Baumaschinenbilder.de - Forum (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//index.php)
- LKWs (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//board.php?boardid=22)
-- Oldtimer-LKWs (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//board.php?boardid=93)
--- Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=63615)


Geschrieben von Kaelble KV631 am 24.03.2019 um 19:17:

 

Zitat:
Original von supercargolu7
Hallo Henning
in deinen sprüchen steht immer N V G Mitglied du bist doch überhaupt kein Mitglied müsstest dine sprüche mal überarbeiten

Wer hat eigentlich die Unterhaltung gestartet?

….und jetzt das hier?

Zitat:
Original von supercargolu7
Hallo
Ich muss mich nicht mit euch unterhalten und beende das hier ich werde euch draussen evtl. ma lAnsprechen ihr Könnt mich hier auch LÖSCHEN


Zu Fragen der Mitgliedschaft von Mitgliedern der NVG kann hier nachgefragt werden? KLICK

Gruß Sascha



Geschrieben von Kaelble KV631 am 28.03.2019 um 14:06:

 

Hallo,

kam gerade per email von der DEUVET rein.

"Sehr geehrtes Clubmitglied,

zu Ihrer Information reichen wir anbei die GTÜ-Information „Relaunch der Homepage von GTÜ-Classic“ an Sie weiter.

Bundesverband DEUVET e.V
Postfach 1102
83116 Obing
info@deuvet.de
www.deuvet.de "


Ich habe mal den Link direkt zum GTÜ-Classic gelegt. KLICK

Gruß Sascha



Geschrieben von Kaelble KV631 am 20.04.2019 um 20:16:

  RE: Änderung für den § 21 StVZO

Zitat:
Original von Kaelble KV631
Zitat:
Original von henning
Aktueller Anlaß ist eine Änderung für den § 21 StVZO - dabei geht es um Einzelabnahmen und Vollgutachten für Kraftfahrzeuge.

Bisher war hierfür nur der TüV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) zugelassen.

Der Bundesrat hat vorgestern diese Beschränkung aufgehoben! Wirksam wird diese Liberalisierung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die also für die Praxis noch abzuwarten ist.

Link zur Meldung:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/

Genauere Durchführungsbestimmungen muß man ohnehin noch abwarten.


Henning



Hallo,

anbei die Verlinkung zur Presseinformation des GTÜ. GTÜ Link

Gruß Sascha


Hallo,

am 21.03.2019 durch den Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Änderung des $21 ist damit gültig.
Quelle: www.bgbl.de

Gruß Sascha



Geschrieben von henning am 13.08.2019 um 01:10:

  DEUVET: Oldtimer-Fälschungen - Dr. Götz Knoop referiert auf dem 13. Deutschen Autorechtstag

Hallo zuammen,


spezielle Fälschungen bei Oldtimer-Fahrzeugen sind keineswegs nur bei Lkw ein wichtiges Thema.

Bisher war diese Problematik besonders auf (hochpreisige) Pkw-Oldtimer beschränkt und findet zunehmend Beachtung. Da mahlen die gesetzgeberischen Mühlen noch relativ langsam - die Pkw-Veteranen-Szene ist zu groß und bedeutend, als daß man sie z.B. durch Abschaffung des H-Kennzeichens (wie wir es mit dem 04er-Kurzzeitkennzeichen erlebt haben) einfach austrocknen wollte. Bei unseren Nutzfahrzeug-Veteranen ist die Gefahr politischer Kurzschluß-Handlungen erheblich größer!

Leider sind die besonderen Belange der Nutzfahrzeug-Veteranen schon länger kein Thema mehr in der Politik - weder in Berlin noch in Brüssel, und erst recht nicht in Bonn. Um die Belange der Pkw-Oldtimer kümmert sich hingegen auch weiterhin der DEUVET!

Schade, daß die NVG ihre Verbindungen zu diesem äußerst aktiven, echten Interessenverband aus immer noch fragwürdigen Gründen gekappt hat (fragwürdig, weil es ja keineswegs und niemals persönliche Gründe gab, und erst recht schonmal überhaupt keine finanziellen Gründe... tchja was wars denn dann, viel bleibt ja nicht).


Zum aktuellen Thema der Oldtimer-Fälschungen kündigt der DEUVET auf seiner öffentlichen Seite* ein Referat seines Beirats Dr. Götz Knoop zum 13. Deutschen Autorechtstag 2020 an.


* als echter Interessenverband informiert der DEUVET nicht nur auf der jährlichen Jahreshauptversammlung, oder etwa in einer Zeitschrift als "Hauspostille"... die DEUVET-Infos sind jederzeit abrufbar unter https://deuvet.de/
.
.



Geschrieben von henning am 07.09.2019 um 00:16:

 

Hallo zusammen!


