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Zum Ende der Seite springen Genehmigungen?
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Moe



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Dabei seit: 13.08.2009
Name: Moritz
Herkunft: Mosbach
Alter: 34

Genehmigungen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Hätte mal eine Frage an alle die sich damit auskennen! Und zwar wo bekommt man die Dauergenehmigungen für überbreite und Gewicht? Das ganze bezogen auf einen 3-Achser Kipper mit 4-Achs Tieflader! Was kosten diese Genehmigungen und machen die Behörden da Probleme oder bekommt man das ohne große Probleme?

Habe da mal gehört das man für die Rundumleuchten auch eine Genehmigung braucht! Stimmt das?


Danke für eure Hilfe

MFG Moritz
18.01.2010 19:02 Moe ist offline E-Mail an Moe senden Beiträge von Moe suchen Nehmen Sie Moe in Ihre Freundesliste auf
Colt Seavers



Dabei seit: 26.01.2008
Name: Alain
Herkunft: Landkreis Heilbronn

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Der TÜV erstellt ein Gutachten was technisch mit dem Gespann möglich ist.

Das Regierungspräsidium überprüft, ob das was technisch möglich ist, auch gemäß der StVZO genehmigungsfähig ist und genehmigt dies (--> §70-Genehmigung).

In der Regel das Ordnungsamt erteilt eine Einzel- oder Dauer-Ausnahmegenehmigung für Fahrten mit diesem Gespann. Hierbei wird überprüft, ob das vorgesehene Gespann irgendwo nicht fahren darf (Ortsdurchfahrten, Brücken, usw. - Kommunen haben hierfür oft sogenannte "Negativ-Listen"). Bei Dauer-Ausnahmegenehmigungen ist eine Begrenzung auf einzelne Land- und/oder Stadtkreise üblich.
19.01.2010 16:05 Colt Seavers ist offline E-Mail an Colt Seavers senden Beiträge von Colt Seavers suchen Nehmen Sie Colt Seavers in Ihre Freundesliste auf
dokafahrer83   Zeige dokafahrer83 auf Karte



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Dabei seit: 20.11.2007
Name: Dennis
Herkunft: Rheinland Pfalz
Alter: 42

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Für den Anbau, bzw. die Nutzung von Rundumkennleuchten gibt es Genehmigungen bei der Zulassungsstelle.

Die bestätigen einem den Gebrauch der RKL´s >zu einem bestimmten Zweck<, z.B. arbeiten im öffentlichen Raum, fahren mit Überbreite, oder sonstiges.

Immer verbunden mit der Anbringung von rot-weißen Reflexfolien, an allen Seiten des Fahrzeugs.

Der TÜV hat mir ausdrücklich gesagt, dass er mit der Eintragung solcher RKL´s nichts zu tun hat und dies auch nicht einfach so darf. Lediglich mit einer Genehmigung der Zulassungsstelle möglich!

__________________
Der Weg ist das Ziel!
19.01.2010 17:26 dokafahrer83 ist offline E-Mail an dokafahrer83 senden Beiträge von dokafahrer83 suchen Nehmen Sie dokafahrer83 in Ihre Freundesliste auf
Bagger Manne   Zeige Bagger Manne auf Karte



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Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu
Herkunft: Landkreis BB
Alter: 35

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Zitat:
Original von dokafahrer83
Für den Anbau, bzw. die Nutzung von Rundumkennleuchten gibt es Genehmigungen bei der Zulassungsstelle.

Die bestätigen einem den Gebrauch der RKL´s >zu einem bestimmten Zweck<, z.B. arbeiten im öffentlichen Raum, fahren mit Überbreite, oder sonstiges.

Immer verbunden mit der Anbringung von rot-weißen Reflexfolien, an allen Seiten des Fahrzeugs.

Der TÜV hat mir ausdrücklich gesagt, dass er mit der Eintragung solcher RKL´s nichts zu tun hat und dies auch nicht einfach so darf. Lediglich mit einer Genehmigung der Zulassungsstelle möglich!



Wie ist denn das ganze bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine unter 25km/h (also zulassungsfrei) ? Brauch ich da auch diese Genehmigung, wenn ich z.B. auf meinen Radbagger eine drauf bauen möchte?

