Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen |
Düdo80
Dabei seit: 17.12.2019
Name: Christian Herkunft: Emsland
|
|
Zitat: |
Original von Blumhardt
Wie steht es den um eine Neugründung einer neuen NVG mit Mitgliedschaft im DEUVET? Wäre sowas nicht eine denkbare Alternative? Viel mehr Arbeit, als das ganze Rumprozessieren kann das doch gar nicht sein
Grüße
Tilman |
Ist hier denn schon etwas passiert?
Siehe NVG Forum unter Oldtimertreffen in Aschen: Interessen Gemeinschaft historischer Nutzfahrzeuge Nord
__________________ Gruß
Christian
|
|
24.02.2020 15:43 |
|
|
henning
Moderator
Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
|
|
Hallo zusammen!
Zwar bin ich etwas schlapp, was in erster Linie den widrigen Fahrbedingungen zum/vom Gerichtstermin geschuldet ist. Aber eine Antwort auf die wesentliche Frage bin ich euch mit Sicherheit heute noch schuldig:
Zitat: |
Original von SirDigger
Henning,
Ich wünsche dir heute einen angenehmen Tag, und das die Verhandlung halbwegs
gesittet abgeht.
Das das Gericht die Entscheidung seiner vorherigen Instanzen kippen wird,
ist ja fast auszuschließen.
|
Also ganz klar und eindeutig: ich bin hochzufrieden mit der heutigen Verhandlung!! Sowohl vom Ablauf, als auch vom Ergebnis* her!
Ich bin da ohnehin sehr entspannt reingegangen, man hat ja langsam Routine. Allerdings wollte ich heute auch mal einiges loswerden, statt wie bisher zumeist in der Defensive zu verharren.
Wichtig war, daß in der heutigen Verhandlung nicht nur die unendlichen Formalfehler in den Kündigungsversuchen abgehandelt wurden. Erstmals wurde von Richterseite auch auf die konkreten Ausschlußgründe eingegangen, welche von der Vorstandsgruppe angeführt wurden. Mit klarem Resultat.
Das oben erwähnte *Ergebnis ist die heute dargelegte Sichtweise des Gerichts. Es ist noch nicht rechtskräftig! Die Verkündung des Urteils sollte in ca. 3 Wochen erfolgen. Daran schließt sich die Frist an, innerhalb derer der NVG-Vorstand Rechtsmittel (hier: Berufung) einlegen kann. Im Falle der Berufung wird es dann noch eine ganze Weile dauern bis zur Rechtskraft. Ob der Vorstand das seinen Mitgliedern als sinnvoll vermitteln kann, sei dahingestellt. Immerhin werden auch die Berufungskosten von den Mitgliedern durch ihre Beiträge finanziert! Da läßt es sich prima prozessieren, aber das kennen wir ja schon...
Noch kurz zum "Güteversuch"... das ist wohl in der ZPO (Zivilprozeßordnung) so vorgesehen. Das heißt, es muß zumindest der Versuch einer gütlichen Einigung erfolgt sein. Das war heute aber sehr schnell vom Tisch.
Für heute soll das erstmal genug sein, Fortsetzung folgt. Auch zu Marcos Beitrag gibt es ja einiges zu diskutieren!
Henning
__________________
>> Noch-Mitglied der NVG eV <<
>> Fördermitglied des DEUVET eV <<
|
|
26.02.2020 21:46 |
|
|
Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von henning
Wichtig war, daß in der heutigen Verhandlung nicht nur die unendlichen Formalfehler in den Kündigungsversuchen abgehandelt wurden. Erstmals wurde von Richterseite auch auf die konkreten Ausschlußgründe eingegangen, welche von der Vorstandsgruppe angeführt wurden. Mit klarem Resultat.
|
Hallo liebe Forumsmitglieder,
als Besucher der Gerichtsverhandlung möchte ich gerne ein paar Anmerkungen machen, die mir aufgefallen sind.
