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Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Oldtimer-LKWs » Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen henning 17.02.2019 14:28
 RE: Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen - HU und SP Prüfung Achim_69 07.09.2019 06:00
 Änderung für den § 21 StVZO henning 17.02.2019 14:31
 Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen Kaelble KV631 17.02.2019 15:24
 RE: Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen Camion 17.02.2019 16:06
 RE: Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen Kaelble KV631 17.02.2019 16:34
 Pannenservice historische Lkw, Erfahrungsberichte Kaelble KV631 17.02.2019 16:42
 RE: Änderung für den § 21 StVZO Kaelble KV631 19.02.2019 10:52
 RE: Änderung für den § 21 StVZO Kaelble KV631 20.04.2019 20:16
 N V G Mitglied supercargolu7 21.03.2019 20:41
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henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin!

Wir sehen uns immer häufiger neuen Regularien für Nutzfahrzeuge ausgesetzt. Das nicht nur im aktuellen Nutzfahrzeugverkehr, sondern auch, was den Betrieb von Oldtimern betrifft.

Für Oldtimer gelten teilweise sehr spezielle Bedingungen. Deshalb habe ich dieses neue Thema eröffnet, das sich nur mit über 30 Jahre alten Nutzfahrzeugen befassen soll.


Henning

__________________
>> Noch-Mitglied der NVG eV <<

>> Fördermitglied des DEUVET eV <<

17.02.2019 14:28 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 27.06.2016
Name: Joachim
Herkunft: Meschede
Alter: 54

RE: Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen - HU und SP Prüfung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

um mal wieder zu dem ursprünglichen Themengebiet zurückzukehren nun folgender Beitrag:

Wenn man sich mal ein wenig im EU Ausland umgeschaut hat, wird man bei unseren Nachbarn kuriose Ausnahmeregelungen feststellen können.
Gespräche mit Liebhabern alter LKW haben folgende interessante Erkenntnisse gebracht:

Wenn man in GB einen Oldtimer LKW besitzt, welcher noch ein altes, schwarzes Kennzeichen hat, diese wurden bis in die 70 er Jahre ausgegeben, ist mal sowohl von der KFZ Steuer als auch von sämtlichen HU Prüfungen befreit.
Zudem sind KFZ Versicherungen dort personenbezogen, d.h. nicht das Auto ist versichert, sondern der Fahrer.

Ja, wenn man das nun mit Deutschland vergleicht, sind das dort sicherlich paradiesische Zustände für jeden der historische Fahrzeuge bewegen möchte. Die Kosten-Nutzen Frage wird sich jeder stellen müssen und gerade die Unterhaltung eines Oldtimer LKW ist nicht ganz ohne, von der meist relativ teuren Instandsetzung vor Erteilung eines H-Kennzeichens mal ganz abgesehen.

Ich möchte jetzt nicht auf den Einheitssteuersatz für H-Kennzeichen oder die Oldtimer Versicherungen eingehen, was mich am meisten stört ist die 1-jährige HU Fist incl. der Sicherheitsprüfung.

Was bei gewerblich genutzten LKW, die im Fernverkehr eine durchschnittliche, jährliche Fahrleistung von 100.000 km erreichen, durchaus sinnvoll ist, ist für Oldtimer LKW und ihre Besitzer unzumutbar.

Oldtimer LKW werden in der Regel durchschnittlich 1.000 bis 3.000 km im Jahr bewegt und während ihrer Ruhezeiten fast ausschließlich überdacht abgestellt. Die Fahrzeuge werden überwiegend im Leerbetrieb bewegt.
Der Verschleiß ist somit an allen Bauteilen äußerst gering, incl. der zu erwartenden Korrosion. Zudem gehen die Besitzer mit großer Sorgfalt mit Ihren "Schätzen" um und werden sicherlich schon weit vor der nächsten HU-Prüfung erkennbare Mängel beseitigen.

Hinzu kommt, dass LKW nach Baujahr 1976 der AU Pflicht unterliegen. Somit wird bei jeder Prüfung des Antriebsaggregates dieses wieder ein Stück näher an sein Lebensende gebracht.
Die Sinnhaftigkeit dieser Höchstdrehzahl-Leerlaufprüfungen ist sowieso fraglich, außer für die Automobilhersteller, Prüforganisationen und die Metallverwerter natürlich.

Ich möchte an dieser Stelle man den Anstoß geben die 1-jährigen Fristen zu überdenken. Mit zweijährigen Fristen wäre der Sache auf jeden Fall genüge getan, meiner Meinung nach würde auch nichts gegen 4- oder 5- jährige Fristen sprechen.

Zudem auch noch mal der Hinweis auf das rote 07 er Kennzeichen. Hier liegen nach dessen Zuteilung weitere Prüfungen im Ermessensbereich des Halters.

Auch kann ich seitens der NVG keine Aktivitäten zu diesem Thema erkennen, dabei betrifft es doch fast alle Oldtimer LKW Liebhaber, insbesondere die mit H-Kennzeichen.

Es wurden schon Änderungen beim Sonntagsfahrverbot für Oldtimer LKW durchgesetzt, so dass ich die Hoffnung habe, und ich spreche hier sicherlich für viele, dass auch zu diesem Thema Änderungen möglich sein müssen!

Grüße an alle, Achim

__________________
Viele Grüße,
Achim Augenzwinkern

HENSCHEL - das Beste was Mercedes je gebaut hat

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Achim_69: 07.09.2019 11:26.

07.09.2019 06:00 Achim_69 ist offline E-Mail an Achim_69 senden Beiträge von Achim_69 suchen Nehmen Sie Achim_69 in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

Änderung für den § 21 StVZO Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Aktueller Anlaß ist eine Änderung für den § 21 StVZO - dabei geht es um Einzelabnahmen und Vollgutachten für Kraftfahrzeuge.

Bisher war hierfür nur der TüV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) zugelassen.

Der Bundesrat hat vorgestern diese Beschränkung aufgehoben! Wirksam wird diese Liberalisierung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die also für die Praxis noch abzuwarten ist.

Link zur Meldung:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verk...-stvzo-monopol/

Genauere Durchführungsbestimmungen muß man ohnehin noch abwarten.


Henning

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17.02.2019 14:31 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Kaelble KV631



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Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha
Herkunft: NRW
Alter: 51

Themenstarter Thema begonnen von Kaelble KV631
Rund um den OLDTIMER-LKW - Gesetze, Verordnungen, