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T.I.R.-Schild |
Usergeloescht280612 unregistriert
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Guten Abend, Spezialisten!
Ich habe da mal eine etwas spezielle Frage zum Transport unter Carnet T.I.R.:
Waren diese Transporte nur mit geschlossenen Aufbauten, wie Koffer/Kasten, oder Pritsche/Plane möglich (Zollverschluss), oder gab es die auch mit offenen Aufbauten, indem man die Ladung z.B. mit einer Plane abdeckte und diese wiederum mit einer Zollschnur sicherte?
Ich frage das, weil ich auf einigen Bildern aus der Ära des Nahost-Transports. offene Fahrzeuge mit T.I.R.-Schildern gesehen habe, man aber leider nicht erkennen kann, ob diese durchgestrichen sind.
Ich verweise da auch auf den "Züblin-Stuttgart"-Thread, indem ein Dreiseitenkipper mit T.I.R.-Schildern ausgestattet ist.
Da ich an meinem historischen Fahrzeug (Plateau-Aufbau) ebenfalls T.I.R.-Schilder montiert habe, möchte ich nun wissen, ob sie da transportgeschichtlich korrekt sind oder nicht.
Gruß, Unterflur!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Usergeloescht280612: 12.02.2010 23:03.
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12.02.2010 20:58 |
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Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 67
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Hallole.
Da ich über 3 Jahre , vor 30 Jahren schon, im Spanien/Portugalverkehr tätig war kann ich dir sagen:
Transportmittel ist egal, nur der absolute Zugriff auf die Ladung muss sicher verhindert sein.
Das heisst:
Egal ob Plane, Koffer oder bei Stein/Marmortransporten welche nur mit feinmaschigem , vom Heimatzollamt abgenommenen, Netz abgedeckt und verplombt sind , ist es zulässig.
Dann ist auch der Transport mit dem Carnet-Tir zulässig.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
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12.02.2010 21:06 |
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Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 67
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Transportgeschichtlich absolut zulässig, da jede Öffnung im Zertifikat vom Heimat-Zollamt aufgeführt wurde und somit auch verplombt wurde.
Bei Silo´s waren öfters 8-10 Plomben fällig.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
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12.02.2010 21:09 |
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Usergeloescht280612 unregistriert
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Hallo Schlabbergosch!
Das war mal eine schnelle und wohl auch fundierte Aussage
Musste ich mich doch bisher schon ein paar mal der Frage stellen, warum an meinem Auto eben diese Schilder montiert sind.
Begründen konnte ich das bisher nicht wirklich, aber für mich gehörten sie einfach dazu.....
Vielen Dank und Gruß, Unterflur!
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12.02.2010 21:12 |
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Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 67
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Meine Aussage war nix besonderes sondern nur erfahrenes Zollrecht und Erfahrung.
Freut mich ,wenn ich dir helfen konnte.
ABER, wenn du nicht im TIR fährst , bitte mit gekreuzten Gummis oder schwarzem Klebeband zuhängen.
AUCH BEI LEERFAHRT.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
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12.02.2010 21:18 |
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Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 67
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Goiles Auto.
Respekt.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
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12.02.2010 21:30 |
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palmstroem
   
Dabei seit: 14.03.2010
Name: Klaus Herkunft: Holstein
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Moin Jörg,
also mach Dir mal keine Gedanken. Das Schild kann ruhig dran bleiben, wenn es allerdings auch nicht die Regel ist an einem offenen Fahrzeug.
Zunächst mal: T.I.R. ist das Kürzel für "Transport International des Marchandises sur la Route". Das ist ein Übereinkommen unter diversen Ländern zum Transport von Waren unter Zollverschluss mittel des Begleitdokumentes - dem Carnet TIR. Damit werden die Grenzquerungen vereinfacht, da die Ladung unter Verschluss reist und nicht an jeder Grenze neu kontrolliert oder gar entladen werden muss zum Zählen. Innerhalb der EU findet das Verfahren keine Anwendung.
