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Geschrieben von stvo88 am 22.06.2010 um 22:25:

 

Was man vielleicht noch mitführen sollte:

Unser MAN hat verstärkte Achsen verbaut, ebenso die zweiachsige Kippmulde. Damit dürfen wir um 4 Tonnen mehr als ein Vierachser laden.

Rennleitung ist da sehr happig, wenns um den Nachweis dieser zusätzlich erlaubten Ladung geht. Aber wenn man die ganzen Sachen sauber beisammenhat, gibts da keine Probleme.

Dann vielleicht noch Routengenehmigungen, wenn nötig.

Bei uns sehen sie auch immer ganz gern das Abgasgutachten (in unserem Fall Euro4)



Geschrieben von Trakker am 22.06.2010 um 22:49:

 

Hallo, bei der Lizenz handelt es sich um eine sogenannte Güterkraftverkehrserlaubnis die man immer braucht wenn man Transporte für andere durchführt.Das Andere ist der Werkverkehr und mit diesem dürfen keine Transporte für Dritte durchgeführt werden,also nur die eigenen Waren.Bei Transporten innerhalb der EU bedarf es der EU-Genehmigung, die die obere Strassenverkehrsbehörde ausstellt.Und zu den anderen genannten Papiere kommt noch eine Versicherungsbestätigung (Transportversicherung,auch in kopieform) für die Ladung ,auch bei Schüttgüter.

Gruß Trakker



Geschrieben von Original-Bernie am 23.06.2010 um 08:20:

 

Zu die Ladungspapiere:
Bei Gütertransport* muss tatsächlich Unterlagen über den Fracht mitgeführt werden!! "Pflichtangaben" sind die Start- und Zielorte, Art und Menge der Fracht!
Hierzu haben schon viele Unternehmen für sich einfache Tagesberichte in Einsatz, auf dem ganz einfach Kunde bzw. Baustelle, von-zu-Strecke, Art der Fracht und zu guter Letzt Menge eingetragen wird.

*Gütertransport liegt vor, wenn man für andere fährt! Dazu reicht z.B. schon aus, wenn man für die Kunden die Aushub zu ein Deponie wegfährt!! Anders, wenn man z.B. die Aushub auf eine andere, eigene Baustelle fährt!
Oder anders erklärt: Bekommt der Kunde ein Abrechnung von der Deponie, war es ein Gütertransport! Dazu gehört auch, wenn der Bauunternehmer auf sein Rechnung die Ausgaben für die Deponie auflistet!!
Bekommt der Kunde ein Rechnung "NUR" von der Bauunternehmer. aus dem nicht ersichtlich ist, wohin das Aushub wanderte, so war es ein Werksverkehr!

Güterverkehr geht übrigens schon bei 3,5 to. zGG los!

Bei belastete Güter (also auch manche Aushub) muss der AUFTRAGGEBER diese ausgefüllte Papiere bringen!! Der Fahrer darf es NICHT selber ausfüllen, wie es mancherorts üblich ist!! Wird wer in Ulm dabei von Gewerbeaufsicht erwischt, geht die Strafe beim ersten mal bei 1000 Euro los!! Ausnahme: Der Unternehmer ist entsprechend zertifiziert, daß er diese Aufgabe übernehmen darf! So üblich z.B. bei speziell ausgebildete Asbestabbruchunternehmer und -entsorger!

Ist die Gütertransport ein Grenzüberschreitende Verkehr, so muss rein rechtlich vor der Fahrtantritt auch für Kontrolle innerhalb Deutschland ein CMR-Papier ausgefüllt und mitgeführt werden!! So schreckhaft das Formular aussieht, auch hier ist es ganz easy, auszufüllen! Eben Start, Ziel, Speditionanschrift, Kennzeichen, Art und und Menge!!
Die meisten Länder sind jedoch tollerant, und es reicht der normale Lieferschein des Absenders, aber wird wer in Frankreich ohne diese CMR angetroffen, löhnt 640 Euro!!



Geschrieben von Schuppi am 23.06.2010 um 11:31:

 

Zitat:
Original von Original-Bernie
Wird wer in Ulm dabei von Gewerbeaufsicht erwischt, geht die Strafe beim ersten mal bei 1000 Euro los!!


Du - ersetz mal bitte das erste mal durch nichts und zwischen Ulm und dabei durch mehrmals..... dann stimmts! zwinker



Geschrieben von Original-Bernie am 23.06.2010 um 17:28:

 

Neenee, dees passt scho! Mei ehemalige Brötchengeber hat beim ersten mal erwischt werden 1000 Euro gelöhnt! Dumm nur, daß er erwähnte, daß er schon immer so fahren würde... Pfeifen Zeigen
Vermutlich ist es Ermessenssache, hier wurde halt gleich mein Ex-Chef selbst erwischt! hmm


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