Gesetzeslücken-Füller |
Rudi
Dabei seit: 01.07.2010
Name: Rudi Herkunft: Aachen
Themenstarter
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Hallo Hans-Jürgen,
ich habe den Thread ja vor Jahren mal eröffnet und auch diese Gespanne meinte ich
Gruß
Rudi
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05.04.2020 13:00 |
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Clemens
Dabei seit: 01.01.2010
Name: Clemens Herkunft: Lingen (Ems)
Alter: 62
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Hallo Hans-Jürgen
schönes außergewöhnliches Foto der LP 813
Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?
Wenn die Fahrerlaubnis rechtzeitig umgeschrieben wurde,
heißt das heute
(C1E>12000 kg L<=3)
bei 18,725 to Gesamtzuggewicht
__________________ Gruß vom HENSCHEL u. PEINER Fan
Clemens aus Lingen
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12.04.2020 17:39 |
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Emma En
Dabei seit: 04.10.2010
Name: Hans-Jürgen Herkunft: Niedersachsen
Alter: 54
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[quote]Original von Clemens
Hallo Hans-Jürgen
schönes außergewöhnliches Foto der LP 813
Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?
Hallo Clemens !!
Vollkommen richtig !!
Viele Grüße nach Lingen und noch einen schönen Ostermontag !!
HANS JÜRGEN
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12.04.2020 22:46 |
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Routier
Dabei seit: 26.12.2010
Name: Andy Herkunft: Saarland
Alter: 61
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Zitat: |
Original von Emma En
[quote]Original von Clemens
Hallo Hans-Jürgen
schönes außergewöhnliches Foto der LP 813
Das ist doch ein Sattelzug der mit dem alten Klasse 3 gefahren werden
konnte bzw. durfte ? oder ?
Hallo Clemens !!
Vollkommen richtig !!
Viele Grüße nach Lingen und noch einen schönen Ostermontag !!
HANS JÜRGEN |
es
Hallo Hans-Jürgen und Clemens, die Klasse C1 E gilt doch normalerweise für LKW bis 7,5 to mit einem Anhänger der das 1,5 fache des Zugfahrzeuges haben durfte, also ein 7,5 Tonner mit einem Anhänger bis 11,25 to, wenn die Tandemachsen nicht mehr als 99 cm auseinander waren. Wer den Eintrag C1 E eingetragen hat, darf weiterhin diese Kombination fahren, allerdings kein Sattelfahrzeug, außer der Sattel wäre nicht schwerer als 7,5 to. Wer die C1 E nicht eingetragen hat, darf nach der neuen Regelung Fahrzeuge bis 7,5 to mit einem Anhänger bzw. Sattelauflieger bis 12 to Gesamtgewicht fahren, auch mehrachsige Anhänger sind jetzt erlaubt. Sattelkraftfahrzeuge durfte man mit der alten Klasse 3 bis maximal 7,5 to fahren. Da gab es aber auch eine Gesetzeslücke, mit der man Fahrzeuge wie abgebildet fahren durfte, Kaufhof hatte einige von diesen Sattelfahrzeugen laufen. Wahrscheinlich hatte das Fahrzeug eine Deichsel und Anhängerkupplung und lief so unter LKW mit Anhänger. Gruß Andy
__________________ Gruß Andy
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Routier: 19.04.2020 19:26.
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19.04.2020 19:23 |
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Routier
Dabei seit: 26.12.2010
Name: Andy Herkunft: Saarland
Alter: 61
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21.04.2020 13:50 |
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piefke53
Dabei seit: 20.12.2018
Name: Fred Herkunft: Tulln an der Donau, Niederösterreich
Alter: 70
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Glückliches Deutschland
In Österreich gilt für C1 / C1E genau wie C / CE, D1 / D1E, D / DE ab dem 60. Lebensjahr eine Gültigkeit von 2 Jahren. Meine lasse ich nächstes Jahr auslaufen, oberhalb von BE brauche ich nix mehr.
__________________ Freundliche Grüße aus dem Donautal nahe Wien,
Fred
(Niedersachse im Exil)
- / -
Jede Bewegung, die nicht der Fortpflanzung oder Nahrungsaufnahme dient, ist unnötig und hat daher zu unterbleiben.
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21.04.2020 19:47 |
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stranger55
Dabei seit: 29.06.2013
Name: Heinz Herkunft: Österreich
Alter: 68
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Hallo Fred,
Stimmt schon was du schreibst, allerdings wird für die FS Verlängerung in D viel mehr verlangt, wie Blutbild etc.
Mein FS C ist am 10.10.2015 abgelaufen, aber ich hab mich am 8.10.15 in die Pensi verabschiedet
Gruß Heinz
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21.04.2020 20:03 |
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Routier
Dabei seit: 26.12.2010
Name: Andy Herkunft: Saarland
Alter: 61
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Hallo Fred, also in Deutschland hat man ohne die med. Untersuchung die C1 und C1 E weiterhin, allerdings nach der neuen Regelung. Also weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 to mit einem Anhänger der auch mehrachsig sein kann, bis 12 to zGG der Fahrzeugkombination. Auch Sattelkraftfahrzeuge bis 12 to zGG sind zulässig. Finde es schon seltsam, dass man ohne die Schlüsselzahl 79 nun Fahrzeugkombinationen fahren darf, die man vorher mit dem alten 3er Führerschein nicht bewegen durfte. Interessant finde ich auch, dass trotz EU verschiedene Anforderungen bzw. Regelungen in den einzelnen Mitgliedsländern gibt. Bei euch in Austria eben die Gesundheitsprüfung alle 2 J ab dem 60 Lebensjahr und in Frankreich wird die 95 nicht im Führerschein eingetragen, sondern eine extra Karte ausgestellt, gibt da bestimmt noch einige Beispiele. Aber diese Kombinationen mit dem 11 to Anhänger sieht man immer weniger, da mittlerweile kaum noch jemand den entsprechenden Führerschein dafür hat. Auf dem Bau waren solche Kombinationen sehr beliebt, da sie eben mit der alten Klasse 3 gefahren werden durften. 7,5 to sind mittlerweile für die Unternehmen auch immer uninteressanter, da sie aufgrund des hohen Leergewichtes kaum noch Nutzlast haben. Anbei noch eine klassische Kombination dieser Gesetzeslücke aus unserer Baufirma, den passenden Tieflader für den Baumaschinentransport war auch vorhanden.
Routier hat diese Bilder angehängt:
__________________ Gruß Andy
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Routier: 21.04.2020 21:40.
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21.04.2020 21:29 |
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