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Geschrieben von tj1110 am 08.06.2011 um 20:23:
Zitat: |
Original von Maggus68
@ ralfs: ich leb noch, hab nur viele andere Sachen um die Ohren im Moment........
PS: Geile Pics von dir..... |
wie bekommen die so mähdrescher-transporte eigentlich genehmigt?
die sind doch viel zu lang, wenn die das schneidwerk und die reifen noch dazupacken. ist ja kein unteilbares gut mehr...
Geschrieben von schwerlast-ben am 08.06.2011 um 20:37:
Hallo,
soweit ich weiß fällt das unter Einsatzfähig sein - beim Baggertransport darf ja auch ein Löffel dabei sein das er Einsatzfähig ist. Der Mähdrescher braucht die Räder und das Schneidwerk um Einsatzfähig zu sein.
Grüße Benny
Geschrieben von tj1110 am 08.06.2011 um 21:01:
wie meinst du das mit dem löffel. der ist ja wenn er angebaut ist, so, dass er die zuglänge nicht beeinträchtigt, oder sehe ich das falsch?
außerdem sollte sowas ja dann in der genehmigung stehen und bei uns hab ich sowas nicht gefunden. dort steht nur was von "unteilbar ist eine ladung, wenn ihre zerlegung aus technischen gründen unmöglich ist oder unzumutbare kosten verursachen würde'"
ist für mich nicht beides nicht der fall...
Geschrieben von Zürioberländer am 08.06.2011 um 21:33:
Hallo Miteinander!
Kenne mich zu wenig genau aus, wie das in Deutschland Genehmigungstechnisch aussieht.Könnte mir aber sehr wohl vostellen, dass ein Mähdrescher soweit in der 40to. limite transportiert werden kann.
Bleibt also nur noch die Ueberlänge, die Breite ändert sich ja nicht, da Maschinenteil Breite angibt, da gibt's doch den Sonderparagrafen der Verhältnissmässigkeit, denn die Reifen haben so oder so Platz auf dem Transport, jetzt noch wegen einem Schneidwerk (ca.2to.), noch einen separaten Lkw einsetzen?
Grüsse Zürioberländer
Geschrieben von tj1110 am 08.06.2011 um 21:46:
man sieht ja, dass der tieflader teleskopiert wurde. das dürfte theoretisch nicht erlaubt sein...
Geschrieben von Zürioberländer am 08.06.2011 um 22:00:
Ja klar! , das wird möglicherweise, wegen der von mir vermuteten Begründung auch so Genehmigt.
Es gibt doch beim Kranteiletransport auch Sonderregelung! z.Bsp. Baukranausleger oder Turmteile solange man sich in der 40to. limite bewegt.
Mobilkranzubehör ist ja ebenfalls ein Sonderregelung.
Geschrieben von tj1110 am 08.06.2011 um 22:03:
ich glaube, du hast mich falsch verstanden. ich meinte nicht teleskopieren generell, sondern in diesem fall. der auflieger ist weiter teleskopiert als nötig wäre um den drescher zu transportieren. und da der zug damit schon länger als gesetzmäßig ist, wäre dann eigentlihc schluss. schneidwerk und drescher sind recht gut teilbar bzw, sind schon geteilt...
Geschrieben von Biber93 am 08.06.2011 um 22:10:
Zitat: |
Original von tj1110
ich glaube, du hast mich falsch verstanden. ich meinte nicht teleskopieren generell, sondern in diesem fall. der auflieger ist weiter teleskopiert als nötig wäre um den drescher zu transportieren. und da der zug damit schon länger als gesetzmäßig ist, wäre dann eigentlihc schluss. schneidwerk und drescher sind recht gut teilbar bzw, sind schon geteilt... |
Ich glaube du hast ihn falsch verstanden, er hat doch oben versucht das ganze mit der "einsetzbarkeit" zu begründen, dass Schneidwerk und Drescher transportiert werden dürfen und es dafür evtl. eine Sonderregelung gibt.
Diese wird dann auch die Teleskopierung erlauben.
Gruß Tobias
Geschrieben von manny33604 am 08.06.2011 um 22:53:
Ich glaube ich habe mal irgendwo einen Bericht gelesen oder gesehen, in dem es genau um den Mähdreschertransport ging.
Denn sehr sehr viele dieser Transporte sind nach Auslegung der Gesetzeslage faktisch illegal. Es liegt wie hier schon festgestellt daran, dass Übermaße nur bei unteilbaren Gütern erlaubt sind, und ein Drescher ist vom Schneidwerk trennbar, und sogar sowieso getrennt weil er ja sonst garnicht transportabel wäre...
Na ja jedenfalls kann man als Mähdreschertransporteur wohl nie sicher sein ob man während einer Kontrolle stillgelegt wird.... Dem Gesetzgeber ist es übrigens völlig egal ob eine Ladung mit einem oder 10 LKW gefahren wird... Auch ist ihm egal ob ein LKW Leerfahrten hat...
Ich kann mich noch gut an einen Fernsehbericht erinnern, indem ein Sattelzug mit teleskopierbarem Vierachstieflader stillgelegt wurde, weil der dem Auflieger um 20cm teleskopiert hatte. Bei der Ladung handelte es sich um einen 40Fuß Container, den er auf dem Rückweg von Bremen mit nach Tschechien nehmen wollte.
Das Fahrzeug wurde stillgelegt, ein geeignetes Fahrzeug musste her, Er hätte also leer zurück fahren müssen, oder halt was kurzes oder übergroßes laden müssen
Geschrieben von Schuppi am 09.06.2011 um 10:11:
Diskussion zu Teilbare/Unteilbare Ladung bei Schwertransporten
Trotzdem gibt es Firmen, die für so etwas Dauerausnahmegenehmigungen haben.
Die DÜRFEN generell bis zu Länge XX fahren. Egal ob 1 Teil oder 100 Teile...
Das kann dann auch mal sein, dass auf so einem Transport 2 20ft Container stehen und er ausgezogen hat...
In Deutschland ist bei einigen Landkreisen einiges möglich....
Wenn die Gebühren stimmen
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