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Geschrieben von ottanta e novanta am 31.08.2022 um 19:59:

 

Tolle Bilder, die Ihr hier zeigt! klatsch

Ich darf allerdings anregen, den Thread-Titel umzubenennen...(vielleicht werden dann die sehenswerten Aufnahmen auch öfter entdeckt).

Interessant finde ich beim letzten Bild von Christian auch die Achskonfiguration am Sattel - ist die letzte Achse hier vielleicht mitlenkend, evtl. um die Wendigkeit zu erhöhen? hmm



Geschrieben von Flachskopp am 01.09.2022 um 17:37:

 

Hallo Walter,

die letzte Achse des Aufliegers ist ganz sicher gelenkt, denn der große Abstand zu den beiden vorderen Achsen würde bei einem starren Aggregat einiges an Lauffläche der teuren Reifen auf den Asphalt radieren. Urgh!
Soweit in der Perspektive zu erkennen, ist der Abstand der Schutzbleche zum Rad bei der hinteren Einzelachse etwas größer als vorn; gerade groß genug für den Einschlag einer Achsschenkel-Lenkung. Das ganze Ensemble an Kotflügeln spricht jedenfalls gegen eine Drehschemel-Lenkung.

Das schöne Foto von Christian ist ca. 40 Jahre alt. Aus der Zeit habe ich auf die Schnelle leider nichts finden können; hier einige Beispiele aus der Neuzeit:
Drehschemel-Lenkung > Klick < .
Achsschenkel-Lenkung > Klick < , > Klick < .

Viele Grüße
Detlef



Geschrieben von schorsch am 01.09.2022 um 20:21:

 

sieht aus wie ein sattel, ist aber in den papieren ein hängerzug mit 18m länge und aufgesezter ladefläche . das fahrzeug war eines von zwei der firma wechsler pattendorf und konnte 38 e-pal laden. diese gesetzeslücke wurde ,ich glaube nach ca. fünf jahren geschlossen und die auflieger mussten gekürzt werden.



Geschrieben von ottanta e novanta am 01.09.2022 um 20:41:

 

Guten Abend Detlef und Georg,

besten Dank für Eure sehr interessanten Informationen!

Schöne Grüße
Walter prost



Geschrieben von Flachskopp am 01.09.2022 um 21:36:

 

Hallo Georg, hallo Walter,

das sind gesetzestextlich-technische Konstrukte, die ich bis heute nicht kapiert habe. Hier noch zwei weitere Beispiele aus dem entsprechenden Thread: > Klick < und > Klick < . Der 18 m-Zossen hat sogar eine völlig sinnfreie Zuggabel unter dem Auflieger bzw. der 1,5 m überstehenden „Ladung“. Die dritte Achse ist dann auch nur adhäsionsgelenkt und muss bei Rückwärtsfahrt arretiert werden. Was für Krücken!

Viele Grüße
Detlef



Geschrieben von Boogie am 01.09.2022 um 21:49:

 

Zitat:
Original von Flachskopp
Hallo Georg, hallo Walter,

das sind gesetzestextlich-technische Konstrukte, die ich bis heute nicht kapiert habe. Hier noch zwei weitere Beispiele aus dem entsprechenden Thread.

Der 18 m-Zossen hat sogar eine völlig sinnfreie Zuggabel unter dem Auflieger bzw. der 1,5 m überstehenden „Ladung“. Die dritte Achse ist dann auch nur adhäsionsgelenkt und muss bei Rückwärtsfahrt arretiert werden. Was für Krücken!

Viele Grüße
Detlef


Moin Detlef, winke
ich denke, die "sinnfreie Zuggabel" ist genau der entscheidende Punkt.
Durch sie werden die Zugkräfte übertragen, dadurch wird das Fahrzeug zu einem Zugwagen mit Anhänger und 18 m zugelassener Länge.
So ähnelt das Fuhrwerk eher einem Langholztransporter, die Sattelkupplung dient nicht mehr zur Übertragung der Zugkräfte, sondern nur noch als "Drehschemel" für die Pritsche.
Wenn die Fuhrleute sich sowas ausdenken, sollten sie sich nicht wundern, dass die Vorschriften immer komplexer werden.



Geschrieben von Flachskopp am 02.09.2022 um 16:26:

 

Zitat:
Original von Boogie
ich denke, die "sinnfreie Zuggabel" ist genau der entscheidende Punkt.
Durch sie werden die Zugkräfte übertragen, dadurch wird das Fahrzeug zu einem Zugwagen mit Anhänger und 18 m zugelassener Länge.


Moin Burkhard,

meine Replik darauf möchte ich salomonisch gemäß Radio Eriwan antwortet … formulieren: „Im Prinzip ja, in diesem Fall jedoch nicht.“

Wenn wir uns den vergrößerten Ausschnitt aus dem von mir verlinkten Bild ansehen, sehen wir eine Zuggabel und davor keine Verbindung zum Kupplungsmaul der Zugmaschine. Die vermeintliche Verbindung ist der Kantstein des Parkplatzes.

Die Spedition Wohlfarth hatte schon in den 70ern ein solches System für Bahnverladung angewendet, das aus einer Wechselbrücke normaler Länge mit Rahmen und Königszapfen sowie einem mit Zuggabel und Versorgungsleitungen ausgerüsteten Achsaggregat bestand. Beide wurden durch Schnellverschlüsse verbunden: > Klick < (Ein wenig runterscrollen).

In den 80ern wurden die Wechselbrücken auf 13,6 m (45´´) verlängert, womit man den erlaubten Überhang des „Ladeguts“ von 1,5 m ausnutzte: > Klick < .
Die Spedition Franz Fischer hat dieses System, ab einem bestimmten Zeitpunkt damals offenbar legal, auf noch längere Wechselbrücken angewendet.

Die Zuggabel wurde also nur für das unbeladene Aggregat gebraucht; ähnlich wie bei Nachläufer-Kombinationen im Schwertransport.

Dass der Nachläufer, als Anhänger im Sinne des Gesetzes, nur von der Ladebrücke festgehalten wird, gab´s auch in den 50ern schon, nur wurde der Nachläufer meist von einer teleskopierbaren Deichsel gelenkt. > Hier < ein bisschen runtercrollen.

Viele Grüße
Detlef

PS: Bei Wohlfarth hat man damals auch mit normalen Sattelaufliegern abenteuerliche Kombinationen zusammengestellt: > Klick < . Augen



Geschrieben von Boogie am 03.09.2022 um 13:53:

 

Moin, Detlef, winke
faszinierend, was da alles konstruiert wurde und auch tatsächlich auf den Straßen unterwegs war.
Da können einem die Gesetzgeber und Gesetzeshüter fast schon leid tun. gröhl

Aber ich kann mir vorstellen, dass den Fahrern auch gelegentlich der A...llerwerteste auf Grundeis ging mit diesen Gefährten.


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