|
 |
Vierachs Lkw |
haldjo
   

Dabei seit: 06.04.2007
Name: Joachim Herkunft: Deutschland
Alter: 39
 |
|
Die Abmessungen findest du in §32 StVZO
Die Zulässige Achszahl steht nicht direkt drin, aber in §34 Abs. 6 Punkt 5 ist das Maximalgewicht von "Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen" mit 40 t angegeben.
Da es keine weiter Angabe gibt, bedeutet das dass du soviele Achsen haben kannst wie du willst, solange du keinen anderen Paragraphen verletzt(Wendekreis usw.)
Und natürlich musst du dafür brav deine Maut zahlen.
__________________ Frauen komplimente zu machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld
"Ich bin gegen Religion, weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, die Welt nicht zu verstehen." -Richard Dawkins
|
|
12.10.2010 16:58 |
|
|
Denzge
   

Dabei seit: 07.08.2010
Name: Dennis Herkunft: Schemmerhofen
Alter: 31
 |
|
So stelle ich mir ne Antwort vor echt Top
Zitat: |
Original von Balu
Hallo Herri,
das mit den 5 Achsen im gesamten Zug war einmal.
Du kannst an eine 4-Achser ( ohne Ausnahmegenehmigung ) einen Anhänger anhängen mit 1,2,3 oder 4 Achsen anhängen, wenn:
- das zulässige Gesamtzuggewicht von 40 to nicht überschritten wird
- die zulässige Gesamtzuglänge nicht überschritten wird
- das Zugfahrzeug über die technischen Einrichtungen zum mitführen eine Anhängers verfügt
- die angegebenen Anhängelasten nicht überschritten werden.
Für alles was außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist, brauchst Dun Ausnahmegenehmigung.
Gruß
Balu |
|
|
12.10.2010 17:00 |
|
|
ralfs
Moderator
   

Dabei seit: 20.03.2007
Name: Ralf Brust Herkunft: ...in Urbach daheim, in Stuttgart zuhause!
Alter: 60
 |
|
Hier noch ein Hinweis!!!
...ab 4 Achsen ist die Maut gleich!
__________________
23 Jahre
Schüttgut /
Baumaschinen
SCANIA R 770 V8
”King of the Road“
go in style...Supercharged
|
|
12.10.2010 17:08 |
|
|
tobbi
   

Dabei seit: 13.10.2006
Name: Torben Herkunft: Shanghai
Alter: 40
 |
|
Zitat: |
Original von Balu
das mit den 5 Achsen im gesamten Zug war einmal.
|
Hat dazu vielleicht einer noch mehr Informationen? Von wann bis wann galt das?
__________________ MfG Torben
|
|
12.10.2010 17:45 |
|
|
|
|
 |
Impressum
|