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Zum Ende der Seite springen Tieflader Transport Gehnehmigung
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N.W.



Dabei seit: 01.09.2013
Name: Wegener
Herkunft: Sauerland

Tieflader Transport Gehnehmigung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
welche Gehnemigungen benötige ich?:

-3 Achs Kipper 26t GG
-3 Achs Tieflader 30t GG
-Kettenbagger 23t GG und 3m breit

Kommen auf 50t ZGG. Länge wird nicht überschritten, jedeglich breite und Gewicht!
27.01.2014 18:57 N.W. ist offline E-Mail an N.W. senden Beiträge von N.W. suchen Nehmen Sie N.W. in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd
Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65

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Ich meine , dass es der § 70 und der § 29 ist.

__________________
Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.

Dont drink and write zwinker
27.01.2014 19:04 Schlabbergosch ist offline E-Mail an Schlabbergosch senden Beiträge von Schlabbergosch suchen Nehmen Sie Schlabbergosch in Ihre Freundesliste auf
N.W.



Dabei seit: 01.09.2013
Name: Wegener
Herkunft: Sauerland

Themenstarter Thema begonnen von N.W.
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Wie sieht es denn aus, wenn ich hinter den 3 Achs Kipper einen 4 Achs Tieflader mache? Mit der übliche länge komme ich ja dann auch nicht mehr kla!

Und das GG des Tiefladers mit 40t voll ausnutze und mit 20t Kipper mit Ballst davor? Also 60t ZGG?
27.01.2014 19:11 N.W. ist offline E-Mail an N.W. senden Beiträge von N.W. suchen Nehmen Sie N.W. in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd
Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 65

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Na da wird doch wohl Ralfs der Erfahrenste sein. zwinker

__________________
Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.

Dont drink and write zwinker
27.01.2014 19:13 Schlabbergosch ist offline E-Mail an Schlabbergosch senden Beiträge von Schlabbergosch suchen Nehmen Sie Schlabbergosch in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 03.06.2005
Name: Markus
Herkunft: Baden
Alter: 56

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warte noch kurz.
Der Ralf kann Dir sicher weiterhelfen.
27.01.2014 19:14 Actros3257 ist offline Beiträge von Actros3257 suchen Nehmen Sie Actros3257 in Ihre Freundesliste auf
specko



Dabei seit: 17.05.2010
Name: Jürgen
Herkunft: Bayern
Alter: 59

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Hallo,

info findest Du hier! Wichtig, die Genehmigung ist Ländersache, wenn Du also das Bundesland wechselst geht alles von vorne los.


http://www.lkw-auskunft.com/info/ueberdimensional.html

http://www.lkw-recht.de/Schwertransport/...d_der_Erlaubnis

__________________
Schöne Grüße aus Schwaben

Specko

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von specko: 27.01.2014 19:25.

27.01.2014 19:21 specko ist offline E-Mail an specko senden Beiträge von specko suchen Nehmen Sie specko in Ihre Freundesliste auf
Chauffeur



Dabei seit: 15.09.2012
Name: Thomas
Herkunft: Deutschland
Alter: 50

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Liegen denn schon TÜV-Gütachten nach Paragraph 70 vor? Das ist erst einmal die Grundvorrausetzung um überhaupt Genehmigung nach Paragraph 29 und 70 beantragen zu können. Der TÜV erklärt Dir dann schon was geht und was nicht! großes Grinsen
Die Kombinationen werden dann in einer Dauergenehmigung eingetragen, vorausgesetzt es ist alles TÜV abgenommen.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Chauffeur: 27.01.2014 19:32.

27.01.2014 19:25 Chauffeur ist offline E-Mail an Chauffeur senden Beiträge von Chauffeur suchen Nehmen Sie Chauffeur in Ihre Freundesliste auf
LKW-Stefan   Zeige LKW-Stefan auf Karte
Administrator


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Dabei seit: 24.02.2005
Name: Stefan
Herkunft: Münchberg / Oberfranken
Alter: 39

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das is eigentlich ziemlich "einfach" .... gröhl

zuerst brauchst du vom Hersteller deines LKW eine Freigabe für die
30to Anhängelast, falls noch nicht vorhanden.

dann musst du zum TÜV / DEKRA (länderabhängig)... dort musst du ein
Gesamtzuggutachten erstellen lassen, d.h. mit LKW und Tieflader
zum TÜV, beides wird vermessen, protokolliert und geprüft und die
Achslasten bei Beladung und Leerfahrt ermittelt usw.

mit dem TÜV Gutachten musst du zu der Stelle die die Erlaubnis für
Schwertransporte erteilt (bei mir z.B. Regierung von Oberfranken)
Antrag stellen warum und wieso und was du transportieren willst.
(gilt 6 Jahre)

Wenn du die Erlaubnis hast musst du damit zum Landratsamt und dort
eine Ausnahmegenehmigung (gilt 1 Jahr) nach §29 und §70 beantragen

und wenn du das alles hast, vergehen 3-4 Wochen und ~1000€ an Gebühren
und Kosten .... und dann darfst du ein Jahr lang Schwertransporte fahren.
Natürlich geht sowas auch nur für eine EInzelfahrt, aber den Rattenschwanz
vor der Ausnahmegenehmigung brauchst du dafür trotzdem lach

__________________
Gruß aus Oberfranken
Stefan winke
27.01.2014 22:40 LKW-Stefan ist offline E-Mail an LKW-Stefan senden Homepage von LKW-Stefan Beiträge von LKW-Stefan suchen Nehmen Sie LKW-Stefan in Ihre Freundesliste auf
33.604



Dabei seit: 30.12.2013
Name: M.
Herkunft: NRW

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Im großen und ganzen Stimmen die Ausführungen von LKw-Stefan.Was nicht so wirklich zutrifft ist das der TÜV die Achslasten ermittelt.Das wird deine Aufgabe sein.
Desweiteren sollte man noch erwähnen das in manchen §70 drin steht das die Zugmaschine auf ein bestimmtes Gewicht aufballastiert werden muss um den Anhänger beladen ziehen zu dürfen.
Und mit den Dauergenehmigungen tun sich mittlerweile einige Ämter schwer aufgrund der maroden Brücken in unserem Land.DAs ist dann aber Gewichtsabhängig. Wenn du deine Version mit 60 T ZGG nimmst wird es auch passieren das du Fahrzeit und Streckengebunden bist nach §29. Und eventuell noch andere Auflagen einhalten musst.
Ich vermute einmal das du deinen Bagger auf verschiedenen Baustellen im Einsatz haben wirst und das könnte das nächste Problem sein mit der Dauergenehmigung,weil du ja mit Sicherheit heute noch nicht Wissen wirst wo du in neun Monaten buddeln möchtest.Daher solltest du versuchen so Leicht wie möglich zu fahren und das du in der §29 unter Fahrstrecke "freie Streckenwahl" stehen hast.
27.01.2014 23:09 33.604 ist offline E-Mail an 33.604 senden Beiträge von 33.604 suchen Nehmen Sie 33.604 in Ihre Freundesliste auf
T.V.   Zeige T.V. auf Karte



Dabei seit: 05.04.2005
Name: thomas
Herkunft: erlangen

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http://www.vemags.de/

Vergesst die Online-Meldung an dieser Stelle nicht...
Sehr interessant wenn man eine Frage hat

__________________
"Ein Mann muss seine Grenzen kennen" (Harry Callahan)
28.01.2014 07:20 T.V. ist offline E-Mail an T.V. senden Beiträge von T.V. suchen Nehmen Sie T.V. in Ihre Freundesliste auf
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