Neuerungen ab dem 1.1.2010 |
Flo89
   

Dabei seit: 16.11.2008
Name: Florian Herkunft: Deutschland, BW
Alter: 35
 |
|
Neuerungen ab dem 1.1.2010 |
 |
Hallo,
ich war gestern auf dem 2.Teil von 5 der BKF Weiterbildung ( die wir LKW Fahrer ja machen müssen um unseren Führerschein behalten zu dürfen ) und es gibt seit 1.1.2010 einige Neuerungen.
Es wird in unserem Führerschein, wenn wir die 35 Stunden absolviert haben wohl keine "95" stehen ( also d.h. dann, dass wir eben berechtigt sind, noch weiter LKW zu fahren ) sondern es wird neben dem Führerschein und der Fahrerkarte noch eine weitere Karte geben. Den "Qualifizierungsnachweis"....das ist im Prinzip nichts anderes, aber das wird wohl kommen. Soll bis 2016 eingeführt sein.
Im weiteren:
Leute ich sag euch eins, auf uns kommt soo eine sch***** zu, wenn man in den LKW einsteigt, steht man schon fast mit einem Fuß im Knast.
Schaut, wenn ihr digitale Kontrollgeräte habt, ob euer Unternehmen auf dem Kontrollgerät angemeldet ist, das kostet sonst bei einer Kontrolle satte 6000€ und halten bloß eure Ruhezeiten ein, 4 stellige Beträge für euch, bis zu 5stellige Beträge für euren Chef.
Die Kontrollen werden wohl stark ansteigen, da es bisher so war, dass von allen gefahrenen Kilometern in einem Jahr 1,6% kontrolliert werden müssen ( d.h. Ruhezeiten, Lenkzeiten, Geschwindikgkeiten usw. ).
Ab 2010 sollen es 2,6% werden.
Und das ist hier nicht so einfach daher gestellt, da wo ich die Fortbildung gemacht habe, der Mann kennt sich richtig aus. Nicht nur mit LKW sondern auch mit den kompletten Rechten und allem drum und dran, wenn einer Ahnung hat dann meiner Meinung nach er.
Wollte das nur mal loswerden.
Was auch viele nicht wissen: gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 2,8t müssen seit diesem Jahr in Deutschland einen Fahrtenschreiber besitzen. Das heißt Transporter, Sprinter, Geländewagen mit Anhänger....
Wer zu solchen Dingen etwas weiß schreibt es hier rein, ich denke es dient uns allen.
Auch Fragen.....Hilfe findet man hier meistens.
Gruß Flo
__________________ Besser man hat Kies in der Tasche als Sand im Getriebe.
Bilder haben mein Copyright
>> fragen
www.hessler-kalkwerk.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Flo89: 03.01.2010 22:02.
|
|
03.01.2010 22:01 |
|
|
Flo89
   

