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Geschrieben von Clemens am 20.10.2019 um 15:28:

 

Zitat:
Original von W50 fahrer
Danke für die ausführliche Erklärung.. daumen
Ich habe die Geschichte die ganze Zeit hier mit verfolgt..
Man kann nur mit dem Kopfschütteln wenn man liest wie ein Verein mit seinen Mitgliedern umgeht..
Und dann für solche Geschichten Unmengen Geld in den Ofen steckt..


Hallo Daniel winke

ja, das sehe ich auch so, aber irgendwie reicht mir das nicht aus nein

Aus gegebenen Anlass und der aus meiner Sicht sehr unzureichenden
Informationspolitik gegenüber NVG Mitgliedern interessieren mich einige
Dinge mehr, mit der Hoffnung auf eine Rückinfo ohne Fehlinformationen

Berufungsrücknahme vom Vorstand:

Welche Gründe ?
- Zwang vom Richter geht nicht und kann nicht sein.
- Rechtsbeistand unzureichend gewählt und Vorhaben nicht umsetzbar ?
- Einsicht vom Vorstand ? , warum denn so eine späte
Kommunikationsbereitschaft zum Thema ?, kostet nur Kohle geschockt

- Wer war denn vom NVG-Vorstand da ?, oder waren alle da ?
- Wieviel interessierte Mitglieder waren denn als Zuschauer vor Ort ?

- Ist jetzt im Ergebnis eine ordentliche Bereitschaft zur Einigung da?
- Kann auf diversen NVG-Treffen oder auf einer bevorstehenden JHV
wieder normal miteinander umgegangen werden ?

Ich wundere mich das Aufgrund meines letzten Beitrages vom 11.10.
so viel gelesen worden ist, über 4000 mal, aber unterm Strich
scheint es den meisten Mitgliedern wohl egal zu sein,
bin mal gespannt wie sich das ganze so weiter entwickelt.



Geschrieben von Kaelble KV631 am 20.10.2019 um 19:15:

 

Hallo Clemens,

auf zwei Deiner Fragen kann ich Dir antworten:

Zitat:
Original von Clemens
- Wer war denn vom NVG-Vorstand da ?
- Wieviel interessierte Mitglieder waren denn als Zuschauer vor Ort ?


Der Tourenwart und der Kassenwart haben Die NVG zusammen mit ihrem Rechtsbeistand vertreten.

Der 1. und 2. Vorsitzende waren nicht anwesend.

Desweiteren war ein Beisitzer im Zuschauerraum anwesend sowie einige Mitglieder und Nicht-Mitglieder.

Insgesamt befanden sich 17 Personen im Gerichtssaal.

Gruß Sascha



Geschrieben von maelboe am 20.10.2019 um 22:30:

  NVG

Nabend Clemens

Leider ist das so.
Ich Glieder mal die Mitglieder auf.
Einem Teil ist es sch...... egal.
Sie interessieren sich nicht dafür.
Dann gibt es die die gerne was machen würden
aber nicht mit den Voraussetzungen.
Und es gibt die die schon länger,
mit vorgehaltener Hand sagen ob
da nicht doch ein Fünkchen Wahrheit dran ist,
aber Angst haben vor Repressalien.

Was auch vielen übel aufstößt,
ist das rühren in der Vergangenheit.
Ein Spiegel wäre nicht schlecht.

Ich wünsche allen einen schönen Abend
und ein Guten Wochen Start.
Gruß Martin


Eins muss ich noch los werden.
Die TRAGWEITE dieser Feststellung hat keiner
auf dem Schirm. Augen



Geschrieben von BautznerSenf am 21.10.2019 um 07:16:

  RE: NVG

Hallo!

Zitat:
Original von maelboe
Die TRAGWEITE dieser Feststellung hat keiner
auf dem Schirm.


Ich habe es gestern, nach dem Lesen der Meldung, noch gedacht:

Ein guter Anwalt (und ich denke, den hat Henning an der Hand) dreht jetzt den Spiess um und stellt Strafanzeige gegen den Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder, die ein solches Verfahren forciert haben:

1. Tatbestand: Ueble Nachrede - hier ist ggf. eine Rufschaedigung zu Hennings Lasten zu pruefen, indem man Unwahrheiten (das wurde ja gerichtlich festgestellt) verbreitet hat.

