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Geschrieben von Steyr_Schos am 16.10.2011 um 11:56:
Bei uns in Österreich muß man soweit ich weiß die RKL nicht eintragen bzw. die Notwendigkeit nachweisen.
Hab mich da mal erkundingt weil ich auf meinem LT28 auch 3 stk montiert habe.
Manchmal ist es so daß man halb auf der Straße stehenbleiben muß um etwas laden zu können. Oder wenn man mal wie´s bei mir öfters der Fall ist das Begleitfahrzeug macht... oder, oder, oder...
So wie ich das aufgfasst habe darf quasi jeder RKL montieren, allerdings nur einschalten wenn´s wirklich notwendig ist.
Geschrieben von tj1110 am 16.10.2011 um 12:22:
bei uns wurde auch genau vorgeschrieben, wann wir welche leuchte einschalten dürfen. hinten eine dauerhaft wegen überlänge und die beiden vorne nur, wenn wir geladen sind und überbreite haben.
ich kenne viele, die die leuchten schon abmachen mussten, weil sie die notwendigkeit angeblich nciht nachweisen konnten. aber ich verstehe nicht ganz, warum ein holzzug keine haben darf, da man ja auch schonmal auf straße lädt...
ich finde es aber auch gut, dass die wirklich unnötigen verboten werden. sonst werden die autofahrer schon zu gewöhnt daran. man ärgert sich schon genug mit denen. manchmal bleiben die genau in einer kurve stehen und dann müssen wir rumkurbeln, anstatt mal vor der kurve zu warten
Geschrieben von Tieflader am 16.10.2011 um 12:45:
Absichern mit RKL beim Halten an der Strasse?
Jedenfalls in Deutschland ist das Einschalten vorhandener (zugelassener) RKL genau geregelt!
Holzzug laden auf der Fahrbahn würde regelkonform nur mit Absperrung und Verkehrsschildern gehen, ist natürlich blödsinnig! Aber so wäre es richtig!
Ich habe auch Schwerlast gefahren und die Benutzung von RKL durch Alles und Jeden stumpft die Verkehrsteilnehmer ab, die Warnwirkung lässt nach.
Bei Berlin-Hoppegarten hab ich mal nen Baukran geladen, zu breit, zu schwer, Randale an.
Nach 1,5 km Autobahn fuhr mir ein Golf in die Ladung, mitten in einer schmalen Baustelle.
Er dachte, das passt schon. Auf Frage der Polizei, ob er die Absicherung mit RKL und Tafeln nicht wargenommen habe, sagte er: ,,So fahren die doch immer rum"
Geschrieben von tj1110 am 16.10.2011 um 15:29:
ist ja nicht nur ein halten, sondern laden. da kann schonmal ein stamm runterfallen oder ähnliches. ein abschlepper hält ja auch nur an und ist nicht zu breit oder sowas. wenn man eine panne mit dem auto hat, steht man ja auch nur und muss trotzdem absichern...
Geschrieben von ceemosp am 16.10.2011 um 21:29:
Zitat: |
Muß mir mal einer erklären, warum ein 7,5 tonner LKW mit nem kaputten Auto auf der Pritsche mit Rundumleuchte fahren muß!? Das ist ja sooooo gefährlich!? Die Burschen haben doch ne Meise!! |
DAS hat sich mir auch noch nicht wirklich erschlossen.
Beim "Auffegen" des Schrotts an der Strasse, der Autobahn etc...gerne....mache ich ja auch (aus vorher genannten Gruenden), aber nachdem die so ein Teil auf der Pritsche haben, geht doch die einzige Gefahr (oder Gefaehrdung) von der (meist) zu schnellen Fahrweise der Fahrer aus...oder ist das der Grund?
LG
Carsten
Geschrieben von LKW-Stefan am 16.10.2011 um 22:08:
vielleicht ist der Fahrer der Meinung dass man durch die RKL die meist
fehlende Ladungssicherung der Unfall-PKWs auf dem Plateau ersetzen
kann
Geschrieben von Underdog am 17.10.2011 um 19:23:
Also, beim Aufladen/ Bergen am Straßenrand habe Ich die RKL an, sobald Ich mit aufgeladenem PKW losfahre, sind die wieder aus.
Anders ist es natürlich bei unserem LKW-Schlepper mit Unterfahrlift, da bleibt die RKL logischerweise die ganze Fahrt über an....
Vielleicht finden das die Kollegen einfach "cool" wenns blitzt....
Geschrieben von M-A-Nuel am 30.10.2011 um 17:08:
Also ich finde RKL allgemein für sehr sinnvoll und überlege sogar mir so ne funzel auf meinen Fendt Farmer 2d zu bauen.
Ich verstehe nicht, was es da an besonderen Vorraussetzungen braucht um diese an seinem Fahrzeug haben zu dürfen.
Wenn ich zum Beispiel im Winter, in der Dämmerung, bzw fast völligen Dunkelheit mit meinem Schlepper vom Wald auf dem Heimweg bin und das auf einer kurvigen Landstraße, wie die bei meinem Heimatort. Dann ist eine gelbe Rundumleucht ein deutlicher Sicherheitsgewinn. Ob eingetragen oder nicht. Denn wenn die PKW´s da mit teilweise über 100 Sachen an kommen, und ich hinter der nächsten Kurve mit 20km´h gurke, macht da eine RKL schon rechtzeitig vorher auf mich aufmerksam.
Denn gelbes Blinklicht sagt jedem Autofahrer, ob er es oft sieht oder nicht: "Hier ist Vorsicht geboten"!!
Geschrieben von Beleger am 30.10.2011 um 17:38:
Hallo!
Also im Grundsatz sind die RKL für Fahrzeuge mit abnormalen Abmessungen um andere Verkehrsteilnehmer diesbezüglich zu warnen.
Abgesehen wiederum von Fahrzeugen wie Strassenmeistereien und Abschleppfahrezuge, die damit auf Gefahrenstellen auf der Strasse hinweisen. Ein Apschlepper der ein Fahrzeug aufgeladen hat und normale Abmessung hat braucht doch normalerweise keine Randaleleuchten!?!
Hat aber ein Abschlepper ein Fahrzeug hinten auf der Gabel, so hat er ungebremste Masse und schlechtere Fahreigenschaften und deshalb auch die Berechtigung mit RKL zu fahren. Im Containerhafen braucht kein LKW RKL. Es ist doch mittlerweile normal, dass auf derartigen Plätzen LKW mit Warnblinker zu fahren haben.
Man kann auch mit zuviel geblinke die Leute in die irre führen!
Manchmal ist weniger einfach besser!
Geschrieben von Beleger am 30.10.2011 um 17:50:
Hallo MANuel!
Sicher hast du damit Recht!
Aber jeder Richter würde da sagen, dass man immer so zu fahren hat, das er rechtzeitig anhalten kann.
Auch wenn sich Theorie und Praxis da wieder kreuzen.
Oftmals ist es hilfsreicher, sein Fahrzeug hinten ständig oder regelmässig sauber zu halten, damit Rückleuchten und Rückstrahler ihre volle Wirkung haben und man dann auch Fahrzeuge schon früher erkennen kann.
Und wer in der dunklen Jahreszeit bei schlechter Sicht zu schnell fahren muss, kann das ja auch machen so lange er nur sich selbst in Gefahr bringt und keine anderen!
Gruss!
Der Beleger
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