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Geschrieben von henning am 17.02.2019 um 14:28:
Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen
Moin!
Wir sehen uns immer häufiger neuen Regularien für Nutzfahrzeuge ausgesetzt. Das nicht nur im aktuellen Nutzfahrzeugverkehr, sondern auch, was den Betrieb von Oldtimern betrifft.
Für Oldtimer gelten teilweise sehr spezielle Bedingungen. Deshalb habe ich dieses neue Thema eröffnet, das sich nur mit über 30 Jahre alten Nutzfahrzeugen befassen soll.
Henning
Geschrieben von henning am 17.02.2019 um 14:31:
Änderung für den § 21 StVZO
Aktueller Anlaß ist eine
Änderung für den § 21 StVZO - dabei geht es um Einzelabnahmen und Vollgutachten für Kraftfahrzeuge.
Bisher war hierfür nur der TüV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) zugelassen.
Der Bundesrat hat vorgestern diese Beschränkung aufgehoben! Wirksam wird diese Liberalisierung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die also für die Praxis noch abzuwarten ist.
Link zur Meldung:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/
Genauere Durchführungsbestimmungen muß man ohnehin noch abwarten.
Henning
Geschrieben von Kaelble KV631 am 17.02.2019 um 15:24:
Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen
Super !
Endlich eine Plattform für Informationen rund um unser Hobby.
(Für diese Infos braucht man nicht auf eine JHV fahren um schlauer zu werden)
Anbei noch eine Info der Zeitschrift "kfz-betrieb" der Vogel Communications Group GmbH & Co. KG.
KLICK
Wer aufmerksam liest wird bestimmt jemanden vermissen, oder auch nicht!
Gruß Sascha
Geschrieben von Kaelble KV631 am 17.02.2019 um 16:34:
Hallo Jörg,
ja, ja, unsere Medienlandschaft, das ist so eine Sache für sich. Da werden schon mal gerne Dinge falsch dargestellt. Kennt man ja auch aus anderen Bereichen.
Danke für Deinen Hinweis und die Verlinkung.
Wer weiter recherchiert findet die Stellungnahme von Uwe Brodbeck
Präsident des Allgemeinen Schnauferl-Club Deutschland e.V. hier:
KLICK
Gruß Sascha
Geschrieben von Kaelble KV631 am 19.02.2019 um 10:52:
RE: Änderung für den § 21 StVZO
Zitat: |
Original von henning
Aktueller Anlaß ist eine Änderung für den § 21 StVZO - dabei geht es um Einzelabnahmen und Vollgutachten für Kraftfahrzeuge.
Bisher war hierfür nur der TüV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) zugelassen.
Der Bundesrat hat vorgestern diese Beschränkung aufgehoben! Wirksam wird diese Liberalisierung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die also für die Praxis noch abzuwarten ist.
Link zur Meldung:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/
Genauere Durchführungsbestimmungen muß man ohnehin noch abwarten.
Henning |
Hallo,
anbei die Verlinkung zur Presseinformation des GTÜ.
GTÜ Link
Gruß Sascha
Geschrieben von supercargolu7 am 21.03.2019 um 20:41:
N V G Mitglied
Hallo Henning
in deinen sprüchen steht immer N V G Mitglied du bist doch überhaupt kein Mitglied müsstest dine sprüche mal überarbeiten
Geschrieben von henning am 22.03.2019 um 21:34:
RE: N V G Mitglied
Zitat: |
Original von supercargolu7
Hallo Henning
in deinen sprüchen steht immer N V G Mitglied du bist doch überhaupt kein Mitglied müsstest dine sprüche mal überarbeiten |
Hallo,
warum sollte ich meine Signatur ändern?
Weißt du mehr als ich?
Geschrieben von G5Tanker am 23.03.2019 um 15:19:
In Ossiland gibt es ein Tolles Treffen wo man 25 Euro Teilnehmergebühr im Vorraus zahlen muss. Diese kann man sich Sonntag ab 15 Uhr erstatten lassen und heimfahren. Wer eher fährt bekommt das nicht wieder. Dafür ist gesichert das zahlende Gäste auch noch Technik sehen könne ...
Und Henning...... Du nervst mit deinem Bla bla bla... DEN NEID HABEN DIE SICH ERARBEITET...
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