Zunächst muss das Fahrzeug bzw. der Aufbau den Richtlinien entsprechend gebaut werden, also Fussboden, Klappen, Planüberlappungen, Ösenabstand, Zollschwerter und -schnur müssen den Vorschriften entsprechen, um ein Zollverschlussanerkenntnis zu bekommen - ohne dies kein Transport unter TIR. Anbei ein Muster des ZVA meines ehemaligen Unterflurs, der damals hauptsächlich Jugoslawien, Tschechei, Polen, DDR bereiste.
Wie schon das Wort sagt, reist die Ware unter Verschluss; das Transportbehältnis wird also mittels Zollplomben verschlossen und darf erst vom Empfangszollamt wieder entfernt werden. Die Ein- und Ausreisen der Transitländer werden dabei im Carnet vermerkt (Alles recht vereinfacht dargestellt).
Zusätzlich zum Aufbau wird bei Fahrt unter Carnet eine Plombe am TIR-Schild angebracht. Das Schild wird so befestigt, daß einer der Befestigungsbolzen nach vorn zeigt und etwas über die Mutter hervorsteht. In diesen Stummel wird ein kleines Loch gebohrt, durch das der Plombendraht geführt werden kann. Diese Plombe gehört entfernt, wenn das Carnet gelöscht wird.
Zusätzlich haben dann viele Chauffeure ein Gummi genommen, um das Schild zu durchkreuzen. Das ist aber nicht erforderlich gewesen, sondern eine rein persönliche Massnahme des jeweiligen Fahrers. Offiziell hat nur die zusätzliche Plombe auf die Fahrt unter Carnet hingewiesen - oder eben nicht. Naja, mit Ausweitung der EU sind ja auch die Fahrten unter Carnet heftig weniger geworden.
Ja, und dann gibt es noch den Sonderfall, das mit dem sogenannten "Offenen Carnet" gefahren wird. Dabei werden Güter transportiert, die aufgrund der Beschaffenheit oder Abmessungen nicht unter Verschluss gefahren werden können, also Tiefladertransporte oder sperrige Colli. Dabei muss die "Nämlichkeit" gesichert werden , also die Identität z.B. durch eingeschlagene Seriennummer nachgewiesen werden können und eine Plombe muss an der Ware angebracht werden können. Das Trägerfahrzeug bekommt die Plomben am TIR-Schild. Aber Achtung: Die Ausstellung offener Carnets ist nicht ganz unproblematisch, weil einige Länder damit ihre Probleme haben (oder haben möchten). Scheint die Verwendung des Carnets auch widersinnig, weil man die Ware ja offen beschauen kann, so entfällt doch die Sicherheitsleistung in Form von Bargeld oder Bürgschaften , die beim Transit oder Import normalerweise anfallen würden. Die hat aber der Carnet-Inhaber bereits gegenüber seiner Carnet-Ausgabestelle geleistet (ca. 50 Riesen).
Und in Deinem Fall hattest Du doch damals die Schilder anbringen müssen, als Du die übergroße Kiste von der Maschinenfabrik Buckau-Wolff nach Königsberg gebracht hast, oder?
In diesem Sinne...
riecht's hier nach Weihrauch?
Klaus
palmstroem hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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25.12.2010 22:03 |
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buckdanny
   

Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 59
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Zitat: |
Original von palmstroem
Zusätzlich zum Aufbau wird bei Fahrt unter Carnet eine Plombe am TIR-Schild angebracht. Das Schild wird so befestigt, daß einer der Befestigungsbolzen nach vorn zeigt und etwas über die Mutter hervorsteht. In diesen Stummel wird ein kleines Loch gebohrt, durch das der Plombendraht geführt werden kann. Diese Plombe gehört entfernt, wenn das Carnet gelöscht wird.
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Die zusätzliche Plombe an der Tafel gibt es nicht mehr! Bei offenen Transporten werden auch keine Netze mit Zollschnur mehr zugelassen wenn ein offener Transport muss die Nämlichkeit mit Seriennummern oder Ähnlichem zu sichern sein.
Aktuell gehen Carnet TIR Transporte nur noch in den Osten/SüdOsten, oder kommen von dort.
__________________ Chevy K30
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
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26.12.2010 10:46 |
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Impressum
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