2. Tatbestand: Untreue - hier ist zu pruefen, ob ggf. mehrere Vorstandsmitglieder -wiederholt(!) und willentlich, also nicht versehentlich- Zeit und Geld des Vereines (also der Mitglieder)fuer Gerichts-, Verfahrens- und Anwaltskosten verschwendet haben.
Interessant: statt sich nach der ersten "Klatsche" ruhig zu verhalten, hat man wohl weiter Geld der Mitglieder verplempert (und muss ja vermutlich auch Hennings Verfahrenskosten tragen). Da Henning (wie festgestellt wurde) ja weiter Mitglied ist, hat man auch sein Vereinsvermoegen verbraten...

Unabhaengig davon koennte es bei der naechsten Vorstandswahl interessant werden, ob die Mitglieder einen solchen Vorstand, der private Animositaeten (ertfolglos) auf Vereinskosten zu pflegen scheint, noch waehlen wollen...

Es ist in der Tat sehr spannend.

Henning - Gratulation, dass Du aufrecht Missstaende ansprichst und um Klaerung bittest und Dich nicht beugen oder gar brechen laesst.

Gruss vom

B. S.



Geschrieben von henning am 24.10.2019 um 11:10:

 

Moin zusammen!


Nur eine kurze Meldung von mir, ehe ich als verschollen gelte Pfeifen

Ich habe alles auf dem Schirm, und bei mir läuft alles planmäßig. Es ist sehr vorteilhaft, wenn man immer bei der Wahrheit bleibt daumen


Gruß,

Henning



Geschrieben von Clemens am 25.10.2019 um 22:06:

 

Hallo Sascha,

entschuldige die späte Antwort, danke für Deine.
Nach dieser Information gehe ich davon aus das Du selbst anwesend warst.
Jetzt nach einigen Tagen gibt es verschiedene Darstellungen bezüglich der Mitgliedschaft von Henning und ebenso bezüglich wer, wann, welche Berufung
in den Ring geschmissen hat, das liest sich Im NVG Forum völlig anders.
Ich verstehe das nicht, es kann doch nicht sein das der eine so behauptet,
und der andere anders behauptet.
Ist der richterliche Beschluß bzw. das Urteil denn so zweideutig dass
es zwei Gewinner gibt ?
Wem sind den jetzt schlussendlich die Kosten des Verfahrens auferlegt
worden ? Das muss doch von 17 Leuten gehört worden sein.



Geschrieben von Clemens am 25.10.2019 um 22:07:

  RE: NVG

Zitat:
Original von maelboe
Nabend Clemens

Leider ist das so.
Ich Glieder mal die Mitglieder auf.
Einem Teil ist es sch...... egal.
Sie interessieren sich nicht dafür.
Dann gibt es die die gerne was machen würden
aber nicht mit den Voraussetzungen.
Und es gibt die die schon länger,
mit vorgehaltener Hand sagen ob
da nicht doch ein Fünkchen Wahrheit dran ist,
aber Angst haben vor Repressalien.

Was auch vielen übel aufstößt,
ist das rühren in der Vergangenheit.
Ein Spiegel wäre nicht schlecht.

Ich wünsche allen einen schönen Abend
und ein Guten Wochen Start.
Gruß Martin



Hallo Martin,

danke für Deine Erklärung.
So langsam interessiere ich mich immer mehr, mir ist das nicht egal
was da abläuft.
Wo sind die Leute die gerne was machen würden ?
Voraussetzungen hat jedes Mitglied, es geht doch ums Hobby.
Und wieso Angst vor Repressalien ? Das hört sich ja höchst bedrohlich an !!
In was für einem Verein bin ich denn da gelandet ?

Wo fängt die Vergangenheit an ?
Die Zeit meiner Mitgliedschaft sind 9 Jahre, und das ist bei weitem nicht
alles rühmlich.