Aus gegebenem Anlaß muß ich mal wieder etwas zu unserem (ehemaligen) Interessenverband für Oldtimer-Lkw schreiben.


Wie ich erneut vermehrt höre, bin ich angeblich kein NVG-Mitglied. Ja sicher, das wird nur von einer kleinen Gruppe gezielt gestreut, aber so intensiv, daß sogar ein paar Vorstandsmitglieder daran zu glauben scheinen…

Dazu ist zu sagen: meine Signatur steht nicht als Aprilscherz unter meinen Beiträgen!!


Schon 2015 versuchten Teile des Vorstands, mich aus unserem Verein zu drängen. Dies wurde vom Amtsgericht Unna am 24.10.2016 per Einstweiliger Verfügung unterbunden. Wie in unserem Rechtsstaat üblich, trägt der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits. Also wir alle als Mitglieder.

Ende 2017 der nächste Kündigungsversuch. Obwohl ich dagegen juristisch vorgegangen bin (was sonst...??), wurde die Kündigung bereits VOR dem Urteil öffentlich als wirksam dargestellt. Das am 20.03.19 veröffentlichte erneute Urteil des Amtsgerichts Unna sah dann ganz anders aus… nämlich, daß ich seit meinem Eintritt 2004 unterbrechungslos NVG-Mitglied war und bin. Auch hier müssen wiederum wir Mitglieder alle Kosten tragen, siehe oben.

Gegen das Urteil legte eine Gruppe des Vorstands – warum auch immer - Berufung ein. Die Verhandlung dazu wird am 17.10. stattfinden. Zu dieser öffentlichen Verhandlung ist jeder eingeladen! Die Adresse lautet:

Landgericht Dortmund, Kaiserstrasse 34, 44135 Dortmund.

Die Verhandlung findet statt am 17.10.19 im Sitzungssaal 150 um 10.45 Uhr.


Eine gute Gelegenheit für jeden von uns, aus eigener Anschauung zu erleben, wofür der NVG-Vorstand die Mitgliedsbeiträge verwendet. Und man ahnt, warum ab 2017 der Netto-Mitgliedsbeitrag mal eben verdoppelt werden mußte!

Natürlich ist der 2017er Kündigungsversuch erst mit abschließendem Urteil des LG Dortmund endgültig entschieden. Billig wird das nicht - und wer trägt die Kosten???

Es wird kaum jemand wundern, daß eine Gruppe im Vorstand unseres Vereins ("vorsorglich"??) bereits einen dritten Kündigungsversuch gestartet hat, für den Fall, daß die Berufung... Auch dieser dritte Versuch verursacht schon jetzt Kosten.


In der gültigen NVG-Satzung steht unter §2 - Zweck und Ziele: "Vereinszweck ist die Betreuung und Förderung des Kraftfahrwesens im Rahmen der (alten) Lastkraftwagen, Omnibusse..."


Es drängt sich auf anzunehmen, daß seit 2015 eine Parallelsatzung besteht, denn seitdem scheint der Vereinszweck geschrumpft zu sein auf die Kündigung eines einzelnen Mitglieds!

Warum ist dieses einzelne Mitglied so dermaßen wichtig?? Man darf spekulieren... wird hier nur ein Steckenpferd geritten? Oder steckt mehr dahinter... zum Beispiel das Stellen wichtiger Fragen, die existenziell für unsere Leidenschaft für historisches Blech sind?!

Was ist schlimm an seit Jahren gestellten Fragen? Wahrscheinlich nichts… außer vermutlich die Antworten (man angenommen, sie entsprechen der Wahrheit)!


Wer von uns noch ernsthaftes Interesse hat, sollte sich den Fragen stellen. Wegschauen hilft nicht, sondern verlängert ggfs. nur das Elend. Diese Einsicht setzt sich immer mehr durch – und jeder ist eingeladen, gemeinsam nachzudenken, wie es weitergehen soll. Es gibt kein Weiter-so! Das sollte man mir ausnahmsweise mal einfach glauben… was dahinter steht, möchte ich noch nicht öffentlich ausbreiten.


Henning



Geschrieben von Achim_69 am 07.09.2019 um 06:00:

  RE: Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen - HU und SP Prüfung

Hallo zusammen,

um mal wieder zu dem ursprünglichen Themengebiet zurückzukehren nun folgender Beitrag:

Wenn man sich mal ein wenig im EU Ausland umgeschaut hat, wird man bei unseren Nachbarn kuriose Ausnahmeregelungen feststellen können.
Gespräche mit Liebhabern alter LKW haben folgende interessante Erkenntnisse gebracht:

Wenn man in GB einen Oldtimer LKW besitzt, welcher noch ein altes, schwarzes Kennzeichen hat, diese wurden bis in die 70 er Jahre ausgegeben, ist mal sowohl von der KFZ Steuer als auch von sämtlichen HU Prüfungen befreit.
Zudem sind KFZ Versicherungen dort personenbezogen, d.h. nicht das Auto ist versichert, sondern der Fahrer.