__________________
Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....


Alle Bilder stehen unter meinem Copyright! Bei anderer Verwendung bitte nachfragen! Danke
19.01.2010 17:43 Bagger Manne ist offline E-Mail an Bagger Manne senden Beiträge von Bagger Manne suchen Nehmen Sie Bagger Manne in Ihre Freundesliste auf
Original-Bernie
unregistriert
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Ja, auch dann!!
Ein kleine Tip:
Randalelicht mit Magnetfuss und Stecker sind Eintragsfrei, da kein feste Bauteil!
19.01.2010 18:07
olo   Zeige olo auf Karte



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Dabei seit: 10.08.2008
Name: -
Herkunft: -
Alter: 56

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Ich bin mir nicht zu einhundert Prozent sicher,ich glaube die exakten Bestimmungen dazu liefert § 52 Abs.4 und § 53a Abs.3 der Stvo.
19.01.2010 18:13 olo ist offline E-Mail an olo senden Beiträge von olo suchen Nehmen Sie olo in Ihre Freundesliste auf
Bagger Manne   Zeige Bagger Manne auf Karte



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Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu
Herkunft: Landkreis BB
Alter: 35

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Und solche, die auf so nen "Halter" aufgesteckt werden und immer abgenommen werden können??

__________________
Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....


Alle Bilder stehen unter meinem Copyright! Bei anderer Verwendung bitte nachfragen! Danke
19.01.2010 18:15 Bagger Manne ist offline E-Mail an Bagger Manne senden Beiträge von Bagger Manne suchen Nehmen Sie Bagger Manne in Ihre Freundesliste auf
Headmaster   Zeige Headmaster auf Karte



Dabei seit: 06.06.2005
Name: Dennis
Herkunft: Mittelhessen
Alter: 41

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Hallo!

Also ich letztes Jahr eine solche Ausnahmegenehmigung für einen Zug 3-Achs Zugmaschine (Abroller) und 3 Achs Anhängertieflader erstellt!
Das ganze lief bei uns im Kreis über die Zullasungsstelle/Straßenverkehrsbehörde!

Du brauchst wie schon oben geschrieben ein Zuggutachten vom TÜV! Dann bekommst du von der Behörde ein Formular (Teilweise haben die solche auch auf ihrer Homepage). Da musst du dann die gewünschten Achslasten, Länge und Höhe eintragen.
Wir haben bei uns anstatt 56t nur 50 genehmigt bekommen.
Das ganze im Zusammenhang mit 4,20m Höhe 3m Breite und 20,33m Länge.
Du kannst eine solche Genehmigung im Normalfall entweder Strecken bezogen bekommen oder auch Gebietsweise. Wir haben eine für ganz Hessen.

Wenn die Genehmigung erteilt ist, bekommst du eine Genehmigung wo deine Gewichte und Abmessungen drinnen stehen, und anhängend einen dicken Stapel Zettel wo jeder Kreis/Kommune die Straßen aufgelistet hat wo du nicht fahren darfst. Teilweise gibts da auch Zeitliche beschränkungen.

Gekostet hat das ganze soweit ich mich errinere 360€ ür 3 Jahre, wobei manche Kommunen die Genehmigung für ihren Bereich nur für 1 Jahr erteilen. Und die Bahn wollte noch ich glaube 60€ für die Bescheinigung für die Bahnübergänge.

Zum Thema Rundumkennleuchten: Soweit ich mich errinnere sind die für den Fall eines solchen Transportes sogar vorgeschrieben!
Wegen genehmigungen für andere Fahrzuege weiss ich allerdings nichts genaues! Kommt wohl auch immer auf den zuständigen Sachbearbeiter an!
Die habe bei uns in die Firma auch geschrieben das wir die leuchten abdecken sollten, oder eine Begründung vorlegen sollten. Begründung war dann die Ausnahmegenehmigung! Das schöne an der sache is das quasi beides von der selben Behörde kommt tock

MfG
Dennis
19.01.2010 18:37 Headmaster ist offline E-Mail an Headmaster senden Beiträge von Headmaster suchen Nehmen Sie Headmaster in Ihre Freundesliste auf
Moe



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Dabei seit: 13.08.2009
Name: Moritz
Herkunft: Mosbach
Alter: 34

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Das ist doch schonmal sehr hilfreich! Hat einer noch ne Richtung wo das mit dem Preis hingeht? Was das ganze so ca Kostet? Kann die Behörde eigentlich sagen Nöö wir erteile diese Genehmigung nicht? Also ich möchte als Beispiel anfangen mit Maschinentransporte und habe noch keinen Auftraggeber oder keinen eigene Bagger zum transportieren! Kann dann die Behörde sagen nein es besteht kein Grund für diese Genehmigung! Oder Beispielsweise es gibt schon mehrere Speditionen mit diesen Genehmigungen im Landkreis, dass es heißt es gibt zu viel?

MFG Moritz
19.01.2010 18:54 Moe ist offline E-Mail an Moe senden Beiträge von Moe suchen Nehmen Sie Moe in Ihre Freundesliste auf
Original-Bernie
unregistriert
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GANZ wichtig zu beachten:
Daß alle 3 Genehmigungen (29, 46, 70) auch ZUSAMMEN gelten!!
19.01.2010 19:09
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