Geschrieben von Clemens am 25.10.2019 um 22:44:

 

Hallo Henning,

das ist ja interessant zu hören, und was so anderweitig behauptet wird
lässt mich doch stutzig werden.
Ja gut, bei der Wahrheit zu bleiben ist immer vorteilhaft.
Man kann den Eindruck bekommen, das Deine Gerichtskosten
erstattet werden oder wie verteilt sich das ?



Geschrieben von DFK am 27.10.2019 um 13:27:

  NVG-Mitgliedsausschlussverfahren

Ich verstehe überhaupt nicht, warum jetzt noch über 2 unterschiedliche Darstellungen zum Ausgang des NVG-Klageverfahrens zum Mitgliedsausschluss diskutiert wird.
Der Ausgang des Verfahrens ist doch eindeutig.
Der NVG-Vorstand hatte auf den Ausschluss eines Mitglieds geklagt.
Die 1. Gerichtsinstanz beim Amtsgericht wies die Klage der NVG auf Ausschluss des Mitglieds ab.
Die gerichtskostenmäßige Konsequenz dieser Klageabweisung bedeutet, daß die NVG als unterlegene Klägerin die Gesamtkosten des Verfahrens zu tragen hat.
Gegen dieses Amtsgerichtsurteil der Klageabweisung ist die NVG in Berufung gegangen.
Damit ist das erstinstanzliche Urteil nicht vollstreckbar, das heisst, die Kosten der 1. Instanz hängen zum Ausgleich noch in der Luft.
Der Unterlegene hat die Gesamtkosten des Verfahrens zu bezahlen, also auch die die Kosten des Siegers.
Die NVG, hier als Verlierer, ist gegen das abweisende Urteil des Amtsgerichts in Berufung gegangen und musste zur Durchführung dieses Berufungsverfahrens beim Landgericht als 1. Schritt die anfallenden Gerichtskosten des 2. Verfahrens vor dem Berufungstermin einzahlen.
Diese 2. Rechtsinstanz hat die NVG ebenfalls verloren und hat demzufolge die Gesamtkosten der 1. und 2. Instanz insgesamt zu bezahlen.
Die NVG hat auch alle Gerichtskosten des Siegers zu bezahlen.
Und jetzt frage ich noch einmal?
Wenn der Henning doch gerichtlich geurteilt immer noch NVG-Mitglied ist und darüberhinaus gerichtlich festgestellt wurde, daß seine NVG-Mitgliedschaft ununterbrochen fortbestand, dann ist der Ausgang dieses Mitglieds-Ausschlussverfahrens eindeutig.
Die NVG hat diese Klageverfahren letztinstanzlich verloren.
Die NVG, also wir als Mitglieder (zu denen ich ebenfalls zähle) hat alle Kosten des Verfahrens zu zahlen, auch die Kosten vom Henning aus beiden Verfahren.
Wenn aktuell im NVG-Forum anders deutende Aussagen von den Klagebeteiligten und deren Beisitzern veröffentlicht werden, zeugt das von mangelndem Anstand, fortgesetzter Rechtsverdrehung und Niedertracht.



Geschrieben von maelboe am 27.10.2019 um 22:48:

 

Nabend Dietmar
Ich freue mich das auch andere Mitglieder Gedanken machen
und sich hier melden und Klartext reden.
Das ist ja nur ein kleiner Teil wo rüber wir hier schreiben.
Wenn die Büchse der Pandora erst geöffnet ist,
können wir sie nicht mehr schließen.
Das müssen dann Fachleute übernehmen und Regeln.
Glücklicher Weise wurde ein Gespräch geführt,
wo ein neutrales Mitglied das geäußert hat.
Nur mal angenommen, er ist erst seit der letzten
Kündigung kein Mitglied mehr.
Aber vorher war er das, was ist mit den JHV 18 /19
wo er nicht dabei war. hmm
Gibt es da was wo sich keiner Gedanken drum gemacht hat.

Wenn Alles aus dem Ruder läuft, sollte man das Steuer abgeben.

Ich wünsche mir das sich noch mehr Mitglieder mit der Geschichte
auseinander setzen und fragen an die richtigen Stelle stellen.

Ich wünsche allen ein schönen Abend
Gruß Martin


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