Henning war mit seinem Anwalt auf der Klägerseite vertreten.
Der 2.Vorsitzende der NVG war mit einer Vertreterin einer hiesigen Anwaltskanzlei vor Ort.
Der "Ich bin der Kassierer" der NVG war im Zuschauerraum anwesend.
Des Weiteren waren weitere 8 Zuschauer als Zuhörer vor Ort.
Natürlich nicht zu vergessen, der Vorsitzende Richter, der die Lage trotz Störungen des "ich bin der Kassierer" immer im Griff hatte.
Meiner Meinung nach und nach meinen Beobachtungen haben der 2.Vorsitzende und der Kassierer ein sehr gutes Verhältnis miteinander.
Wundern tut mich dies insofern, da doch in letzter Zeit durch den "Flurfunk" etwas anderes suggeriert wurde.
Mir persönlich ist auch noch das provozierende Auftreten des NVG Vertreters gegenüber dem Kläger aufgefallen.
Irgendwie gibt es da Parallelen, aber das wäre ein anderes Thema.
Sei es drum, ist ja nur eine Beobachtung und dann noch meine Eigene.
Bemerkenswert waren die Ausführungen des Vorsitzenden!
Hier soll besonders darauf hingewiesen werden, Henning schrieb es ja schon, dass neben den formellen Fehlern der Kündigung (man sollte seine eigene Vorstands-Geschäftsordnung eben immer neben der Satzung auf dem Schreibtisch liegen haben!)
auch die angeführten Kündigungsgründe des Vorstandes der NVG nach der rechtlichen Auffassung des Vorsitzenden nicht standhalten würden.
Hier wurde sogar eine Entscheidung des BGH mit einbezogen.
Das Fazit für mich fällt somit eindeutig aus. Die seit Jahren von Hennnig kommunizierte Kritik an der Vereinsführung der NVG, egal in welchem Forum geschrieben, erfüllt keinerlei Gründe einer Kündigung/Ausschluss aus dem Verein.
Spätestens jetzt sollte bei den Mitgliedern der NVG der Groschen mal langsam fallen.
Sind es also doch nur persönliche Animositäten einzelner Vorstandsmitglieder, die das Vereinsvermögen durch solche unnützen Verhandlungen schmälern?
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
|
|
01.03.2020 13:58 |
|
|
Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
|
|
RE: Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen - HU und SP Prüfung |
|
Zitat: |
Original von Kaelble KV631
Bezug zu Beiträgen von Achim_69 und henning vom 07.09.2019, Seite 3
Zitat: |
Original von Achim_69
Hallo zusammen,
um mal wieder zu dem ursprünglichen Themengebiet zurückzukehren nun folgender Beitrag:
Wenn man sich mal ein wenig im EU Ausland umgeschaut hat, wird man bei unseren Nachbarn kuriose Ausnahmeregelungen feststellen können.
Gespräche mit Liebhabern alter LKW haben folgende interessante Erkenntnisse gebracht:
Wenn man in GB einen Oldtimer LKW besitzt, welcher noch ein altes, schwarzes Kennzeichen hat, diese wurden bis in die 70 er Jahre ausgegeben, ist mal sowohl von der KFZ Steuer als auch von sämtlichen HU Prüfungen befreit.
Zudem sind KFZ Versicherungen dort personenbezogen, d.h. nicht das Auto ist versichert, sondern der Fahrer.
Ja, wenn man das nun mit Deutschland vergleicht, sind das dort sicherlich paradiesische Zustände für jeden der historische Fahrzeuge bewegen möchte. Die Kosten-Nutzen Frage wird sich jeder stellen müssen und gerade die Unterhaltung eines Oldtimer LKW ist nicht ganz ohne, von der meist relativ teuren Instandsetzung vor Erteilung eines H-Kennzeichens mal ganz abgesehen.
