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Zum Ende der Seite springen mitzuführende Unterlagen
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RainerP   Zeige RainerP auf Karte



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Dabei seit: 30.07.2009
Name: Rainer
Herkunft: Pendle zwischen Schwarzwald und Mosel
Alter: 61

mitzuführende Unterlagen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
mal ne Frage an die Profis:
Welche Unterlagen, Scheine und Papiere muss denn heutzutage ein Kipperfahrer im kurzstrecken Baustellenverkehr so dabei haben?
Bei der Ladung denke ich an normalen Aushub bei Ausschachtung, Kanalarbeiten oder ähnlich

__________________
Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen....

Und ich lächelte und ich war froh und es kam schlimmer!
22.06.2010 19:55 RainerP ist offline E-Mail an RainerP senden Beiträge von RainerP suchen Nehmen Sie RainerP in Ihre Freundesliste auf
derHeisinger   Zeige derHeisinger auf Karte



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Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter
Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56

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Führerschein,
Tachoscheiben der vergangenen 10 Tage bzw. Fahrerkarte,
bei Solobetrieb Kfz-Schein Zugfahrzeug
als Zug dann natürlich auch den Kfz-Schein vom Auflieger bzw. Anhänger
und natürlich die aktuelle TÜV-, DEKRA- bzw. GTÜ-Prüfbescheinigung
und vom Zugfahrzeug die ASU-Bescheinigung

Mehr fällt mir gerade nicht ein.

Wiegekarte/-schein wirst selten für die Ladung haben, wenn Du direkt auf der Baustelle mit Material beladen wirst. Ansonsten hast natürlich auch dieses Papier mitzuführen


Gruß,
Andreas
22.06.2010 20:25 derHeisinger ist offline E-Mail an derHeisinger senden Beiträge von derHeisinger suchen Nehmen Sie derHeisinger in Ihre Freundesliste auf
CATSteffen
unregistriert
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@ de`Heisinger

Tachoscheiben der letzten 15 Tage bzw ( 3 Wochen )

und immer die Digi karte egal was man fährt.

und die papiere so verstauen dass man sie nach einem Unfall auch findet.
22.06.2010 20:36
stahlzarge



Dabei seit: 08.06.2008
Name: Stephan
Herkunft: Nachrodt
Alter: 42

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@de´Heisinger

Mit den letzten 10 Tachoscheiben liegst Du falsch!
Man hat die letzten 28 Kalendertage (nicht Arbeitstage!!!) mituführen.
Je nachdem was auf der Baustelle gefahren wird,mußt Du gegebenenfalls ein Abfallbegleitschein haben, falls es sich um belastetes Material handelt. In besonderen Fällen ADR-Schein und ADR-Ausrüstung mit dabei haben.
Aber ich weiß ja nicht ob Ihr sowas fahrt

__________________
Oft im Auftrag des Herrn unterwegs, aber auch für Angie
Aber täglich für die Highlanderzucht von den Unschuldsengeln
22.06.2010 20:36 stahlzarge ist offline E-Mail an stahlzarge senden Homepage von stahlzarge Beiträge von stahlzarge suchen Nehmen Sie stahlzarge in Ihre Freundesliste auf
RainerP   Zeige RainerP auf Karte



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Dabei seit: 30.07.2009
Name: Rainer
Herkunft: Pendle zwischen Schwarzwald und Mosel
Alter: 61

Themenstarter Thema begonnen von RainerP
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so hatte ich mir das auch vorgestellt. War zu meiner Zeit (88 -93) schon so bis auf die Fahrerkarte. Hab aber vorhin "Achtung Kontrolle" angesehen, da wollten die Männer von der Rennleitung auch für den Aushub Ladepapiere haben mit Herkunft, Ziel und so weiter....
Die haben das mit Lehm beladene Fahrzeug sicherlich über ne Stunde im strömenden Regen stehen lassen bis endlich die Waage da war. Nach dem Wiegen und Abzug der Toleranzen war er dann noch 200kg zu schwer. Meiner Meinung nach Lächerlich!

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Und ich lächelte und ich war froh und es kam schlimmer!
22.06.2010 20:40 RainerP ist offline E-Mail an RainerP senden Beiträge von RainerP suchen Nehmen Sie RainerP in Ihre Freundesliste auf
Actros3257   Zeige Actros3257 auf Karte



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Dabei seit: 03.06.2005
Name: Markus
Herkunft: Baden
Alter: 57

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nicht zu vergessen; Transportgenehmigung bzw. EU Lizenz
Nicht das Original sondern eine vom Amt ausgestellte Abschrift.
Die darf aber nicht in Folie verschweisst oder laminiert sein !!!!!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Actros3257: 22.06.2010 20:43.

22.06.2010 20:41 Actros3257 ist offline Beiträge von Actros3257 suchen Nehmen Sie Actros3257 in Ihre Freundesliste auf
Flo89



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Dabei seit: 16.11.2008
Name: Florian
Herkunft: Deutschland, BW
Alter: 35

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Hallo,

das mit den 28. Kalendertage ist richtig.
Man muss praktisch einen Nachweis der Fahrzeiten des ganzen Monats bringen.
Wenn man z.B. unterschiedliche LKW fährt (Analog und Digitaler Tachograph) sollte man beim Digitalen einen Ausdruck machen.

gruß

__________________
Besser man hat Kies in der Tasche als Sand im Getriebe.

Bilder haben mein Copyright Aufsmaul
>> fragen prost

www.hessler-kalkwerk.de
22.06.2010 21:35 Flo89 ist offline E-Mail an Flo89 senden Homepage von Flo89 Beiträge von Flo89 suchen Nehmen Sie Flo89 in Ihre Freundesliste auf
derHeisinger   Zeige derHeisinger auf Karte



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Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter
Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56

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ok, danke für die Korrektur.

Fahre seit 18 Jahren einen 7,5 to. Dreiseitenkipper. Wurde bisher noch nie kontrolliert. Woher sollte ich das auch mit den 28 Tagen wissen ahnung weil den fahre ich noch mit dem alten 3er. Und zu der Zeit 1987als ich den Führerschein gemacht habe, hat einem niemand gesagt und/oder gezeigt wie eine Tachoscheibe auszufüllen ist bzw. in wie weit ich Lenk- u. Ruhezeiten nachzuweisen habe. großes Grinsen

Gruß,
Andreas
22.06.2010 21:47 derHeisinger ist offline E-Mail an derHeisinger senden Beiträge von derHeisinger suchen Nehmen Sie derHeisinger in Ihre Freundesliste auf
stahlzarge



Dabei seit: 08.06.2008
Name: Stephan
Herkunft: Nachrodt
Alter: 42

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@Flo

Ausdruck ist nicht zwingend nötig,da die Rennleitung Geräte zum Auslesen hat.Der Ausdruck kann nur shr nützlich wenn Du Verstösse drauf hast warum auch immer,wie z.B. kein Parkplatz gefunden oder so, da drückt die Rennleitung manchmal ein Auge zu.

@Actros 3257
Die Transportgehnemigung bzw EU Lizens mitzuführen isz richtig, aber meines wissens nach nicht nötig wenn es sich um Werksverkehr handelt.Denn wenn ich recht erinner brauchte man ja damals auch keine Prüfung im Güterkraftverkehr abzulegen sofern man den LKW im eigenen Betrieb nutzt.Und ich glaube auch das es dort bis zu einer gewissen Grenze erlaubt war für andere zu fahren.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege

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22.06.2010 22:04 stahlzarge ist offline E-Mail an stahlzarge senden Homepage von stahlzarge Beiträge von stahlzarge suchen Nehmen Sie stahlzarge in Ihre Freundesliste auf
73thorsten   Zeige 73thorsten auf Karte



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Dabei seit: 19.07.2007
Name: Thorsten
Herkunft: Wöllstein (Rheinland-Pfalz)
Alter: 52

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Zitat:
Original von stahlzarge
@Actros 3257
Die Transportgehnemigung bzw EU Lizens mitzuführen isz richtig, aber meines wissens nach nicht nötig wenn es sich um Werksverkehr handelt.Denn wenn ich recht erinner brauchte man ja damals auch keine Prüfung im Güterkraftverkehr abzulegen sofern man den LKW im eigenen Betrieb nutzt.Und ich glaube auch das es dort bis zu einer gewissen Grenze erlaubt war für andere zu fahren.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege



Hallo,
ohne Transportgenehmigung bzw EG-Lizenz ist nur Werkverkehr erlaubt,
ohne Ausnahmen,
also bei dem ersten Transport wo du mit dem eigentlichen Transport Geld verdienst brauchst du eine Transportlizenz.

(habe das grade hinter mir)
22.06.2010 22:13 73thorsten ist offline E-Mail an 73thorsten senden Beiträge von 73thorsten suchen Nehmen Sie 73thorsten in Ihre Freundesliste auf
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