Dabei seit: 18.08.2010
Name: Simon Herkunft: Vom Chiemsee
Alter: 33
Grünes Kennzeichen für Zugmaschine
Guten Abend!
Ich hab mal eine Frage:
Man kann ja eine Sattelzugmaschine als Zugmaschine umschlüsseln lassen, wenn man mit dieser Anhänger zieht, sodass der LKW ein grünes Kennzeichen bekommt und somit steuerfrei ist. Ich kenn dies besonders von Schaustellern.
Nun zu meine Frage:
Welche Einschränkungen hat man durch die grüne Nummer?
Gibt es da auch solch enge Regelungen wie bei der landwirtschaftlichen grünen Nummer, also keine Spazierfahrten mit einem Oldtimertraktor mit grüner Nummer?
Und welche Voraussetzungen muss ein LKW erfüllen um als Zugmaschine zugelassen werden zu können? Eine Anhängerkupplung ist ja klar, aber sonstige Voraussetzungen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!
Schönen Abend noch!
Simon
__________________ Grüße
Simon
Bei Unfall oder Schaden hilft dir Simon´s Abschleppwagen!
:ben
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Dabei seit: 23.01.2010
Name: SChorsch Herkunft: Willich NRW
Also, grüne Nummer berechtigt nie zu reinen Spazierfahrten, Schausteller und die landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Als Zugmaschine gilt: Nutzlast darf nur maximal 40 % des GG sein. Umkehrschluß 60% muss Eigengewicht sein. Die Ladefläche darf nicht größer sein als das 1.4fache der vorderen Spurbreite. Schorsch
Dabei seit: 21.02.2008
Name: Christof Herkunft: zwischen Alb und Schwarzwald
Alter: 59
die grüne Nummer und die Zulassungsart haben nix miteinander zu tun.
die grüne Nummer bedeutet eine Befreiung von der Kfz Steuer damit sind dann erhebliche Nutzungeinschränkungen verbunden, die Fahrten dürfen dann nur dem Betriebszweck dienen
__________________ Chevy K30
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von buckdanny: 20.12.2010 17:56.