N.W. 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 01.09.2013 
	
	Name: Wegener Herkunft: Sauerland 
        
	
	
	
	 
     
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        |  Tieflader Transport Gehnehmigung | 
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      Hallo, 
welche Gehnemigungen benötige ich?: 
 
-3 Achs Kipper 26t GG 
-3 Achs Tieflader 30t GG 
-Kettenbagger 23t GG und 3m breit 
 
Kommen auf 50t ZGG. Länge wird nicht überschritten, jedeglich breite und Gewicht!
      
      
      
      
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   27.01.2014 18:57 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Schlabbergosch
   
 
      
      
        
      
        
 
  
  
	Dabei seit: 12.07.2009 
	
	Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb. 
        Alter: 67 
	
	
	
	 
     
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      Ich meine , dass es der  § 70 und der § 29 ist.
      
      
  __________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler. 
 
Dont drink and write   
 
      
      
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   27.01.2014 19:04 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     N.W. 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 01.09.2013 
	
	Name: Wegener Herkunft: Sauerland 
        
	
	
	 Themenstarter  
	 
     
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      Wie sieht es denn aus, wenn ich hinter den 3 Achs Kipper einen 4 Achs Tieflader mache? Mit der übliche länge komme ich ja dann auch nicht mehr kla! 
 
Und das GG des Tiefladers mit 40t voll ausnutze und mit 20t Kipper mit Ballst davor? Also 60t ZGG?
      
      
      
      
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   27.01.2014 19:11 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Schlabbergosch
   
 
      
      
        
      
        
 
  
  
	Dabei seit: 12.07.2009 
	
	Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb. 
        Alter: 67 
	
	
	
	 
     
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      Na da wird doch wohl Ralfs der Erfahrenste sein.  
      
      
  __________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler. 
 
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   27.01.2014 19:13 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Actros3257
   
 
      
      
        
      
        
 
  
  
	Dabei seit: 03.06.2005 
	
	Name: Markus Herkunft: Baden 
        Alter: 57 
	
	
	
	 
     
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      warte noch kurz.  
Der Ralf kann Dir sicher weiterhelfen.
      
      
      
      
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   27.01.2014 19:14 | 
  
   
     
        
      
     
     
       
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     specko 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 17.05.2010 
	
	Name: Jürgen Herkunft: Bayern 
        Alter: 60 
	
	
	
	 
     
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   27.01.2014 19:21 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     LKW-Stefan
   
 
      
      Administrator
        
        
        
 
  
  
	Dabei seit: 24.02.2005 
	
	Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken 
        Alter: 41 
	
	
	
	 
     
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      das is eigentlich ziemlich "einfach" ....  
 
 
zuerst brauchst du vom Hersteller deines LKW eine Freigabe für die 
30to Anhängelast, falls noch nicht vorhanden. 
 
dann musst du zum TÜV / DEKRA (länderabhängig)... dort musst du ein  
Gesamtzuggutachten erstellen lassen, d.h. mit LKW und Tieflader 
zum TÜV, beides wird vermessen, protokolliert und geprüft und die 
Achslasten bei Beladung und Leerfahrt ermittelt usw. 
 
mit dem TÜV Gutachten musst du zu der Stelle die die Erlaubnis für  
Schwertransporte erteilt (bei mir z.B. Regierung von Oberfranken) 
Antrag stellen warum und wieso und was du transportieren willst. 
(gilt 6 Jahre) 
 
Wenn du die Erlaubnis hast musst du damit zum Landratsamt und dort 
eine Ausnahmegenehmigung (gilt 1 Jahr) nach §29 und §70 beantragen 
 
und wenn du das alles hast, vergehen 3-4 Wochen und ~1000€ an Gebühren 
 und Kosten .... und dann darfst du ein Jahr lang Schwertransporte fahren.  
Natürlich geht sowas auch nur für eine EInzelfahrt, aber den Rattenschwanz  
vor der Ausnahmegenehmigung brauchst du dafür trotzdem   
      
      
  __________________ Gruß aus Oberfranken 
Stefan   
 
      
      
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   27.01.2014 22:40 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
      
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     33.604 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 30.12.2013 
	
	Name: M. Herkunft: NRW 
        
	
	
	
	 
     
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      Im großen und ganzen Stimmen die Ausführungen von LKw-Stefan.Was nicht so wirklich zutrifft ist das der TÜV die Achslasten ermittelt.Das wird deine Aufgabe sein. 
Desweiteren sollte man noch erwähnen das in manchen §70 drin steht das die Zugmaschine auf ein bestimmtes Gewicht aufballastiert werden muss um den Anhänger beladen ziehen zu dürfen.  
Und mit den Dauergenehmigungen tun sich mittlerweile einige Ämter schwer aufgrund der maroden Brücken in unserem Land.DAs ist dann aber Gewichtsabhängig. Wenn du deine Version mit 60 T ZGG nimmst wird es auch passieren das du Fahrzeit  und Streckengebunden bist nach §29. Und eventuell noch andere Auflagen einhalten musst. 
Ich vermute einmal das du deinen Bagger auf verschiedenen Baustellen im Einsatz haben wirst und das könnte das nächste Problem sein mit der Dauergenehmigung,weil du ja mit Sicherheit heute noch nicht Wissen wirst wo du in neun Monaten buddeln möchtest.Daher solltest du versuchen so Leicht wie möglich zu fahren und das du in der §29 unter Fahrstrecke "freie Streckenwahl" stehen hast.
      
      
      
      
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   27.01.2014 23:09 | 
  
   
     
        
      
     
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     LKW-Stefan
   
 
      
      Administrator
        
        
        
 
  
  
	Dabei seit: 24.02.2005 
	
	Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken 
        Alter: 41 
	
	
	
	 
     
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  | Zitat: | 
  
 
  Original von 33.604 
Im großen und ganzen Stimmen die Ausführungen von LKw-Stefan.Was nicht so wirklich zutrifft ist das der TÜV die Achslasten ermittelt.Das wird deine Aufgabe sein. | 
  
  
 
hab grad nochmal nachgeschaut, der TÜV hat die zulässigen Achslasten  
und Achsabstände der einzelnen Achsen aufgelistet, und die musst du eigentlich dann nur übernehmen.   
      
      
  __________________ Gruß aus Oberfranken 
Stefan   
 
      
      
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   28.01.2014 08:57 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
      
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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