Dabei seit: 16.11.2008
Name: Florian Herkunft: Deutschland, BW
Alter: 35
Themenstarter
 |
|
Nochmal was zum digitalen Kontrollgerät.
Nicht einfach Zündung an, Karte rein und dann bei der Frage "Nachtrag ?" Nein anklicken und fertig.
Man will bei einer Kontrollen einen lückenlosen Nachweis sehen.
Ihr müsst auf Nachtrag "JA", dann bei der Frage "Schichtende" auf "nein" gehen und dann könnt ihr vom letzten Datum als die Karte entnommen wurde bis zur Uhrzeit die gerade ist springen.
Alles muss nachgetragen werden.
Das heißt:
Seit ihr nicht gefahren dann einfach über die 3 Symbole Bett, Bereitschaft oder Arbeit das angeben was ihr gemacht habt.
Das heißt, ihr seit nicht gefahren, wart aber in der Firma müsst ihr für diese Zeit "Arbeit" angeben ( nur ein Beispiel ).
Das gleiche auch beim analogen Kontrollgerät.....eure Tachoscheibe hat auch eine Rückseite.....schaut sie euch mal an.
Es ist eine komplett richtig nervige Angelegenheit was man da machen muss bevor man wegfährt.....lieber mal 5-10 min geopfert als den Geldbeutelinhalt bei der Kontrolle.
Gruß Flo
__________________ Besser man hat Kies in der Tasche als Sand im Getriebe.
Bilder haben mein Copyright
>> fragen
www.hessler-kalkwerk.de
|
|
03.01.2010 22:10 |
|
|
Original-Bernie unregistriert
 |
|
Zu Ergänzung, was in vorige, völlig unvollständige Beitrag gemeint ist, die eher viel mehr Fragen und Unsicherheit aufwirft:
Was die wenigsten wissen, es müssen nicht nur die WRZ (Wochenruhezeit), sondern AUCH die TRZ (Tagesruhezeit) nachgewiesen werden!! Das nicht erst seit neuesten, sondern schon seit ein paar Jahren!!
Mit Digi-Schreiber:
Unter der Woche, wer in Fernverkehr ist, kann einfach die Karte drin lassen, dann wird die Ruhezeit automatisch geschrieben, vorausgesetzt, man hat auch auf Ruhezeit gestellt!
Wer jeden Tag sein LKW "verlässt" (sei es auf Hof, in Industriegebiet, auf Baustelle etc...), der MUSS die Fahrerkarte herausnehmen, um eine Missbrauch und Diebstahl weitestmöglich auszuschließen können! Dieser muss dann an nächsten morgen ein Nachtrag der Ruhezeit machen...
Für die Wochenruhezeit (die bei manche auch mitten in der Woche liegen kann!!!) muss sowieso ein SCHRIFTLICHE Nachweis geführt werden! Aktuell reicht es dem BAG NOCH die manuelle Nachtrag dieser Zeiten, aber dies wird mit der Zeit von der Tisch fallen!! Somit erübrigt sich die manuelle Nachtrag für die WRZ...
Mit Analogschreiber:
Da diese MAXIMAL 24 Std. benützt werden dürfen, sollte man es zu Feierabend seine Scheibe herausnehmen...
An Folgetag "reicht" es, wenn man VOR dem einlegen der Tachoscheiben auf der Rückseite Handschriftlich geschrieben wird, daß man zuvor ein TRZ gemacht hat, z.B.:
"3.6.2009, 18:00 bis 4.6.2009 6:00 Ruhezeit"
und das Wichtigste: UNTERSCHREIBEN!!!
Und daß der Unternezhmer auf der Kontrollgerät angemeldet ist, stimmt nur halb:
Erstens muss dieser regelmäßig die Digi-Schreiber auslesen und die gesammelten Daten gemäß VO archivieren!
Zweitens wird dabei automatisch der Unternehmer "angemeldet", aber nicht in diesem Sinne, sondern daß dieser die Daten ausgelesen hat!
Drittens, selbst bei Tagesausdruck steht NIRGENDS der Unternehmer drauf, sondern "nur" der Werkstatt, die zuletzt an den Digi-Schreiber "rumgespielt" hat, wozu auch immer (Update, einstellen etc...)
Viertens, sollte der Unternehmer hier ein Fehler machen, dann zahlt deswegen der UNTERNEHMER die Strafe, aber KEIN CENT der Fahrer!!!
Aber jetzt was anderes, was wirklich neu ist:
Seit Mitte Dezember gibt es eine neue EU-Formblatt für die "fehlende Lenkzeit"-Nachweise!!
Die alten sind mit sofortige Wirkung NICHT mehr gültig!!
Die wichtigste Änderung ist, daß man nun auch sonstige Tätigkeit und Ruhezeit angeben kann!!
Jetzt werdet ihr euch fragen, wie sieht sie aus? Wo bekomme ich es?
Tja, spart euch die suche!! Ich habe es gleich mit als Anhang dranngepappt!!
PS:
Solltet ihr Fragen zu L&R haben, RAUS DAMIT!!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Original-Bernie: 08.01.2010 17:32.
|
|
08.01.2010 17:31 |
|
|
Martin R.
   

