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Geschrieben von MiniWolf am 17.01.2021 um 00:26:

 

Leider lief auch in der ELM-Spedition nicht alles geradeaus.
Dieses Bild eines verunfallten Krupp fand ich im Kreisarchiv Stormarn:
https://www.kreisarchiv-stormarn.de/mediadb/?b_id=&hasfile=1&hasfile_sent=1&page=6&q=LKW%20Unfall%20Graben
Auf dieser Seite finden sich noch weitere Bilder vom Unglücksfall; von der anderen Seite aus betrachtet hat das Blech ein paar Falten mehr.



Geschrieben von vehiclejack am 19.01.2022 um 18:56:

  LU11

Hallo Lutz,

habe mir erst jetzt dieses Thema intensiv betrachtet und bin begeistert von den Fotos und den Informationen zur Elm-Spedition.

Vermutlich bekannt ist dieses Werkfoto eines Büssing LU11 welches ich jetzt erst als ein Fahrzeug der Elm-Spedition identifiziert habe. Weißt Du oder sonst jemand ob dieser Siloaufbau auch von der Braunschweiger Fa. Arthur Blötz gebaut wurde? Auf der Rückseite des Fotos taucht die handschriftliche Notiz "Deicke Aufbau für den Kalktransport" auf, was mir aber so gar nichts sagt.

Freue mich auf Infos.

Viele Grüße

Christian



Geschrieben von angelmoped am 20.01.2022 um 12:25:

  Büssing LU 11

klatsch klatsch klatsch Hallo Christian,
bin begeistert ein Bild vom alten "Kongo" zu sehen.
Warum der so genannt wurde, weiß ich nicht. Als ich bei meinem Eintritt in die Elm-Sedition, am 3.6. 1963 wie alle LKW, den auch fahren mußte, war er schon eine alte ausgelutschte Maschine, die auch nicht mehr lange Dienst tat. Dein Bild war wohl die Auslieferung Jahre vorher. Auch der Kessel war mit Elm-Spedition Beschriftung versehen. Erinnere mich an die erste Fahrt zum Bergwerk Rammelsberg nach Goslar. Der Zweiachshänger ließ sich nicht abhängen. So mußte ich mich als Neuling 1 1/2 Stunden abmühen, ohne Lenkhilfe den Zug 2oo Meter rückwärts zum Silo zu bewegen. Mein linkes Knie zittert heute noch.
Ich glaube nicht, das er von Blötz und Wilke Werge produziert wurde, den die bauten Kipp-Aufbauten.
Der Kongo hatte fest liegenden Kessel mit "Schweinepiezen" drunter. Auch den Reservereifen am Heck gabs nicht mehr.
Werde dieses Bild mit Freude in meine Sammlung übernehmen.
Kannst Du mir verraten wie ich an "Archiv C.Siebertz" gelange, denn ich möchte keine Bildrechte verletzen, obwohl ich nie ein Bild vermarkte.



Geschrieben von Boogie am 20.01.2022 um 13:05:

  RE: Büssing LU 11

Zitat:
Original von angelmoped
klatsch klatsch klatsch Hallo Christian,

Kannst Du mir verraten wie ich an "Archiv C.Siebertz" gelange, denn ich möchte keine Bildrechte verletzen, obwohl ich nie ein Bild vermarkte.


Moin, Lutz,
es ehrt dich und freut mich, dass du dir Gedanken über die Urheberrechte machst und sie respektierst.
Weil soviel darüber diskutiert wird, möchte ich noch mal kurz dazu etwas anmerken:

Das Urheberrecht schützt den Fotografen, nicht den Besitzer des Fotos.
Erst wenn es einen Vertrag zur Übertragung der Urheberrechte zwischen Fotografen und Verwerter gibt, z.B. einem Verlag, gehen die Rechte auf einen Dritten über.
Das wird für die alten Abzüge, die hier gezeigt werden, aber extrem selten der Fall sein.
In vielen oder sogar den meisten Fällen ist der Fotograf nicht einmal bekannt, dann kann sich auch der Besitzer des Fotos auf kein Urheberrecht berufen.
Kennt man den Fotografen, erlischt sein Urheberrecht bzw. das seiner Erben 70 Jahre nach seinem Tod oder 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung des Fotos.
Also alles, was vor 1972 irgendwo schon einmal zugänglich war – gedruckt oder in einem öffentlichen Archiv –, was z.B. für alle Pressefotos zutrifft, kann bedenkenlos verwendet werden.
Allerdings ist weiterhin die Nennung des Fotografen erforderlich, falls er bekannt ist, was hier kaum jemand macht.

Diese Ausführungen sollen natürlich niemanden hindern, zur Pflege der Freundschaft und Förderung des Nachschubs höflich anzufragen.
klatsch prost klatsch



Geschrieben von HBA am 21.01.2022 um 04:01:

  RE: Büssing LU 11

Hi Burkhard,

Zitat:
Original von Boogie
Erst wenn es einen Vertrag zur Übertragung der Urheberrechte zwischen Fotografen und Verwerter gibt, z.B. einem Verlag, gehen die Rechte auf einen Dritten über.

Urheberrechte sind, außer im Bereich der Erbschaftsregelungen, nicht übertragbar.
Was Du meinst sind Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte.



Geschrieben von Boogie am 21.01.2022 um 09:13:

  RE: Büssing LU 11

Zitat:
Original von HBA
Hi Burkhard,

Zitat:
Original von Boogie
Erst wenn es einen Vertrag zur Übertragung der Urheberrechte zwischen Fotografen und Verwerter gibt, z.B. einem Verlag, gehen die Rechte auf einen Dritten über.

Urheberrechte sind, außer im Bereich der Erbschaftsregelungen, nicht übertragbar.
Was Du meinst sind Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte.


Moin, HB, winke
da hast du wahr, wie man bei euch sagt.
Wenn man es so präzise formuliert, wird es für den Laien aber noch verwirrender.
Was soll's, in der Praxis scheren sich nur wenige drum. Pfeifen


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