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Geschrieben von da_Prommi am 07.06.2020 um 17:02:
Vor allem gilt die Überhangregelung beim Anhänger nicht, Stichwort teilbare Ladung.
Geschrieben von Bert Specht am 08.06.2020 um 23:58:
Geschrieben von Ragpicker am 09.06.2020 um 07:26:
Scania Abrollzug in der SAV-Biebesheim ca. 2009
Geschrieben von Müllschorsch am 09.06.2020 um 08:16:
Zitat: |
Original von haldjo
Zitat: |
Original von ADK 125
Zitat: |
Original von Müllschorsch
Zitat: |
Original von HBA
Mercedes Actros 2542: |
Ich glaube nicht das der die 18,75 m Gesamtlänge einhält?! |
Mein Wissen :
Da die Mulde als Ladung zählt darf diese lt StVO max 1,5 m über das Heck raus stehen.
Mit der richtigen Kennzeichnung darf man damit in D unbegrenzt fahren.
Bis 3 m Überstand waren es nur noch 1oo km .
Zuglänge mit Anhänger Max 20,75m .
Edit: die Mulde auf dem Anhänger hätte noch ein Stück nach vorn gekonnt. |
Die Mulde zählt nicht als Ladung, sondern als austauschbarer Ladungsträger (so sind die Anhänger i.d.R. auch eingetragen).
Damit gelten dieselben Maße wie für einen normalen Anhänger. das ist nur vielen nicht klar.
in dem Fall also 18,75... |
Das ist auch meine Information. Bei einem "normalen" Abrollcontainerzug mit Deichselanhänger ist eine max. Innenlänge pro Container von 7,00 m möglich.
Geschrieben von ADK 125 am 09.06.2020 um 12:45:
Ok. Kann man das irgendwo nachlesen?
Im Paragraph 22 der StVO - Ladung- steht das nicht geschrieben.
Gruß Peter
Geschrieben von manny33604 am 09.06.2020 um 12:49:
Nun ja die Argumentation oben ist doch plausibel!
Ein Container ist eben keine Ladung sondern ein austauschbarer Ladungsträger (wo die Ladung erst noch rein kommt)
Sonst könnte man ja auch jede Wechselpritsche 1,5m nach hinten länger bauen
Geschrieben von haldjo am 09.06.2020 um 15:12:
Zitat: |
Original von ADK 125
Ok. Kann man das irgendwo nachlesen?
Im Paragraph 22 der StVO - Ladung- steht das nicht geschrieben.
Gruß Peter |
Kann man, in §32 - Abmessungen wird immer von "einschließlich austauschbarer Ladungsträger" gesprochen. Hier wird verwiesen auf §42 Abs. 3 ..."austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter)"
Das ist für mich ziemlich eindeutig.
Geschrieben von Cooper am 12.06.2020 um 18:47:
Scania G450
Gruß der Jan
Geschrieben von Bert Specht am 15.06.2020 um 23:56:
Geschrieben von Cooper am 16.06.2020 um 19:11:
Scania P 340
Gruß der Jan
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