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Geschrieben von Kartman am 10.09.2014 um 17:18:

 

Habe eine Versicherung gefunden die meine, im Dezember 20 Jahre alte, SZM als Jungtimer versichern.

302,- in der Haftpflicht bei rein privater Nutzung.

Mensch bin ich froh.

Also kann es weitergehen smile



Geschrieben von M-A-Nuel am 11.09.2014 um 09:47:

 

Hey Stefan, das ist ja Super daumen

Mehr als rumtelefonieren und fragen fragen fragen hätte ich dir auch nicht raten können...

Nochmal zehn Jahre später wird's wieder ein paar Euro günstiger. Wobei ich bezweifle das wir dann noch bei 192 € sind....

Viel Spaß und Erfolg mit deinem Zug


Gruß

Manuel



Geschrieben von Major Bugfix am 11.09.2014 um 16:07:

 

Hallo Stefan,

mal eine Frage, wie ist das bei Deinem Gespann mit dem FS Kl. 3? Galt da nicht einmal, 7,5 Tonnen einschließlich des aufgesattelten Aufliegers? Ansonsten hätte man sich ja damals die 3er-Brückezüge sparen können. Die 7,5 Tonnen + 1,5-fache des Zugfahrzeugs als Anhänger galten doch nur für normale Anhänger, nicht für Sattelauflieger. Hat sich mit den neuen Führerscheinklassen da etwas zum positiven entwickelt?

Grüße
Peter



Geschrieben von Kartman am 11.09.2014 um 18:33:

 

Ich kann dir nur das sagen, was mein Fahrlehrer beim Verband der Fahrlehrer erfragt hat.

Da ist es so, das beim alten 3er angeblich der unterschied Sattel- und Gliederzug nicht galt. Und man somit auch eine SZM mit 7,5 Tonnen fahren darf mit dazugehörigen 1,5 Fachen Auflieger.

Allerdings mit der Bindung an 3 Achsen. Also Gesamt 3 Achsen. Tandem unter 1 mtr. zählt als eine Achse.

Mit den neuen Kartenführerschein darf man bis 12 Tonnen soviel Achsen fahren wie man will.



Geschrieben von Kartman am 12.09.2014 um 18:11:

 

Meiner ist doch kein LN.

Er ist ein LK 1129 LS.

LK ist der Typ.

11(Tonnen)20(211 PS)

LS=Luftgefedete Sattelzugmaschine



Und auch eine Bedienungsanleitung habe ich mir nun bestellt. Und nun gehe ich auf Ersatzteilsuche. Der Innenraum ist echt verpfuscht worden.

Greetz Stefan



Geschrieben von Chrischan am 13.09.2014 um 00:20:

 

Hallo!

Zitat:
Original von Kartman
Meiner ist doch kein LN.

Er ist ein LK 1129 LS.

LK ist der Typ.


Das ist das Gleiche. LN (Leichtes Nutzfahrzeug, eigentlich LN2 für Leichtes Nutzfahrzeug, 2. Generation) war die Bezeichnung bei Mercedes. Ab 1988 wurden die Fahrzeuge auch als LK (Leichte Klasse) vermarktet, analog zum damals eingeführten SK (Schwere Klasse) und MK (Mittelschwere Klasse)

Gruß,
Christian



Geschrieben von twinsplitter am 13.09.2014 um 07:38:

 

Zitat:
Original von Major Bugfix
Hallo Stefan,

mal eine Frage, wie ist das bei Deinem Gespann mit dem FS Kl. 3? Galt da nicht einmal, 7,5 Tonnen einschließlich des aufgesattelten Aufliegers? Ansonsten hätte man sich ja damals die 3er-Brückezüge sparen können. Die 7,5 Tonnen + 1,5-fache des Zugfahrzeugs als Anhänger galten doch nur für normale Anhänger, nicht für Sattelauflieger. Hat sich mit den neuen Führerscheinklassen da etwas zum positiven entwickelt?

Grüße
Peter


Diese 3er Kombinationen nutzten in den Anfang 1980 er Jahren eine Lücke im Gesetz aus. ( KFZ bis 7,5 t, Züge mit nicht mehr als drei Achsen.) Ein Sattel-KFZ
( so die bezeichnung eines Sattelzuges mit 7,5 t zugmaschine durfte nicht gefahren werden.
Aus diesem Grund ( Kässbohrer - Sattel, Kögel 3-Achser, Fickers Sattel mit geteiltem Auflieger) micht als Sattel- KFZ zugelassen, sondern als LKW mit aufliegendem Anhänger.
Kässbohrer befestigte den Hilfsrahmen mit 4 konischen Zentrierzapfen und Schrauben am LKW Rahmen und Ladebrücke ebenso an einem kurzen 1 achs Anh. der auch ein sehr kurzes Zugrohr mit Öse hatte. Der LKW verfürgte über eine Anhängerkupplung.
Bei Kögel hatte der Anhänger einen sehr langen vorderen Überhang und wurde auf dem LKW Fahrgestell aufgelegt und zusätzlich mit Schnellverschlüssen befestigt.
Fickers hatte am LKW Aufbau, der nach hinten verschiebbar und dann drehbar war eine Art Trichter in den das Gegenstück welches am Anhängeraufbau war eingeschoben und verriegelt wurde.

Ende der 1880 er Jahre wurde der Betrieb dieser Fahrzeugeinheiten mit FS KL. 3 verboten. Fahrer, die eine solche Kombi fuhren konnten sich Auf Antrag
einen Kl 2 ausstellen lassen ( Es wur eine Bescheinigung des Fz- Halters nötig, dass so ein Fahrzeug gefahren wurde) .
Im Führerschein stand dann
FS. KL 2 beschränkt auf Züge nach Art eines Sattel-KFZ oder 3- Achs KFZ bestehend aus LKW < 7,5 t und 1 ach Anhänger. ( sinngemäss)



Geschrieben von twinsplitter am 13.09.2014 um 09:44:

 

1982/83 wollte ich bei Kässbohrer 2 Brückenzüge für BDF Brücken bestellen.
Als Zugmaschine sollten DB 1017 LS auf 7,5 t abgelastet genommen werden.
Da es den 1017 mit entsprechendem Radstand nur als SZM luftgefedert gab riet Kässbohrer davon ab diese ZM zu nehmen. Es wurden dann LP 813 bei denen DB für einen geringen Aufpreis (suventioniert) den Motortunnel im Fahrerhaus
änderte und einen größeren durch Keilriemen angetriebenen Luftpressen einbaute.



Geschrieben von Kartman am 13.09.2014 um 12:32:

 

Naja, ich verlasse mich auf den Verband der Fahrlehrer.



Geschrieben von Kartman am 20.02.2019 um 20:04:

 

Ich wollte mich hier nochmal zu Wort melden, auch wenn ich den Sattel nicht mehr habe.

Ich wurde von der Polizei mal angehalten. Die sagten mir, das ich mit der Klasse 3 diesen Zug fahren darf.

Es hat wohl damit zutun, das ich den alten 3er noch gemacht hatte und umgeschrieben hatte auf den Kartenführerschein.

Wollte dieses nur zur Info hier nochmals einfließen lassen.

Gru0 Karti


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