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Geschrieben von EN-HA-Trucker am 14.03.2015 um 22:44:
Iveco EuroCargo Tüv bereit machen
Hallo Foren Gemeinde,
In nächster Zeit will Mein Chef seinen Iveco Eurocargo wieder Fahrbereit machen, und dafür hätte ich mal ein paar fragen an euch. Das Fahrzeug Iveco Eurocargo 80e18 Alter ca. 21 Jahre.
Fragen:
- Mein Chef will den wagen auch benutzen, um den Bagger zu versetzen, dafür Montiert er eine Anhängerkupplung nach. Mit Anhänger hat der Lkw dann Leergewicht ca. 12t. Jetzt die eigentlich Frage muss er dann ein Maut Tacho nachrüsten?
2. Seit 2007 gilt die Nachrüst Pflicht für Spiegel, der Wagen hat auf der Linken Seiten einen großen und auf der Rechten Seite einen Großen + Weitsicht + Seiten Spiegel. MUSS er auf der Linken Seite auch noch einen Weitsicht Spiegel nachrüsten?
Und zu guter Letzt:
Seit diesem Jahr wurde die Feinstaubverordnung noch einmal geändert. Das Fahrzeug hat keinen Nachgerüsteten Kat. Also ist die Abgasnorm Euro 1 oder Schlechter

? Jedenfalls darf er damit in die Kummunen oder sind Baufahrzeuge von den Ausnahmen ausgenommen? Mein Chef hat schon bei der Stadt nachgefragt, aber da konnte oder wollte ihm keiner Weiter helfen.
Mfg
Geschrieben von Voscanol am 14.03.2015 um 22:59:
Hallo,
da gebrauchte Iveco günstig gehandelt werden fährt er sicher besser einen zu kaufen als in das alte Teil viel Geld in Reparaturen zu stecken.
Übrigends ich bin überzeugter Iveco Fan und habe einen reinrassigen Iveco Fuhrpark.
Aber ab einem bestimmten Alter müssen sie weg.
Gruss
Markus
Geschrieben von EN-HA-Trucker am 14.03.2015 um 23:11:
Das habe ich meinem Chef auch schon gesagt, zu mal er öfters auch einen mit mehr Kapazität braucht.
Aber Mein Chef trennt sich nur ungern von alten Fahrzeugen, meist zurecht.
Soviel ist an dem EuroCargo eigentlich nicht zu machen. Der Läuft wie ein Dildop. Springt sofort an keine Probleme. Sind eigentlich nur Kleinigkeiten zu machen
Geschrieben von SirDigger am 14.03.2015 um 23:17:
Kommt er in GG Zugfahrzeug&Anhänger höher als 11990kg muss er entweder einen Mautgerät nachrüsten, oder jede einzelne Fahrt auf mautpflichtigen Strecken online oder an Maut Terminals buchen.
Geschrieben von EN-HA-Trucker am 14.03.2015 um 23:29:
Zitat: |
Original von SirDigger
Kommt er in GG Zugfahrzeug&Anhänger höher als 11990kg muss er entweder einen Mautgerät nachrüsten, oder jede einzelne Fahrt auf mautpflichtigen Strecken online oder an Maut Terminals buchen. |
Das mit der Maut hatte ich mir schon gedacht, ich war mir aber nicht ganz sicher.
Ich hätte da noch eine Frage: Sind die Weiß Rot Weiß Aufkleber auch Pflicht? Soweit ich richtig liege brauch man die auf jedenfall, wenn Man im Straßenbau tätig ist.
Geschrieben von SirDigger am 14.03.2015 um 23:45:
Die rot weißen schraffierumgem brauchst schon wenn du innerhalb des Straßenraums unterwegs bist, besonderst wenn du auch noch die orange HurraRundrumleuchten hast.
Wiue lang ist der vorhamdeme karren eigentlich still gelegt, wenn LKW Führerschein vorhanden sind, macht es vielicht Sinn den karren gleich auf das technisch zugelassene GG aufzulasten, der Hänger >3,5t muss eh alle 6 Monate zur Prüfung.
Geschrieben von EN-HA-Trucker am 14.03.2015 um 23:57:
Das Fahrzeug ist so gesehen eigentlich überhaupt nicht stillgelegt, da es mind. einmal die Woche auf dem Platz bewegt wird (für mind. 1 stunde immer) Der Hänger ist seit ca. 1 Jahr abgemeldet soll aber mit dem Lkw zum Tüv. Führerscheine sind auch alle vorhanden.
Geschrieben von EN-HA-Trucker am 15.03.2015 um 14:27:
Und wie ist das mit den Umweltzonen? Haben Baufahrzeuge da Ausnahmen, oder müssen die auch die entsprechende Euro Norm haben?
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