MAN F8 - Baufahrzeuge  | 
    
   
   
   	 
   
   
   
   
  
 	
  
   
    
     Volvoheinz 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 24.12.2013 
	
	Name: Heinz Herkunft: Speckgürtel von Stuttgart 
        
	
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
    
     
       
      moin zusammen 
 
relativ einfach - die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite, die Türgriffe schon. 
 
Beim Arocs zählt der Bügel vom Frontaufstieg nicht zur Fahrzeuglänge - wären Scheinwerfer am Bügel aber schon. 
 
zu beachten in Autobahnbaustellen wo die linle Seite schmäler ist beziehen sich die erlaubten Fahrzeugbreiten auf die Breite mit Spiegel - im Fahrzeugschein unter Fahrzeugbreite sind die Spiegel nicht mitgerechnet. 
 
Grüße Volvoheinz
      
      
      
      
      | 
     
    
   | 
  
 
  
      
   19.05.2025 12:46 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
   | 
  
  |  
 
 	
  
   
    
     reichi 
      
      
        
      
        
 
  
  
	Dabei seit: 29.06.2011 
	
	Name: Reichholf Mario Herkunft: Pinzgau / Salzburg 
        Alter: 45 
	
	
	
	 
     
   | 
     
    
   | 
  
   
   | 
  
 
  
      
   20.05.2025 07:24 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
   | 
  
  |   
   | 
  
 
 
  | 
 | 
      | 
  
 
 
 
 
		Impressum 
	
 
 |