Ultraleicht-Lkw, der Sturm und das KBA... |
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Was will der Unternehmer denn auf die Schnelle machen, wenn ein Fahrer trotz Anweisung weiterfährt?
Meist ist es eher umgekehrt - was will der Fahrer machen, wenn der Unternehmer eine Weiterfahrt fordert? Da liegt eher der Hase im Pfeffer und schnalzt...
Zwar ist der Fahrer für sein Tun verantwortlich, doch in den meisten Fällen ist die "Angst" vor dem Disponenten oder Chef erheblich größer als die Vernunft.
Vergleichbar auch die Anweisung am Morgen: Mach jetzt Deine Schichtpause - aber sei am Nachmittag pünklich beim Empfänger!" (800 Kilometer weiter entfernt...)
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21.10.2021 18:35 |
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trilex
Dabei seit: 12.11.2014
Name: lothar Herkunft: deutschland
Alter: 74
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Welcher Fahrer hat denn heute noch Angst vor dem Chef ,
das hat sich in den letzten Jahren eher umgekehrt .
Wenn Du nicht machst was der Fahrer will , dann lässt er die Bude stehen .
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21.10.2021 19:35 |
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Bad-Busdriver
Dabei seit: 14.12.2012
Name: Wilhelm Herkunft: Berlin
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Hy,
bei den Gewichten braucht man doch nur rechnen. So ein Mautkiller darf als zulässiges Gesammtzuggewicht 11,99 t wiegen, also 7,49 t der Lkw und 4,50 t der Hänger.
Es geht aber noch leichter. Man nehme einen sogenanten Polensprinter 3,49 t mit großflächigen Hänger der dann evt max. 3,5t hat, das sind dann eben insgesammt nur 6,99 t. Anmerkung dazu; hatte letztens einen polnischen 3,5 tonner Sprinter mit eiem "kleinen" Tridemhänger (ähnlich den Autotransporthängern die hinter großen Geländewagen gehänkt werden können auf den 2 PKW´s gleichzeitig passen) gesehen. Auf dem ellenlangen Hänger war hochkannt ein ca. 10m x 3,5m Pool geladen.
Hier ist eben vom Fahrer bei stark windigen Wetter sehr viel Eigenverantwortung gefragt. Bei dem, Beispiel Fehrmasundbrücke, und auch anderwo zeitweise ausgesprochenden Fahrverboten, ist dann beim Weiterfahren von zT. Fahrlässigkeit auszugehen, wobei bei Unfällen die Versicherung evt. keinen Versicherungsschutz gewären könnten. Andersherum wenn dann ein Fahrverbot ausgesprochen wird, wie weit darf der Fahrer dann noch fahren um einen geeigneten Parkplatz zu finden. Oder andersherum wer möchte bei Sturm dann unter irgendwelchen alten Bäumen stehen.
Die Fehrmarsundbrücke ist aber auch das beste Beispiel um zu zeigen wie viel Kraft ein Sturm haben kann. Mir ist so das dort schon Container von Güterwagen herabflogen und auch große Lkw umgeschmissen wurden.
Gruß vom Bad-Busdriver
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Bad-Busdriver: 21.10.2021 20:03.
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21.10.2021 19:47 |
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Jurij Kozar
Dabei seit: 26.09.2018
Name: Jurij Herkunft: Prosecka vas, Slowenien
Alter: 63
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21.10.2021 20:16 |
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Boogie
Dabei seit: 22.09.2021
Name: Burkhard Herkunft: Berlin
Alter: 68
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Moin, Henning,
hier möchte ich dir nur teilweise zustimmen.
Ich stimme dir zu, dass es nicht Aufgabe des Fahrers ist, das Risiko richtig einzuschätzen.
Eine Windbö sieht man nicht vorher, und es hilft auch kein langsam fahren, man wird an exponierten Stellen im Stand genauso weggeweht wie bei der Fahrt.
Dieses Betriebsrisiko muss vom Unternehmer bzw. seinem Disponenten beurteilt und reduziert werden.
Gibt es nicht auch die Regel, dass Baukrane bei Starkwind nicht mehr arbeiten dürfen?
Wieso funktioniert es denn da, ohne so einen Baukran komplett zu verbieten?
In England gibt es bei Sturm vor der Severn Bridge, vergleichbar mit der Brücke in SH, auf beiden Seiten eine Polizeikontrolle. Jeder Lkw wird angehalten und der Fahrer nach dem Gewicht gefragt und die Polizei entscheidet, ob er weiterfahren darf. Auf die Art wird dort der Konflikt zwischen Fahrer und Unternehmer, Profit und Verantwortung, aufgelöst.
