Baumaschinenbilder.de - Forum (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//index.php)
- LKWs (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//board.php?boardid=22)
-- Dies und das,rund um den Lkw... (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//board.php?boardid=101)
--- H-Kennzeichen am 7,5t Kipper (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=56100)


Geschrieben von königstiger am 13.10.2015 um 20:45:

  H-Kennzeichen am 7,5t Kipper

Hallo mal eine Frage an die H-Kennzeichenfahrer.
Ist es gestattet mit einem LKW mit H-Kennzeichen gelegendliche Transporte durchzuführen, oder ist es komplett verboten?
lg Thomas



Geschrieben von mansworld am 13.10.2015 um 21:04:

  RE: H-Kennzeichen am 7,5t Kipper

Hallo Thomas
Mit LKWs, die eine H- Zulassung haben darf man private Transporte durchführen.
Will man diese gewerblich durchführen ist dies der Finanzbehörde zu melden, sonst begeht man ein Steuervergehen.
Gruß
Helmut



Geschrieben von königstiger am 13.10.2015 um 21:40:

 

Danke dir, jetzt bin ich schon mal etwas schlauer!



Geschrieben von hansmagnum am 13.10.2015 um 21:53:

 

Bei uns hier im Landkreis ist das Durchführen von gewerblichen Transporten nicht vom Finanzamt abhängig. Aaaber die Versicherung sagt eindeutig nur nicht gewerbliche Transporte. Bei gewerblichen Transporten muß das Fahrzeug normal versichert sein.

schöne Grüße
Hans



Geschrieben von buckdanny am 14.10.2015 um 18:43:

 

Da es sich um die Kfz-Steuer dreht ist das Finanzamt auch nicht mehr zuständig sondern der Zoll. Der MIndestzeitraum für eine normale Besteuerung ist 1 Monat.



Geschrieben von Transeuropa340 am 14.10.2015 um 19:19:

 

Hallo Thomas,

das ist alles nicht ganz richtig. Der Gesetzgeber erlaubt Dir mit H-Kennzeichen
gewerbliche Transporte durchzuführen. Dabei spielt das Finanzamt keine Rolle
(auch natürlich der Zoll nicht, der die Steuer für das Finanzamt eintreibt).
Anders sieht es bei deiner Versicherung aus. Mit dieser solltest Du das absprechen, damit es im Schadensfall keine Probleme gibt.

Und jetzt zum Vorteil der ganzen Geschichte: Mit H-Kennzeichen darfst Du
auch gewerblich in jede Umweltzone einfahren.

Und noch was anderes, was Dich beim 7,49 to nicht betrifft. Mit H-Kennzeichen bist Du Mautbefreit. Fährst Du aber gewerblich, fällt Maut an.

Deswegen aufpassen, dass als GG 7,49 to in den Papieren eingetragen ist.

Gruß Jürgen



Geschrieben von buckdanny am 14.10.2015 um 20:03:

 

das der Gesetzgeber die gewerbliche Nutzung von Oldtimern erlaubt würde ich nicht unterschreiben, der Passus zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" ist aus der StVZO in die FZV gewandert §2 Nr.22hier zu finden aber nicht verschwunden

und der Zoll treibt nicht für Finanzämter sie Kfz-Steuer ein, seit 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, bis 2014 haben die Finanzämter die Kfz-Steuer weiter verwaltet, seit 2014 läuft die Verwaltung der Steuer durch den Zoll
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer.html



Geschrieben von buckdanny am 15.10.2015 um 11:36:

 

Ich habe mal beim Zoll nachgefragt, dort wurde meine Meinung bestätigt,

Zitat:
Sehr geehrter Herr Franz,

die Zulassung eines Fahrzeug mit H-Kennzeichen mit der entsprechenden
pauschalen Besteuerung und gleichzeitig die gewerbliche Nutzung ist nicht
möglich, da Oltimer als historisches Sammlerstück nur noch zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nur zur gelegentlichen Verwendung
(wie die Teilnahme an speziellen Oldtimer-Schauen oder vergleichbaren
Veranstaltungen) und nicht zum täglichen Gebrauch gehalten werden und daher im
Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine erheblich niedrigere Laufleistung haben.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus
rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Kerstin Rudolf

Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Tel.: 0351/44834-550
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [1]info.kraftst@zoll.de

Internet: [2]www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

14.10.2015 20:28 - christoffranz@arcor.de schrieb: Sehr geehrte Damen und
Herren,

ist eine gewerbliche Nutzung mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen und
entsprechender pauschalen Besteuerung möglich?

Wie ist die Einschränkung des Passus "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturgutes" des §2 Nr. 22 FZV zu werten?

Mit freundlichen Grüssen
Christof Franz



Geschrieben von Brummi 1 am 15.10.2015 um 12:38:

 

Was rechtliche Fragen anbelangt, würde ich mir Wissen niemals aus einem Forum holen. Da gibt es zu viel Halbwissen, mit dem man dann fürchterlich auf den Bauch fallen kann. Es ist doch klar, dass man mit einem steuerbegünstigten Oldtimer keine gewerblichen Transporte durchführen darf. Aber eines habe ich durch diesen Thread gelernt, dass ich für meinen Oldtimer zu viel Versicherungsprämie bezahle.
Gruß Harald



Geschrieben von hansmagnum am 15.10.2015 um 14:03:

 

Hallo
Ich würde beim vor Ort zuständigen Finanzamt nachfragen. Es ist ein schwarzes Kennzeichen und daher uneingeschränkt nutzbar, könnte einem da durchaus gesagt werden.
Bei der Versicherung ist es aber eindeutig. Spezielle Anbieter die einem über eine Mitgliedschaft in einem gewissen Verein eine gewerbliche Nutzung von 12 mal im Jahr, selbst auf nochmals eindeutige Nachfrage hin bestätigen sollte man mit vorsicht geniesen. Da meldet man dann das Fahrzeug an, bekommt den Versicherungsvertrag zum unterschrieben geschickt und dort steht dann gewerbliche Nutzung nein.

Schöne Grüße
Hans


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH