Genehmigungen? |
Moe
   

Dabei seit: 13.08.2009
Name: Moritz Herkunft: Mosbach
Alter: 34
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Hallo!
Hätte mal eine Frage an alle die sich damit auskennen! Und zwar wo bekommt man die Dauergenehmigungen für überbreite und Gewicht? Das ganze bezogen auf einen 3-Achser Kipper mit 4-Achs Tieflader! Was kosten diese Genehmigungen und machen die Behörden da Probleme oder bekommt man das ohne große Probleme?
Habe da mal gehört das man für die Rundumleuchten auch eine Genehmigung braucht! Stimmt das?
Danke für eure Hilfe
MFG Moritz
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18.01.2010 19:02 |
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Colt Seavers
   
Dabei seit: 26.01.2008
Name: Alain Herkunft: Landkreis Heilbronn
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Der TÜV erstellt ein Gutachten was technisch mit dem Gespann möglich ist.
Das Regierungspräsidium überprüft, ob das was technisch möglich ist, auch gemäß der StVZO genehmigungsfähig ist und genehmigt dies (--> §70-Genehmigung).
In der Regel das Ordnungsamt erteilt eine Einzel- oder Dauer-Ausnahmegenehmigung für Fahrten mit diesem Gespann. Hierbei wird überprüft, ob das vorgesehene Gespann irgendwo nicht fahren darf (Ortsdurchfahrten, Brücken, usw. - Kommunen haben hierfür oft sogenannte "Negativ-Listen"). Bei Dauer-Ausnahmegenehmigungen ist eine Begrenzung auf einzelne Land- und/oder Stadtkreise üblich.
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19.01.2010 16:05 |
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dokafahrer83
   

Dabei seit: 20.11.2007
Name: Dennis Herkunft: Rheinland Pfalz
Alter: 42
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Für den Anbau, bzw. die Nutzung von Rundumkennleuchten gibt es Genehmigungen bei der Zulassungsstelle.
Die bestätigen einem den Gebrauch der RKL´s >zu einem bestimmten Zweck<, z.B. arbeiten im öffentlichen Raum, fahren mit Überbreite, oder sonstiges.
Immer verbunden mit der Anbringung von rot-weißen Reflexfolien, an allen Seiten des Fahrzeugs.
Der TÜV hat mir ausdrücklich gesagt, dass er mit der Eintragung solcher RKL´s nichts zu tun hat und dies auch nicht einfach so darf. Lediglich mit einer Genehmigung der Zulassungsstelle möglich!
__________________ Der Weg ist das Ziel!
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19.01.2010 17:26 |
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Bagger Manne
   

Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu Herkunft: Landkreis BB
Alter: 35
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Zitat: |
Original von dokafahrer83
Für den Anbau, bzw. die Nutzung von Rundumkennleuchten gibt es Genehmigungen bei der Zulassungsstelle.
Die bestätigen einem den Gebrauch der RKL´s >zu einem bestimmten Zweck<, z.B. arbeiten im öffentlichen Raum, fahren mit Überbreite, oder sonstiges.
Immer verbunden mit der Anbringung von rot-weißen Reflexfolien, an allen Seiten des Fahrzeugs.
Der TÜV hat mir ausdrücklich gesagt, dass er mit der Eintragung solcher RKL´s nichts zu tun hat und dies auch nicht einfach so darf. Lediglich mit einer Genehmigung der Zulassungsstelle möglich! |
Wie ist denn das ganze bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine unter 25km/h (also zulassungsfrei) ? Brauch ich da auch diese Genehmigung, wenn ich z.B. auf meinen Radbagger eine drauf bauen möchte?
__________________ Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....
Alle Bilder stehen unter meinem Copyright! Bei anderer Verwendung bitte nachfragen! Danke
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19.01.2010 17:43 |
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Original-Bernie unregistriert
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Ja, auch dann!!
Ein kleine Tip:
Randalelicht mit Magnetfuss und Stecker sind Eintragsfrei, da kein feste Bauteil!
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19.01.2010 18:07 |
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olo
   

