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Geschrieben von henning am 21.10.2021 um 14:07:

  Ultraleicht-Lkw, der Sturm und das KBA...

Moin!

Anläßlich dieses Fotos (etwas runterscrollen) eines verunfallten "Lastzuges" der Spedition HAAF aus Römerberg stelle ich hier die Frage, was so ein Spielzeug leer wiegt (und wie man so ein Gerümpel nennt).

Wer sowas bei fraglicher Witterung auf die Straße schickt, muß sich Fragen stellen lassen.

Erst recht das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt), das hier mal wieder (schon lange) dem Begriff Verantwortungslosigkeit Inhalt verleiht!!

Fährt einer der Leser hier so einen Zug??


Henning



Geschrieben von Boogie am 21.10.2021 um 14:26:

  RE: Ultraleicht-Lkw, der Sturm und das KBA...

… und da stehen jetzt hunderte Fahrzeuge im Stau, müssen Umleitungen fahren, zusätzlich Pausen einlegen ...
Ich frage mich schon lange, warum man bei solchen offensichtlich grob fahrlässig verursachten Unfällen keinen Schadenersatz von dem Verursacher fordern kann.
Ok, den Schaden wird das Unternehmen gar nicht ersetzen können, aber dann ist es wenigstens bankrott und weg vom Fenster.
Die restlichen Fahrzeuge, die Aufträge und Fahrer bekommt dann jemand, der mehr Grips in der Birne hat.



Geschrieben von SirDigger am 21.10.2021 um 14:43:

 

Der Wind legt dir auch nen 08-15 leeren Sattelzug/Gliederzug um...

Wollt ihr jetzt Ballastgewichte im Rahmen fordern,
die man 365 Tage im Jahr darum kutscht für 1 Tag Sturm?
Das kannst dann gewichtstechnisch auch gleich für Wohnwagen fordern...



Geschrieben von Wildflower am 21.10.2021 um 15:04:

  RE: Ultraleicht-Lkw, der Sturm und das KBA...

Zitat:
Original von Boogie
… und da stehen jetzt hunderte Fahrzeuge im Stau, müssen Umleitungen fahren, zusätzlich Pausen einlegen ...
Ich frage mich schon lange, warum man bei solchen offensichtlich grob fahrlässig verursachten Unfällen keinen Schadenersatz von dem Verursacher fordern kann.
Ok, den Schaden wird das Unternehmen gar nicht ersetzen können, aber dann ist es wenigstens bankrott und weg vom Fenster.
Die restlichen Fahrzeuge, die Aufträge und Fahrer bekommt dann jemand, der mehr Grips in der Birne hat.


Ich finde solche Aussagen schon etwas komisch, vor allem wenn man vom Fach ist / war.

Diese Fahrzeuge sind sicherlich nicht der letzte Hit, aber haben in bestimmten Punkten Ihre Daseinsberechtigung. Und wahrscheinlich hat der Unternehmer mehr Grips als manch anderer, der so 2t Ladungen dann mit V8 fährt....

Und zu dem Thema Schadensersatz, dann fangen wir doch mal an, jeden Falschparker und jeden der einen Unfall verursacht in Haftung zu nehmen... Dann ist deine Eigentumswohnung auch beim kleinsten Crash weg...

Da hat Sir Digger schon Recht, dann müsste auch jeder Wohnwagen bei bissel Wind gleich stehen bleiben.



Geschrieben von henning am 21.10.2021 um 15:04:

 

Zitat:
Original von SirDigger
Der Wind legt dir auch nen 08-15 leeren Sattelzug/Gliederzug um...


Nanana - das grenzt ja schon an Fatalismus! Ich denke, dazu sollte es Zahlenmaterial geben (schlecht dranzukommen, da hockt bestimmt das KBA drauf). Ich bin sicher, daß die Ultras eine erhebliche Risiko-Maximierung darstellen!

Wer setzt sich da bei Sturm freiwillig auf den Bock? Auf Strecken, die entsprechend riskante Brücken aufweisen? Ich würde mich konsequent weigern und das auch arbeitsgerichtlich ausfechten.

Wenn "nur an einem Tag von 365" mit meinem Leben (und dem anderer) gespielt wird, ist mir das überhaupt nicht egal.

Auch wenn es vmtl. noch keine Toten bei solchen Unfällen gegeben hat.

Was wiegt so ein Ding denn leer?
Motorwagen und Anhänger einzeln?
ZGG 12 Tonnen? Wieviel für den Zug?


Habs nicht so mit den aktuellen Gewichten.

Aber ich könnte Wohnanhänger, Wohnmobile und Ultras bezüglich der Kippstabilität berechnen - vorausgesetzt, man bekäme alle Daten.



Geschrieben von BautznerSenf am 21.10.2021 um 16:14:

 

Hallo Henning!

Ganz Unrecht hast Du nicht!

Man koennte fuer "Leichtgewichte" (in der Relation zGG zu Windangriffsflaeche) wie eben solche Volumen-Zuege und Wohnmobile analog zu Gefahrgut-Transporten ueber Fahrverbote bei bestimmten Witterungslagen nachdenken.

"Eigentlich" sollte das ja schon durch den Selbsterhaltungstrieb des Fahrers passieren, doch entweder kamen die Boeen zu ploetzlich (wie hier vorhin auch, wo "von jetzt auf gleich" ohne Vorwarnung der Wind kam) oder der Fahrer waehnte sich noch scher und sah die Gefahr nicht.

Schulungen und witterungsbedingte Fahrverbote koennten helfen.

Gruss vom

B. S.



Geschrieben von da_Prommi am 21.10.2021 um 16:24:

 

LKW, falls 7,49to dürfte ~5tons Leergewicht haben, Hänger 3-4 tons?
LKW falls 12to, dürfte 6-7 tons Leergewicht haben, Hänger 3-4 tons?

Zulassungstechnisch dürfte das KBA keine Einwände geltend machen können.

Liegt halt auch immer in der Verantwortung des Fahrers, die Witterung zu berücksichtigen. Egal ob Nebel, Schnee oder Wind.



Geschrieben von Boogie am 21.10.2021 um 16:35:

  RE: Ultraleicht-Lkw, der Sturm und das KBA...

Zitat:
Original von Wildflower

Ich finde solche Aussagen schon etwas komisch, vor allem wenn man vom Fach ist / war.



Hi Patrick,
ganz sachlich:
Da ich mehrfach den Beruf gewechselt habe, vergleiche das mit anderen Berufen.

Seit der Last&Kraft bin ich für Verlage und Designer tätig und produziere am Computer Bücher und Zeitschriffen.
Gelegentlich treten im Druck technische oder inhaltliche Fehler auf, wegen denen die Produktion gestoppt, schon fertige Exemplare vernichtet und neu gedruckt werden muss. Es hat auch schon Gerichtsprozesse gegeben, um den Verursacher zu bestimmen, und der muss für den Schaden aufkommen – meist geht es auch ohne Prozess. Solange kein grob fahrlässiges Verhalten im Spiel ist, kommt dafür die Betriebshaftpflicht auf.

Ich bin z.Z. auch Hausmeister in einem Mietshaus in Kreuzberg. Vor einem Jahr ist ein Neubau auf dem Nachbargrundstück fertig geworden. Das hat in unserem Haus zu bis zu 3 cm breiten Rissen durchs ganze Mauerwerk geführt, die seit einigen Wochen aufwändig repariert werden. Ob das der Bauherr oder eine ausführende Firma bezahlen muss, ist meines Wissens noch nicht endgültig geklärt.

In allen Fällen gilt: Wer den Schaden verursacht hat, muss dafür aufkommen.

Warum sollte das im Transportgewerbe anders sein?



Geschrieben von Wildflower am 21.10.2021 um 17:56:

 

Du hast sicherlich Recht, was Schadensverursachen bei den Dir geschilderten Dingen angeht.

Wenn wir aber Unfälle in die Allgemeinhaftung mit rein nehmen - und das wäre hier der Fall - hätten wir alle ein Problem.

Das diese Leicht LKW der letzte Schei*** sind, will ich gar nicht abstreiten. Es gibt aber nun mal sinnvolle Einsätze dafür.

NUR - wie von einem der Vorschreiber geschrieben, es liegt in der Verantwortung des Fahrers, er hätte hier sicherlich anhalten müssen.

Erlebt man, sofern man viel im Norden ist, gerne auf der Fehmarnsundbrücke. Obwohl durch Schilder mehrfach drauf hingewiesen, fahren alle trotz Sturm einfach weiter.
Und da meinst bei vollem LKW schon, gleich reißt die Kabine... Habe da schon 2x Sprinter und Wohnwagen fliegen sehen....
Da muss halt dann der Polizist vor Ort direkt den Lappen zerschneiden.... Das würde sich rumsprechen...

Nur wie gesagt, du hast einen Unfall und die dadurch entstanden Kosten sollst du dann zahlen? Dann sind 90% aller in D demnächst pleite....



Geschrieben von d.r.90 am 21.10.2021 um 18:03:

 

Vom Winde verweht - Fernfahrer 05/2012

Windunfälle mit Leicht-Lkw

Das Thema ist ja nicht neu.
Gefühlt nach jedem größeren Sturm hat es wieder einen getroffen.
Das manche Firmen, bei entsprechenden Wetterlagen, Fahrer anweisen zu halten und versuchen die Wetterlage in der Tourenplanung zu berücksichtigen, klingt ja schön.
Aber in einem Interview gesagt ist so etwas schnell, wie dann die gelebte Praxis aussieht, ist etwas anderes. hmm
Und wie der Fahrer es dann umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Was will der Unternehmer denn auf die Schnelle machen, wenn ein Fahrer trotz Anweisung weiterfährt?

Fahrverbote klingen ja gut und sind sicher auch sinnvoll.
Genauso könnte ja aber dann der Unternehmer Schadensersatz einfordern, wenn das vorrausgesagte Wetter nicht eingetroffen ist. Auch das wird nichts werden.
Nur wer soll die Fahrverbote denn bitte kontrollieren!? Das Personal für Straßenkontrollen und bei der Autobahnpolizei reicht doch jetzt schon nicht.

Mit Gewichten kann ich leider auch nicht dienen, da ich mit solchen Kombinationen nie etwas zu tun hatte.

PS: Nächste Woche versuche ich es auch mal wieder mit Bildern. prost


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