@Actros 3257
Die Transportgehnemigung bzw EU Lizens mitzuführen isz richtig, aber meines wissens nach nicht nötig wenn es sich um Werksverkehr handelt.Denn wenn ich recht erinner brauchte man ja damals auch keine Prüfung im Güterkraftverkehr abzulegen sofern man den LKW im eigenen Betrieb nutzt.Und ich glaube auch das es dort bis zu einer gewissen Grenze erlaubt war für andere zu fahren.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege



Geschrieben von 73thorsten am 22.06.2010 um 22:13:

 

Zitat:
Original von stahlzarge
@Actros 3257
Die Transportgehnemigung bzw EU Lizens mitzuführen isz richtig, aber meines wissens nach nicht nötig wenn es sich um Werksverkehr handelt.Denn wenn ich recht erinner brauchte man ja damals auch keine Prüfung im Güterkraftverkehr abzulegen sofern man den LKW im eigenen Betrieb nutzt.Und ich glaube auch das es dort bis zu einer gewissen Grenze erlaubt war für andere zu fahren.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege



Hallo,
ohne Transportgenehmigung bzw EG-Lizenz ist nur Werkverkehr erlaubt,
ohne Ausnahmen,
also bei dem ersten Transport wo du mit dem eigentlichen Transport Geld verdienst brauchst du eine Transportlizenz.

(habe das grade hinter mir)


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