Ich hatte von meiner Schwester aus gesundheitlichen Gründen den Job als Marktleiterin für einen Wochenmarkt jeden Samstag übernommen, für 1,5 Jahre.
Meine Aufgabe war es, am Abend vorher und direkt vor Beginn des Marktes die Webseite des DWD (Deutscher Wetterdienst) zu kontrollieren.
Bei der zweithöchsten Alarmstufe durften keine Planen mehr verwendet werden, bei der höchsten wurde der Markt komplett abgesagt.
Wenn ein Markthändler verständlicherweise sagte, ich werf meine verderbliche Ware nicht weg, ich bau meinen Stand auf, dann wurde die Polizei eingeschaltet, um mein Hausrecht auf dem Markt durchzusetzen.
Diese Regeln waren auch in den Versicherungsbedingungen der Haftpflicht- und Unfallversicherung festgelegt.
Der Sturm diese Woche war 3 Tage vorher angekündigt worden, die Vorhersagen waren zutreffend und wurden ständig wiederholt, wo liegt die Verantwortung, solche Fahrzeuge bei den Wetterbedingungen abzustellen?
Beim Fahrer, beim Unternehmer, bei Versicherung, Polizei oder KBA?
__________________ www.Archiv-Axel-Oskar-Mathieu.de
Stell Dir vor es geht, und keiner kriegt's hin.
Wolfgang Neuss
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Boogie: 24.10.2021 15:41.
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24.10.2021 15:18 |
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piefke53
Dabei seit: 20.12.2018
Name: Fred Herkunft: Tulln an der Donau, Niederösterreich
Alter: 71
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Wenn es möglich und üblich ist, bestimmten anderen Fahrzeugen die Fahrt pauschal bei "besonderen Witterungsbedingungen" zu untersagen, dann müsste das doch auch für diese Leichtsegler möglich sein.
Schwertransporte sind in der Regel bei starkem Schneefall und Eis abzustellen.
Ebenso bestimmte Gefahrgut-Transporte.
__________________ Freundliche Grüße aus dem Donautal nahe Wien,
Fred
(Niedersachse im Exil)
- / -
Jede Bewegung, die nicht der Fortpflanzung oder Nahrungsaufnahme dient, ist unnötig und hat daher zu unterbleiben.
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24.10.2021 15:33 |
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BautznerSenf
Dabei seit: 27.01.2010
Name: P. Herkunft: Schwaben
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Hallo Henning!
Die Fahrzeuge sind keineswegs nur "Maut-Killer", sondern besetzen (seit vielen Jahren) einen wichtigen Bereich des Transports, naemlich den Transport von Volumen-Guetern, die sperrig, aber nicht schwer sind.
Dazu gehoeren neben Isolationsmaterialien auch Kunststoffrohre, Hohlverpackungen, Drainagen usw.
Warum soll man da 40-Tonner losschicken, die man ohnehin nicht auslasten kann?
Gruss
B. S.
__________________ (C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
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24.10.2021 15:47 |
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Boogie
Dabei seit: 22.09.2021
Name: Burkhard Herkunft: Berlin
Alter: 68
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Hallo P. Lausitz,
ich habe mich gerade gefragt, wie das denn früher lief, bevor es diese spezialisierten Fahrzeuge gab.
Und dabei hab ich mich an meine Ferntouren Italien – England erinnert.
Sie bestanden fast immer aus Sammelgut, unten waren z.B. 20 t Stahl- oder Kupferprodukte geladen, oben drauf 5 t Kleidung oder Plastikartikel, so wurden sowohl die Nutzlast als auch das Volumen genutzt.
So waren die Lkw früher auch im nationalen Fernverkehr unterwegs, das war u.a. die Aufgabe der Spediteure.
Heute werden solche Fahrten nicht mehr über Speditionen abgewickelt, denn es gibt durch die niedrigen Transportkosten und die vielen Spezialfahrzeuge, die dann auch noch leer zurückfahren, keinen Zwang mehr dazu.
Übrigens hatte ich den Eindruck, dass auch der eingangs gezeigte Lkw leer unterwegs war, es hätte wahrscheinlich schon gereicht, die Planen zu öffnen und zu verzurren, wie es auf dem Foto beim Zugwagen auch zu sehen ist.
__________________ www.Archiv-Axel-Oskar-Mathieu.de
Stell Dir vor es geht, und keiner kriegt's hin.
Wolfgang Neuss
Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von Boogie: 24.10.2021 16:08.
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24.10.2021 15:59 |
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