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Geschrieben von db-l311 am 19.12.2010 um 20:49:
Grünes Kennzeichen für Zugmaschine
Guten Abend!
Ich hab mal eine Frage:
Man kann ja eine Sattelzugmaschine als Zugmaschine umschlüsseln lassen, wenn man mit dieser Anhänger zieht, sodass der LKW ein grünes Kennzeichen bekommt und somit steuerfrei ist. Ich kenn dies besonders von Schaustellern.
Nun zu meine Frage:
Welche Einschränkungen hat man durch die grüne Nummer?
Gibt es da auch solch enge Regelungen wie bei der landwirtschaftlichen grünen Nummer, also keine Spazierfahrten mit einem Oldtimertraktor mit grüner Nummer?
Und welche Voraussetzungen muss ein LKW erfüllen um als Zugmaschine zugelassen werden zu können? Eine Anhängerkupplung ist ja klar, aber sonstige Voraussetzungen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!
Schönen Abend noch!
Simon
Geschrieben von schukie6 am 20.12.2010 um 05:46:
Also, grüne Nummer berechtigt nie zu reinen Spazierfahrten, Schausteller und die landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Als Zugmaschine gilt: Nutzlast darf nur maximal 40 % des GG sein. Umkehrschluß 60% muss Eigengewicht sein. Die Ladefläche darf nicht größer sein als das 1.4fache der vorderen Spurbreite. Schorsch
Geschrieben von buckdanny am 20.12.2010 um 17:53:
die grüne Nummer und die Zulassungsart haben nix miteinander zu tun.
die grüne Nummer bedeutet eine Befreiung von der Kfz Steuer damit sind dann erhebliche Nutzungeinschränkungen verbunden, die Fahrten dürfen dann nur dem Betriebszweck dienen
Geschrieben von db-l311 am 20.12.2010 um 20:54:
Vielen Dank für eure Antworten!!
Hat mir schon sehr weiter geholfen!!
LG
Simon
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