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Geschrieben von Emma En am 04.04.2020 um 20:20:

 

Hallo zusammen !!

Bin mir nicht ganz sicher ,ob dieser auch hier her gehört !!!



Geschrieben von Rudi am 05.04.2020 um 13:00:

 

Hallo Hans-Jürgen,

ich habe den Thread ja vor Jahren mal eröffnet und auch diese Gespanne meinte ich daumen

Gruß
Rudi



Geschrieben von Clemens am 12.04.2020 um 17:39:

 

Hallo Hans-Jürgen winke

schönes außergewöhnliches Foto der LP 813

Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?

Wenn die Fahrerlaubnis rechtzeitig umgeschrieben wurde,
heißt das heute

(C1E>12000 kg L<=3)

bei 18,725 to Gesamtzuggewicht



Geschrieben von Emma En am 12.04.2020 um 22:46:

 

[quote]Original von Clemens
Hallo Hans-Jürgen winke

schönes außergewöhnliches Foto der LP 813

Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?


Hallo Clemens !!

Vollkommen richtig !!

Viele Grüße nach Lingen und noch einen schönen Ostermontag !!

HANS JÜRGEN



Geschrieben von Routier am 19.04.2020 um 19:23:

 

Zitat:
Original von Emma En
[quote]Original von Clemens
Hallo Hans-Jürgen winke

schönes außergewöhnliches Foto der LP 813

Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?


Hallo Clemens !!

Vollkommen richtig !!

Viele Grüße nach Lingen und noch einen schönen Ostermontag !!

HANS JÜRGEN
es

Hallo Hans-Jürgen und Clemens, die Klasse C1 E gilt doch normalerweise für LKW bis 7,5 to mit einem Anhänger der das 1,5 fache des Zugfahrzeuges haben durfte, also ein 7,5 Tonner mit einem Anhänger bis 11,25 to, wenn die Tandemachsen nicht mehr als 99 cm auseinander waren. Wer den Eintrag C1 E eingetragen hat, darf weiterhin diese Kombination fahren, allerdings kein Sattelfahrzeug, außer der Sattel wäre nicht schwerer als 7,5 to. Wer die C1 E nicht eingetragen hat, darf nach der neuen Regelung Fahrzeuge bis 7,5 to mit einem Anhänger bzw. Sattelauflieger bis 12 to Gesamtgewicht fahren, auch mehrachsige Anhänger sind jetzt erlaubt. Sattelkraftfahrzeuge durfte man mit der alten Klasse 3 bis maximal 7,5 to fahren. Da gab es aber auch eine Gesetzeslücke, mit der man Fahrzeuge wie abgebildet fahren durfte, Kaufhof hatte einige von diesen Sattelfahrzeugen laufen. Wahrscheinlich hatte das Fahrzeug eine Deichsel und Anhängerkupplung und lief so unter LKW mit Anhänger. Gruß Andy



Geschrieben von Routier am 21.04.2020 um 13:50:

 

Zitat:
Original von Clemens
Hallo Hans-Jürgen winke

schönes außergewöhnliches Foto der LP 813

Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?

Wenn die Fahrerlaubnis rechtzeitig umgeschrieben wurde,
heißt das heute

(C1E>12000 kg L<=3)

bei 18,725 to Gesamtzuggewicht


Noch kurze Anmerkung, wer diese Kombination weiterhin fahren will, braucht die Schlüsselzahl 79 im Führerschein also CE 79 und muss wie Fahrer der Klasse C u. CE ab dem 50.Lebensjahr alle 5 Jahre die Gesundheitsprüfung und Sehtest nachweisen. Der abgebildete Sattel ist wie ich in meinem vorherigen Beitrag vermutet habe zulassungstechnich ein Hängerzug mit Anhängerkupplung. Hier mal ein interessanter Beitrag zu diesem Thema



Geschrieben von piefke53 am 21.04.2020 um 19:47:

 

Glückliches Deutschland cool

In Österreich gilt für C1 / C1E genau wie C / CE, D1 / D1E, D / DE ab dem 60. Lebensjahr eine Gültigkeit von 2 Jahren. Meine lasse ich nächstes Jahr auslaufen, oberhalb von BE brauche ich nix mehr.



Geschrieben von stranger55 am 21.04.2020 um 20:03:

 

Hallo Fred,
Stimmt schon was du schreibst, allerdings wird für die FS Verlängerung in D viel mehr verlangt, wie Blutbild etc.
Mein FS C ist am 10.10.2015 abgelaufen, aber ich hab mich am 8.10.15 in die Pensi verabschiedet zwinker
Gruß Heinz



Geschrieben von Routier am 21.04.2020 um 21:29:

 

Hallo Fred, also in Deutschland hat man ohne die med. Untersuchung die C1 und C1 E weiterhin, allerdings nach der neuen Regelung. Also weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 to mit einem Anhänger der auch mehrachsig sein kann, bis 12 to zGG der Fahrzeugkombination. Auch Sattelkraftfahrzeuge bis 12 to zGG sind zulässig. Finde es schon seltsam, dass man ohne die Schlüsselzahl 79 nun Fahrzeugkombinationen fahren darf, die man vorher mit dem alten 3er Führerschein nicht bewegen durfte. Interessant finde ich auch, dass trotz EU verschiedene Anforderungen bzw. Regelungen in den einzelnen Mitgliedsländern gibt. Bei euch in Austria eben die Gesundheitsprüfung alle 2 J ab dem 60 Lebensjahr und in Frankreich wird die 95 nicht im Führerschein eingetragen, sondern eine extra Karte ausgestellt, gibt da bestimmt noch einige Beispiele. Aber diese Kombinationen mit dem 11 to Anhänger sieht man immer weniger, da mittlerweile kaum noch jemand den entsprechenden Führerschein dafür hat. Auf dem Bau waren solche Kombinationen sehr beliebt, da sie eben mit der alten Klasse 3 gefahren werden durften. 7,5 to sind mittlerweile für die Unternehmen auch immer uninteressanter, da sie aufgrund des hohen Leergewichtes kaum noch Nutzlast haben. Anbei noch eine klassische Kombination dieser Gesetzeslücke aus unserer Baufirma, den passenden Tieflader für den Baumaschinentransport war auch vorhanden.



Geschrieben von Rudi am 04.09.2021 um 14:35:

 

Hallo zusammen,

nachdem in diesem Thread fast 1 1/2 Jahre Ruhe war, zeige ich mal noch nen 3er Brückenzug, Diesmal ist das Basisfahrzeug ein Ford D0814 oder 15, kann´s nicht genau entziffern. Das Gespann wirkt von den Proportionen und wegen der ungleichen Radgrößen etwas seltsam.

Gruß
Rudi


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