Ja, wenn man das nun mit Deutschland vergleicht, sind das dort sicherlich paradiesische Zustände für jeden der historische Fahrzeuge bewegen möchte. Die Kosten-Nutzen Frage wird sich jeder stellen müssen und gerade die Unterhaltung eines Oldtimer LKW ist nicht ganz ohne, von der meist relativ teuren Instandsetzung vor Erteilung eines H-Kennzeichens mal ganz abgesehen.

Ich möchte jetzt nicht auf den Einheitssteuersatz für H-Kennzeichen oder die Oldtimer Versicherungen eingehen, was mich am meisten stört ist die 1-jährige HU Fist incl. der Sicherheitsprüfung.

Was bei gewerblich genutzten LKW, die im Fernverkehr eine durchschnittliche, jährliche Fahrleistung von 100.000 km erreichen, durchaus sinnvoll ist, ist für Oldtimer LKW und ihre Besitzer unzumutbar.

Oldtimer LKW werden in der Regel durchschnittlich 1.000 bis 3.000 km im Jahr bewegt und während ihrer Ruhezeiten fast ausschließlich überdacht abgestellt. Die Fahrzeuge werden überwiegend im Leerbetrieb bewegt.
Der Verschleiß ist somit an allen Bauteilen äußerst gering, incl. der zu erwartenden Korrosion. Zudem gehen die Besitzer mit großer Sorgfalt mit Ihren "Schätzen" um und werden sicherlich schon weit vor der nächsten HU-Prüfung erkennbare Mängel beseitigen.

Hinzu kommt, dass LKW nach Baujahr 1976 der AU Pflicht unterliegen. Somit wird bei jeder Prüfung des Antriebsaggregates dieses wieder ein Stück näher an sein Lebensende gebracht.
Die Sinnhaftigkeit dieser Höchstdrehzahl-Leerlaufprüfungen ist sowieso fraglich, außer für die Automobilhersteller, Prüforganisationen und die Metallverwerter natürlich.

Ich möchte an dieser Stelle man den Anstoß geben die 1-jährigen Fristen zu überdenken. Mit zweijährigen Fristen wäre der Sache auf jeden Fall genüge getan, meiner Meinung nach würde auch nichts gegen 4- oder 5- jährige Fristen sprechen.

Zudem auch noch mal der Hinweis auf das rote 07 er Kennzeichen. Hier liegen nach dessen Zuteilung weitere Prüfungen im Ermessensbereich des Halters.

Auch kann ich seitens der NVG keine Aktivitäten zu diesem Thema erkennen, dabei betrifft es doch fast alle Oldtimer LKW Liebhaber, insbesondere die mit H-Kennzeichen.

Es wurden schon Änderungen beim Sonntagsfahrverbot für Oldtimer LKW durchgesetzt, so dass ich die Hoffnung habe, und ich spreche hier sicherlich für viele, dass auch zu diesem Thema Änderungen möglich sein müssen!

Grüße an alle, Achim



Geschrieben von henning am 07.09.2019 um 11:10:

  Tätigkeitsfelder...

Moin!

Ja Achim, das ist absolut richtig! Nur - WER soll sich denn darum kümmern??

Ich wüßte nicht, daß unser "Interessenverband" noch politisch aktiv ist, weder in Berlin, noch in Brüssel. Die Verbindung zum DEUVET wurde gekappt, damit schwimmt die Nutzfahrzeug-Oldtimerszene wie ein Ölfleck auf dem Meer. Natürlich geschah die Kündigung der DEUVET-Mitgliedschaft "weder aus persönlichen, noch aus finanziellen Gründen"... dafür wurde dann auch noch unser Netto-Mitgliedsbeitrag verdoppelt.

Was ist seitdem passiert, von den verzweifelten Kündigungsversuchen eines einzelnen Mitglieds abgesehen?


Die Baustelle HU-Fristen ist nicht neu, sie stand ja ganz oben auf der Agenda und wurde mit aller Energie angegangen... zumindest wurde das vor Jahren angekündigt. Genauso, wie man ankündigte, sich massiv für die Revision des Kurzzeitkennzeichens (04er Nummer) einzusetzen. Ich könnte Seiten mit Zitaten dazu füllen!

HU-Fristverlängerung und 04er-Kennzeichen lassen sich (selbst wenn man es mal versuchen würde) von dieser NVG nicht durchsetzen, schon gar nicht ohne den DEUVET. So, wie es eben auch beim Sonntagsfahrverbot war.

