Baumaschinenbilder.de - Forum (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//index.php)
- LKWs (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//board.php?boardid=22)
-- Dies und das,rund um den Lkw... (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//board.php?boardid=101)
--- Vierachs Lkw (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=37183)


Geschrieben von Herri am 12.10.2010 um 16:06:

  Vierachs Lkw

Hallo zusammen,

ich habe da eine wahrscheinlich dumme Frage, aber ich suche schon eine ganze Weile im gesamten I-net herum und finde keine Antwort.
Also...

Nach meinem Kenntnisstand dürfen vierachsige LKW (also zum Bsp. Baukipper) nur einen einachsigen Anhänger ziehen.

Zwei Fragen dazu.
a) stimmt das überhaupt, oder hat mich mein Gedächtnis im Stich gelassen.
b) wenn es stimmt, wo steht das, in der Stvzo finde ich nix.

Danke schonmal im Voraus

Herri



Geschrieben von Balu am 12.10.2010 um 16:36:

 

Hallo Herri,
das mit den 5 Achsen im gesamten Zug war einmal.

Du kannst an eine 4-Achser ( ohne Ausnahmegenehmigung ) einen Anhänger anhängen mit 1,2,3 oder 4 Achsen anhängen, wenn:
- das zulässige Gesamtzuggewicht von 40 to nicht überschritten wird
- die zulässige Gesamtzuglänge nicht überschritten wird
- das Zugfahrzeug über die technischen Einrichtungen zum mitführen eine Anhängers verfügt
- die angegebenen Anhängelasten nicht überschritten werden.

Für alles was außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist, brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung.

Gruß
Balu



Geschrieben von haldjo am 12.10.2010 um 16:58:

 

Die Abmessungen findest du in §32 StVZO
Die Zulässige Achszahl steht nicht direkt drin, aber in §34 Abs. 6 Punkt 5 ist das Maximalgewicht von "Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen" mit 40 t angegeben.
Da es keine weiter Angabe gibt, bedeutet das dass du soviele Achsen haben kannst wie du willst, solange du keinen anderen Paragraphen verletzt(Wendekreis usw.)
Und natürlich musst du dafür brav deine Maut zahlen. großes Grinsen



Geschrieben von Denzge am 12.10.2010 um 17:00:

 

So stelle ich mir ne Antwort vor echt Top klatsch klatsch

Zitat:
Original von Balu
Hallo Herri,
das mit den 5 Achsen im gesamten Zug war einmal.

Du kannst an eine 4-Achser ( ohne Ausnahmegenehmigung ) einen Anhänger anhängen mit 1,2,3 oder 4 Achsen anhängen, wenn:
- das zulässige Gesamtzuggewicht von 40 to nicht überschritten wird
- die zulässige Gesamtzuglänge nicht überschritten wird
- das Zugfahrzeug über die technischen Einrichtungen zum mitführen eine Anhängers verfügt
- die angegebenen Anhängelasten nicht überschritten werden.

Für alles was außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist, brauchst Dun Ausnahmegenehmigung.

Gruß
Balu



Geschrieben von ralfs am 12.10.2010 um 17:08:

 

Hier noch ein Hinweis!!!

...ab 4 Achsen ist die Maut gleich! klatsch



Geschrieben von tobbi am 12.10.2010 um 17:45:

 

Zitat:
Original von Balu
das mit den 5 Achsen im gesamten Zug war einmal.


Hat dazu vielleicht einer noch mehr Informationen? Von wann bis wann galt das?



Geschrieben von Herri am 13.10.2010 um 15:37:

 

Hallo zusammen,

ich bedanke mich für die Antworten, bin ja nicht so in dem Thema drin und mein Führerschein stammt schon fast aus der Steinzeit, von daher tut mir die Auffrischung meines Wissensstandes gut.

Der Frage von Tobbi möchte ich mich auch anschließen, vielleicht kann die ja auch noch jemand beantworten.

Herri


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH