mitzuführende Unterlagen |
RainerP
   

Dabei seit: 30.07.2009
Name: Rainer Herkunft: Pendle zwischen Schwarzwald und Mosel
Alter: 61
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Hallo,
mal ne Frage an die Profis:
Welche Unterlagen, Scheine und Papiere muss denn heutzutage ein Kipperfahrer im kurzstrecken Baustellenverkehr so dabei haben?
Bei der Ladung denke ich an normalen Aushub bei Ausschachtung, Kanalarbeiten oder ähnlich
__________________ Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen....
Und ich lächelte und ich war froh und es kam schlimmer!
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22.06.2010 19:55 |
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derHeisinger
   

Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56
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Führerschein,
Tachoscheiben der vergangenen 10 Tage bzw. Fahrerkarte,
bei Solobetrieb Kfz-Schein Zugfahrzeug
als Zug dann natürlich auch den Kfz-Schein vom Auflieger bzw. Anhänger
und natürlich die aktuelle TÜV-, DEKRA- bzw. GTÜ-Prüfbescheinigung
und vom Zugfahrzeug die ASU-Bescheinigung
Mehr fällt mir gerade nicht ein.
Wiegekarte/-schein wirst selten für die Ladung haben, wenn Du direkt auf der Baustelle mit Material beladen wirst. Ansonsten hast natürlich auch dieses Papier mitzuführen
Gruß,
Andreas
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22.06.2010 20:25 |
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CATSteffen unregistriert
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@ de`Heisinger
Tachoscheiben der letzten 15 Tage bzw ( 3 Wochen )
und immer die Digi karte egal was man fährt.
und die papiere so verstauen dass man sie nach einem Unfall auch findet.
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22.06.2010 20:36 |
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stahlzarge
   
Dabei seit: 08.06.2008
Name: Stephan Herkunft: Nachrodt
Alter: 42
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@de´Heisinger
Mit den letzten 10 Tachoscheiben liegst Du falsch!
Man hat die letzten 28 Kalendertage (nicht Arbeitstage!!!) mituführen.
Je nachdem was auf der Baustelle gefahren wird,mußt Du gegebenenfalls ein Abfallbegleitschein haben, falls es sich um belastetes Material handelt. In besonderen Fällen ADR-Schein und ADR-Ausrüstung mit dabei haben.
Aber ich weiß ja nicht ob Ihr sowas fahrt
__________________ Oft im Auftrag des Herrn unterwegs, aber auch für Angie
Aber täglich für die Highlanderzucht von den Unschuldsengeln
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22.06.2010 20:36 |
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RainerP
   

Dabei seit: 30.07.2009
Name: Rainer Herkunft: Pendle zwischen Schwarzwald und Mosel
Alter: 61
Themenstarter
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so hatte ich mir das auch vorgestellt. War zu meiner Zeit (88 -93) schon so bis auf die Fahrerkarte. Hab aber vorhin "Achtung Kontrolle" angesehen, da wollten die Männer von der Rennleitung auch für den Aushub Ladepapiere haben mit Herkunft, Ziel und so weiter....
Die haben das mit Lehm beladene Fahrzeug sicherlich über ne Stunde im strömenden Regen stehen lassen bis endlich die Waage da war. Nach dem Wiegen und Abzug der Toleranzen war er dann noch 200kg zu schwer. Meiner Meinung nach Lächerlich!
__________________ Lächle und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen....
Und ich lächelte und ich war froh und es kam schlimmer!
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22.06.2010 20:40 |
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Flo89
   

Dabei seit: 16.11.2008
Name: Florian Herkunft: Deutschland, BW
Alter: 35
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Hallo,
das mit den 28. Kalendertage ist richtig.
Man muss praktisch einen Nachweis der Fahrzeiten des ganzen Monats bringen.
Wenn man z.B. unterschiedliche LKW fährt (Analog und Digitaler Tachograph) sollte man beim Digitalen einen Ausdruck machen.
gruß
__________________ Besser man hat Kies in der Tasche als Sand im Getriebe.
Bilder haben mein Copyright
>> fragen
www.hessler-kalkwerk.de
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22.06.2010 21:35 |
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derHeisinger
   

Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56
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ok, danke für die Korrektur.
Fahre seit 18 Jahren einen 7,5 to. Dreiseitenkipper. Wurde bisher noch nie kontrolliert. Woher sollte ich das auch mit den 28 Tagen wissen
weil den fahre ich noch mit dem alten 3er. Und zu der Zeit 1987als ich den Führerschein gemacht habe, hat einem niemand gesagt und/oder gezeigt wie eine Tachoscheibe auszufüllen ist bzw. in wie weit ich Lenk- u. Ruhezeiten nachzuweisen habe.
Gruß,
Andreas
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22.06.2010 21:47 |
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stahlzarge
   
Dabei seit: 08.06.2008
Name: Stephan Herkunft: Nachrodt
Alter: 42
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@Flo
Ausdruck ist nicht zwingend nötig,da die Rennleitung Geräte zum Auslesen hat.Der Ausdruck kann nur shr nützlich wenn Du Verstösse drauf hast warum auch immer,wie z.B. kein Parkplatz gefunden oder so, da drückt die Rennleitung manchmal ein Auge zu.
@Actros 3257
Die Transportgehnemigung bzw EU Lizens mitzuführen isz richtig, aber meines wissens nach nicht nötig wenn es sich um Werksverkehr handelt.Denn wenn ich recht erinner brauchte man ja damals auch keine Prüfung im Güterkraftverkehr abzulegen sofern man den LKW im eigenen Betrieb nutzt.Und ich glaube auch das es dort bis zu einer gewissen Grenze erlaubt war für andere zu fahren.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege
__________________ Oft im Auftrag des Herrn unterwegs, aber auch für Angie
Aber täglich für die Highlanderzucht von den Unschuldsengeln
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22.06.2010 22:04 |
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73thorsten
   

Dabei seit: 19.07.2007
Name: Thorsten Herkunft: Wöllstein (Rheinland-Pfalz)
Alter: 52
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Zitat: |
Original von stahlzarge
@Actros 3257
Die Transportgehnemigung bzw EU Lizens mitzuführen isz richtig, aber meines wissens nach nicht nötig wenn es sich um Werksverkehr handelt.Denn wenn ich recht erinner brauchte man ja damals auch keine Prüfung im Güterkraftverkehr abzulegen sofern man den LKW im eigenen Betrieb nutzt.Und ich glaube auch das es dort bis zu einer gewissen Grenze erlaubt war für andere zu fahren.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege |
Hallo,
ohne Transportgenehmigung bzw EG-Lizenz ist nur Werkverkehr erlaubt,
ohne Ausnahmen,
also bei dem ersten Transport wo du mit dem eigentlichen Transport Geld verdienst brauchst du eine Transportlizenz.
(habe das grade hinter mir)
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22.06.2010 22:13 |
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