Dabei seit: 10.08.2008
Name: - Herkunft: -
Alter: 56
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Ich bin mir nicht zu einhundert Prozent sicher,ich glaube die exakten Bestimmungen dazu liefert § 52 Abs.4 und § 53a Abs.3 der Stvo.
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19.01.2010 18:13 |
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Bagger Manne
   

Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu Herkunft: Landkreis BB
Alter: 35
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Und solche, die auf so nen "Halter" aufgesteckt werden und immer abgenommen werden können??
__________________ Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....
Alle Bilder stehen unter meinem Copyright! Bei anderer Verwendung bitte nachfragen! Danke
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19.01.2010 18:15 |
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Headmaster
   
Dabei seit: 06.06.2005
Name: Dennis Herkunft: Mittelhessen
Alter: 41
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Hallo!
Also ich letztes Jahr eine solche Ausnahmegenehmigung für einen Zug 3-Achs Zugmaschine (Abroller) und 3 Achs Anhängertieflader erstellt!
Das ganze lief bei uns im Kreis über die Zullasungsstelle/Straßenverkehrsbehörde!
Du brauchst wie schon oben geschrieben ein Zuggutachten vom TÜV! Dann bekommst du von der Behörde ein Formular (Teilweise haben die solche auch auf ihrer Homepage). Da musst du dann die gewünschten Achslasten, Länge und Höhe eintragen.
Wir haben bei uns anstatt 56t nur 50 genehmigt bekommen.
Das ganze im Zusammenhang mit 4,20m Höhe 3m Breite und 20,33m Länge.
Du kannst eine solche Genehmigung im Normalfall entweder Strecken bezogen bekommen oder auch Gebietsweise. Wir haben eine für ganz Hessen.
Wenn die Genehmigung erteilt ist, bekommst du eine Genehmigung wo deine Gewichte und Abmessungen drinnen stehen, und anhängend einen dicken Stapel Zettel wo jeder Kreis/Kommune die Straßen aufgelistet hat wo du nicht fahren darfst. Teilweise gibts da auch Zeitliche beschränkungen.
Gekostet hat das ganze soweit ich mich errinere 360€ ür 3 Jahre, wobei manche Kommunen die Genehmigung für ihren Bereich nur für 1 Jahr erteilen. Und die Bahn wollte noch ich glaube 60€ für die Bescheinigung für die Bahnübergänge.
Zum Thema Rundumkennleuchten: Soweit ich mich errinnere sind die für den Fall eines solchen Transportes sogar vorgeschrieben!
Wegen genehmigungen für andere Fahrzuege weiss ich allerdings nichts genaues! Kommt wohl auch immer auf den zuständigen Sachbearbeiter an!
Die habe bei uns in die Firma auch geschrieben das wir die leuchten abdecken sollten, oder eine Begründung vorlegen sollten. Begründung war dann die Ausnahmegenehmigung! Das schöne an der sache is das quasi beides von der selben Behörde kommt
MfG
Dennis
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19.01.2010 18:37 |
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Moe
   

Dabei seit: 13.08.2009
Name: Moritz Herkunft: Mosbach
Alter: 34
Themenstarter
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Das ist doch schonmal sehr hilfreich! Hat einer noch ne Richtung wo das mit dem Preis hingeht? Was das ganze so ca Kostet? Kann die Behörde eigentlich sagen Nöö wir erteile diese Genehmigung nicht? Also ich möchte als Beispiel anfangen mit Maschinentransporte und habe noch keinen Auftraggeber oder keinen eigene Bagger zum transportieren! Kann dann die Behörde sagen nein es besteht kein Grund für diese Genehmigung! Oder Beispielsweise es gibt schon mehrere Speditionen mit diesen Genehmigungen im Landkreis, dass es heißt es gibt zu viel?
MFG Moritz
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19.01.2010 18:54 |
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Original-Bernie unregistriert
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GANZ wichtig zu beachten:
Daß alle 3 Genehmigungen (29, 46, 70) auch ZUSAMMEN gelten!!
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19.01.2010 19:09 |
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