Ich möchte jetzt nicht auf den Einheitssteuersatz für H-Kennzeichen oder die Oldtimer Versicherungen eingehen, was mich am meisten stört ist die 1-jährige HU Fist incl. der Sicherheitsprüfung.
Was bei gewerblich genutzten LKW, die im Fernverkehr eine durchschnittliche, jährliche Fahrleistung von 100.000 km erreichen, durchaus sinnvoll ist, ist für Oldtimer LKW und ihre Besitzer unzumutbar.
Oldtimer LKW werden in der Regel durchschnittlich 1.000 bis 3.000 km im Jahr bewegt und während ihrer Ruhezeiten fast ausschließlich überdacht abgestellt. Die Fahrzeuge werden überwiegend im Leerbetrieb bewegt.
Der Verschleiß ist somit an allen Bauteilen äußerst gering, incl. der zu erwartenden Korrosion. Zudem gehen die Besitzer mit großer Sorgfalt mit Ihren "Schätzen" um und werden sicherlich schon weit vor der nächsten HU-Prüfung erkennbare Mängel beseitigen.
Hinzu kommt, dass LKW nach Baujahr 1976 der AU Pflicht unterliegen. Somit wird bei jeder Prüfung des Antriebsaggregates dieses wieder ein Stück näher an sein Lebensende gebracht.
Die Sinnhaftigkeit dieser Höchstdrehzahl-Leerlaufprüfungen ist sowieso fraglich, außer für die Automobilhersteller, Prüforganisationen und die Metallverwerter natürlich.
Ich möchte an dieser Stelle man den Anstoß geben die 1-jährigen Fristen zu überdenken. Mit zweijährigen Fristen wäre der Sache auf jeden Fall genüge getan, meiner Meinung nach würde auch nichts gegen 4- oder 5- jährige Fristen sprechen.
Zudem auch noch mal der Hinweis auf das rote 07 er Kennzeichen. Hier liegen nach dessen Zuteilung weitere Prüfungen im Ermessensbereich des Halters.
Auch kann ich seitens der NVG keine Aktivitäten zu diesem Thema erkennen, dabei betrifft es doch fast alle Oldtimer LKW Liebhaber, insbesondere die mit H-Kennzeichen.
Es wurden schon Änderungen beim Sonntagsfahrverbot für Oldtimer LKW durchgesetzt, so dass ich die Hoffnung habe, und ich spreche hier sicherlich für viele, dass auch zu diesem Thema Änderungen möglich sein müssen!
Grüße an alle, Achim |
Zitat: |
Original von henning
Moin!
Ja Achim, das ist absolut richtig! Nur - WER soll sich denn darum kümmern??
Ich wüßte nicht, daß unser "Interessenverband" noch politisch aktiv ist, weder in Berlin, noch in Brüssel. Die Verbindung zum DEUVET wurde gekappt, damit schwimmt die Nutzfahrzeug-Oldtimerszene wie ein Ölfleck auf dem Meer. Natürlich geschah die Kündigung der DEUVET-Mitgliedschaft "weder aus persönlichen, noch aus finanziellen Gründen"... dafür wurde dann auch noch unser Netto-Mitgliedsbeitrag verdoppelt.
Was ist seitdem passiert, von den verzweifelten Kündigungsversuchen eines einzelnen Mitglieds abgesehen?
Die Baustelle HU-Fristen ist nicht neu, sie stand ja ganz oben auf der Agenda und wurde mit aller Energie angegangen... zumindest wurde das vor Jahren angekündigt. Genauso, wie man ankündigte, sich massiv für die Revision des Kurzzeitkennzeichens (04er Nummer) einzusetzen. Ich könnte Seiten mit Zitaten dazu füllen!
HU-Fristverlängerung und 04er-Kennzeichen lassen sich (selbst wenn man es mal versuchen würde) von dieser NVG nicht durchsetzen, schon gar nicht ohne den DEUVET. So, wie es eben auch beim Sonntagsfahrverbot war.