Man muß der Wahrheit ins Auge sehen und die Voraussetzungen durch grundlegende Veränderungen schaffen. Jeder von uns ist dazu aufgerufen, daran mitzuwirken.


Henning



Geschrieben von Kaelble KV631 am 13.09.2019 um 08:54:

  Fragen, Fragen, Fragen und keine Antworten !!!

Zitat:
Original von henning

Warum ist dieses einzelne Mitglied so dermaßen wichtig?? Man darf spekulieren... wird hier nur ein Steckenpferd geritten? Oder steckt mehr dahinter... zum Beispiel das Stellen wichtiger Fragen, die existenziell für unsere Leidenschaft für historisches Blech sind?!

Was ist schlimm an seit Jahren gestellten Fragen? Wahrscheinlich nichts… außer vermutlich die Antworten (man angenommen, sie entsprechen der Wahrheit)!



Was ist eigentlich aus den Abmahnungen einiger Einzelpersonen aus dem Verein gegen das Forum Baumaschinenbilder.de und deren Moderatoren geworden?
Gibt es da für die Mitglieder auch Neuigkeiten?

"Transparenz ist in der Politik und im politischen Diskurs eine Forderung bzw. ein für erstrebenswert gehaltener Zustand frei zugänglicher Informationen und stetiger Rechenschaft über Abläufe, Sachverhalte,
Vorhaben und Entscheidungsprozesse. Damit verbunden die Vorstellung einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems (bzw. von Verwaltung) und den Bürgern und einer vermehrten Partizipation."
Quelle Wikipedia

Gruß Sascha



Geschrieben von henning am 17.09.2019 um 21:12:

  RE: Fragen, Fragen, Fragen und keine Antworten !!!

Zitat:
Original von Kaelble KV631

Was ist eigentlich aus den Abmahnungen einiger Einzelpersonen aus dem Verein gegen das Forum Baumaschinenbilder.de und deren Moderatoren geworden?
Gibt es da für die Mitglieder auch Neuigkeiten?




Neuigkeiten dazu, ja die gibt es. Die stehen aber nicht in der „Hauspostille der NVG“ oder werden auf der NVG-Forumsseite plaziert. Warum sollte man auch uns, die Mitglieder, informieren?

Es gibt derzeit so vieles, worüber informiert werden müßte! Aber das wenige, was man so hört, sind oft Fehl-Informationen. So behauptet nicht nur der 1. Vorsitzende auf Nachfrage von Mitgliedern, meine NVG-Mitgliedschaft sei beendet, sondern auch andere Vorstandsmitglieder beteiligen sich an dieser Verbreitung.

Ich glaube nicht mehr, daß das bewußte Unwahrheiten sind. Es muß davon ausgegangen werden, daß sie es nicht besser wissen! Im Vorstand scheint es längst 2 Klassen zu geben... eine kleine Gruppe behält die Wahrheit für sich und gibt beharrlich andere Parolen aus. Hier –KLICK- hatte ich ja schon einiges dazu geschrieben.


Am letzten Wochenende, beim bekannten Kippertreffen in Bottrop-Kirchhellen, gab es viele nette Begegnungen mit Freunden, aber auch mit einer Menge Interessierter, die man natürlich von früher kennt. Auffällig ist, daß das Interesse an echter Information erheblich zugenommen hat. Man ist längst nicht mehr bereit, alles zu glauben, was von bestimmter Seite kommt.

Den Termin der Berufungsverhandlung der NVG gegen mich habe ich in Kirchhellen allen Interessierten genannt. Die Resonanz war riesig - ich hoffe der Gerichtssaal am LG Dortmund ist groß genug!

Hier nochmals die Daten der öffentlichen Berufungsverhandlung in Dortmund. Weitere Fragen sollten hier oder per PN gestellt werden.

Landgericht, Kaiserstrasse 34, 44135 Dortmund.
Datum 17.10.19 im Sitzungssaal 150 um 10.45 Uhr.



Henning



Geschrieben von Kaelble KV631 am 22.09.2019 um 11:18:

  RE: Fragen, Fragen, Fragen und keine Antworten !!!

Zitat:
Original von henning

Neuigkeiten dazu, ja die gibt es. Die stehen aber nicht in der „Hauspostille der NVG“ oder werden auf der NVG-Forumsseite plaziert. Warum sollte man auch uns, die Mitglieder, informieren?


Wenn ich die NVG-Forumsseiten, explizit die Seite der Ansprechpartner KLICK anschaue muss ich immer an Asbach-Uralt denken. Pfeifen
Aktuell scheint die ja nicht zu sein? hmm
Da war doch was auf der letzten Mitgliederversammlung? hmm
Wahlen? hmm

Gruss Sascha


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH