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--- Frage: Kurzzeitkennzeichen (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=50874)
Geschrieben von Tornado am 21.08.2013 um 07:38:
Frage: Kurzzeitkennzeichen
Hallo zusammen,
hätte da mal jede Menge Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)", nachdem man im Netz ja alles mögliche findet, was allerdings nicht immer widerspruchsfrei ist ...
- Wie ist der Ablauf bzw. wo muss ich dazu hin?
- Wie sieht's mit Versicherung aus? Wer? Wie? Wo? Kosten?
- Muss für das Fahrzeug dann ein aktuell gültiges TÜV-Gutachten o.ä. vorliegen?
- Wie lange gültig? 5 Tage?
- und und und ...
Danke schon mal für Eure Antworten & Hinweise!!!
Geschrieben von manny33604 am 21.08.2013 um 07:50:
Du brauchst einen Wisch von der Versicherung (ist nur ne Nummer die es per SMS gibt, kost meistens nichts), dass du für den Zeitraum versichert bist, an dem ersten der fünf Tage des Überführungskennzeichens rennst du zum Straßenverkehrsamt und holst es dir gegen Gebür ab.
TÜV und AU brauchst du nicht, stehst aber als Fahrzeugführrer dafür grade dass alles in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Kennzeichen abholen dass erst z.B. in der nächsten Woche gültig wird ging bei mir nicht. Kosten waren glaub ich so 20-30 Euro, inkl. Kennzeichen.
Geschrieben von henning am 21.08.2013 um 07:57:
Richtich....
und hier
-KLICK-
steht auch einiges dazu. Den dort zu findenden Link zur Stadt Bremen sollte man auch dazu aufrufen.
Versicherung gibts günstig im www, sodaß incl. Platten die Kosten für 5 Tage auf ~60 € kommen.
Neuerdings darf man das KZK aber nur noch dort holen, wo man seinen Wohnsitz hat
Das dient dem "Schutz vor Mißbrauch". Eine Logik, nach der man auch Banken abschaffen sollte... immer diese lästigen Überfälle
Henning
Geschrieben von Ede am 21.08.2013 um 08:03:
Also, Kurzzeitkennzeichen gelten für 5 Tage.
Zu allererst brauchst Du dafür die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen. (versicherungsnummer)
Diese Nummer bekommst Du von Deiner Versicherung (meist die Kosten sogar bei späterer Anmeldung von dieser Versicherung erstattet), oder mittlerweile sogar auf den Internetseiten der örtlichen Zulassungsstellen.
TüV Gutachten braucht man keins, sicherer ist es aber allemal wenn das Fahrzeug noch TüV hat bzw in einem verkehrsicheren Zustand ist.
Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle, bzw. auch im Internet. Allerdings fehlt Dir bei Bestellung im Internet dann mindestens ein Tag. Der Ausgabetag ist immer Entscheident.
Seit diesem Jahr darf auch nur noch der im roten Fahrzeugscheinheft (für das Kurzzeitkz) eingetragen Halter das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
Im Internet kann man unter folgenden Links das Kennzeichen schon versichert bestellen:
Zum Beispiel hier:
Oder hier...
Wenn man bei Google Kurzzeitkennzeichen online eingibt, kommen da jedemenge Internetseiten.
Ich persönlich mache aber lieber den Weg zur Zulassungsstelle, weil ich da die 5 kompletten Tage hab, und das Geld für die Versicherung des KZ bei späterer Zulassung von der normalen Kfz Versicherung wiederbekomme bzw. verrechnet wird. Die eVB Nummer bekommt man von der Versicherung, bei der man dann auch später Versichern will.
Hoffe ich hab jetzt nix vergessen...
Geschrieben von henning am 21.08.2013 um 08:18:
Zitat: |
Original von Ede
Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle... |
Ich wünschte ja, es wäre so - aber das ist leider abgeschafft (ob für immer, muß sich noch zeigen). Damit entfällt z.B. die Möglichkeit, sich am Besichtigungsort eines Autos ein KZK zu holen, wenn man das Auto kaufen und mitnehmen will.
Hier der Link zur Stadt Bremen (nur als Beispiel):
KLICK
Da steht das Elend bereits ganz oben:
"Kurzzeitkennzeichen dürfen grundsätzlich nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde des Wohnsitzes bzw. Betriebsstätte zugeteilt werden."
Geschrieben von Ede am 21.08.2013 um 08:40:
Zitat: |
Original von henning
Zitat: |
Original von Ede
Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle... |
Ich wünschte ja, es wäre so - aber das ist leider abgeschafft (ob für immer, muß sich noch zeigen). Damit entfällt z.B. die Möglichkeit, sich am Besichtigungsort eines Autos ein KZK zu holen, wenn man das Auto kaufen und mitnehmen will.
Hier der Link zur Stadt Bremen (nur als Beispiel): KLICK
Da steht das Elend bereits ganz oben:
"Kurzzeitkennzeichen dürfen grundsätzlich nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde des Wohnsitzes bzw. Betriebsstätte zugeteilt werden." |
Dies ändert sich aber dann, wenn man seinen Wohnsitz nicht in DE hat!
Österreich ---> nicht Deutschland!
Geschrieben von henning am 21.08.2013 um 08:49:
RE: Frage: Kurzzeitkennzeichen
Möglich... aber das wirft neue Fragen auf.
Zitat: |
Original von Tornado
...Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)" |
Für mich wäre es sehr überraschend, wenn man a) als Österreicher ein dt. KZK erhielte, oder b) als Deutscher in Austria ein deutsches KZK bekäme.
Ich lasse mich mal überraschen (und wie schon erwähnt, will ich ja nicht Recht behalten...).
Henning
Geschrieben von Ede am 21.08.2013 um 08:55:
Dazu steht im folgenden Link wie man es als Ausländer in DE bekommt.
Genau hier...
Geschrieben von henning am 21.08.2013 um 09:03:
Wenn dieser Auszug wirklich stimmt:
Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) des ausländischen Wohnortes oder des Konsulates ist vorzulegen.
- dann wäre man als Ausländer in D besser gestellt als ein Deutscher. Gut, sowas kommt vor... dennoch evtl. eine Möglichkeit, die Neuregelung auszuhebeln.
Wenn das so klappt, Glückwunsch!
Geschrieben von Tornado am 21.08.2013 um 10:02:
Danke für Eure raschen Antworten!
(Zweit-)Wohnsitz in D ist vorhanden, das wäre also nicht das große Thema ...
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