Man muß der Wahrheit ins Auge sehen und die Voraussetzungen durch grundlegende Veränderungen schaffen. Jeder von uns ist dazu aufgerufen, daran mitzuwirken.
Henning |
Hallo zusammen,
das Thema HU und SP Intervalle ist nach wie vor für uns Oldtimer-LKW Besitzer relevant.
Was mich an Achims Beitrag am meisten bewegt, ist wie man nachfolgendes Problem lösen kann.
Zitat: |
Original von Achim_69
Was bei gewerblich genutzten LKW, die im Fernverkehr eine durchschnittliche, jährliche Fahrleistung von 100.000 km erreichen, durchaus sinnvoll ist, ist für Oldtimer LKW und ihre Besitzer unzumutbar.
|
Genau hier liegt ja ein Kernproblem. Die gewerbliche Nutzung des H-Kennzeichens.
Ganz zu schweigen von den entgangenen TÜV-Gebühren, die evtl. durch den Wegfall der SP und jährlichen HU anfallen.
Wie Achim ja auch schon feststellte:
Zitat: |
Original von Achim_69
Auch kann ich seitens der NVG keine Aktivitäten zu diesem Thema erkennen, dabei betrifft es doch fast alle Oldtimer LKW Liebhaber, insbesondere die mit H-Kennzeichen.
|
Da ja unser derzeitiger „Interessensverband“ NVG mit sich selber beschäftigt ist, sollten wir als Oldtimer-LKW Freunde den einzigen für uns übrig gebliebenen Verband DEUVET bitten, sich um dieses Thema zu kümmern.
Wer außer dem DEUVET hat die Kompetenz hierfür? Ich denke derzeitig Niemand!
Klar wird es bestimmt wieder Trittbrettfahrer geben wollen, aber irgendwer muss ja den Anfang machen.
Eure Meinung wäre interessant, gerne auch per PN.
Gruß Sascha |
Parlamentskreis Automobiles Kulturgut - Sicherheitsprüfung - NVG
Wie schrieb ich am 15.02.2020 schon:
"Klar wird es bestimmt wieder Trittbrettfahrer geben wollen, aber irgendwer muss ja den Anfang machen."
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
|
|
06.03.2020 16:42 |
|
|
Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von maelboe
Abend
Wie kann man von Menschen nur so enttäuscht werden.
Eigentlich sollte eine saubere Übergabe erfolgen, auch immer in welcher Konstellation.
Es gibt ein neues Ausschlussverfahren/Kündigung .
Hierbei geht es nicht um Herrn Bauer.!!!!!!!!!!
Somit distanziere ich mich öffentlich von dieser Gemeinschaft,
die nicht verstanden hat um was es wirklich geht.
Noch NVG Mitglied resigniert der zum nächsten Quartal gekündigt hat.
Der der es nicht versteht
Martin |
Hallo,
anbei ein Link für weitere Informationen. NVG LINK
Auch hier schrieb ich schon mal: "Sind es also doch nur persönliche Animositäten einzelner Vorstandsmitglieder, die das Vereinsvermögen durch solche unnützen Verhandlungen schmälern?"
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
|
|
07.03.2020 10:23 |
|
|
henning
Moderator
Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
|
|
|
07.03.2020 12:06 |
|
|
Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
|
|
RE: Wichtige Info?? - nur HIER!! |
|
Hallo Henning,
Respekt und Glückwunsch zu diesem Urteil im Namen des Volkes! Und das zum dritten Mal!
Als anwesender Besucher der Verhandlung habe ich nichts anderes erwartet, allerdings nicht so schnell und so klar.
Meine Empfehlung an den Restvorstand der NVG ist, dir Henning, per Boten die Einladung zur JHV zum 21.03.2020 umgehend zu zustellen.
Bis 24:00 H wäre noch fristgerecht – andernfalls könnte der Vorstand nur noch auf Deine Milde hoffen.
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
|
|
07.03.2020 12:19 |
|
|
|
|
|
Impressum
|