Dabei seit: 04.01.2008
Name: Martin Herkunft: Wo die Hasn Hosn und die Hosn Husn hasn
 |
|
Hallo
Darf ich bei der Gelegenheit fragen, ob sich für den Gelegenheits-Oldtimer-Lkw-Fahrer was ändert?
Sprich für den, der sich alle paar Wochenenden mal hinters Steuer von seinem (vielleicht nur mit roter Nummer oder 5-Tages-Kennzeichen angemeldeten) Sammlerstück setzt und eine Runde dreht oder zu einem Treffen fährt?
Schon mal danke, wenn da einer Bescheid weiß
__________________ Magirus-Deutz-Treffen / Nutzfahrzeuge-Treffen
|
|
08.01.2010 18:14 |
|
|
Original-Bernie unregistriert
 |
|
Die neueste VO (Ausgabe 2010) habe ich noch nicht zur Hand...
In der letzte VO 561/2006 gibt (gab? ) ein Klausel unter Artikel 3 ( i ) ein Befreiungsklausel:
Zitat: |
Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden. |
Wenn man also ein Oldtimer hat, kann man bei BAG ein schriftliche Bestätigung holen, daß man komplett von der L&R befreit ist!!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Original-Bernie: 08.01.2010 18:59.
|
|
08.01.2010 18:57 |
|
|
derHeisinger
   

Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56
 |
|
Also zum Glück betrifft mich das alles nicht.
Noch nicht, was nicht ist, kann noch werden.
Also ich falle noch immer unter die sogenannte Handwerkerregelung.
Ich beabsichtige mich irgendwann einmal von meinem 18 Jahre alten MB 814K zu trennen und mir einen neuen Lkw anzuschaffen.
Da ja nun seit einigen Jahren der digitale Tachograph Pflicht ist und hierzu eine sogenannte Fahrerkarte benötigt wird, habe ich mir über einen Punkt die ganze Zeit den Kopf zerbrochen.
Jetzt meine Frage:
Wie schaut es eigentlich bei Fahrzeugen mit digitalem Tacho aus, auf dem mehrere Fahrer fahren.
Angenommen Fahrer A kehrt auf den Hof zurück, geht z.B: in Urlaub, Fahrzeug wird betankt und beladen. Fahrer B übernimmt das Fahrzeug und steckt seine Fahrerkarte, um die Ruhezeit nachzutragen.
Das Fahrzeug war aber zuvor durch den Fahrer A doch einige Zeit bewegt worden. Kann es sein, dass nun der Fahrer B fälschlicher Weise anstatt Ruhezeit eventuell noch die Lenkzeit von Fahrer A auf seine Karte geschrieben bekommt ?
Wäre schön, wenn man mich da mal aus der Unwissenheit befreien könnte
Gruß,
Andreas
|
|
08.01.2010 20:27 |
|
|
Börni
Dabei seit: 10.04.2005
Name: Bernhard Herkunft: Vohburg a.d. Donau
Alter: 36
 |
|
2 Fahrer, zwei Kartenslots...einen für Fahrer A und einen Fahrer B
|
|
08.01.2010 20:34 |
|
|
derHeisinger
   

Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56
 |
|
nein Börni so meine ich das nicht
wie willst das dann bei drei Fahrer oder auch mehr machen ? So viele Slots hat das Gerät doch nicht
Ich gehe von dem Fall aus, dass nur einer fährt ohne Beifahrer und somit auch ohne Beifahrerwechsel.
Der erste Fahrer entnimmt seine Karte und verschwindet, Fahrer 2 übernimmt, steckt die Karte in Solt1 und tuckert dann los. Und der fährt auch alleine.
|
|
08.01.2010 20:39 |
|
|
Börni
Dabei seit: 10.04.2005
Name: Bernhard Herkunft: Vohburg a.d. Donau
Alter: 36
 |
|
Sochs doch gleich
|
|
08.01.2010 20:41 |
|
|
whpc
   
Dabei seit: 05.08.2009
Name: Wilko Coners Herkunft: Hamburg
 |
|
Ist absolut ausgeschlossen. Auf der Karte sind die Informationen, die auf der Karte draufstehen, gespeichert, sodass das Gerät das abrufen kann. Jedes mal, wenn du die Karte steckst, erscheint zum Beispiel kurz dein Name. Die zwei Slots sind nur für den Fall, dass Fahrer und Beifahrer abwechselnd fahren, damit die nicht ständig die Karte (oder früher die Tachoscheibe) wechseln müssen
|
|
08.01.2010 20:46 |
|
|
|
|
 |
Impressum
|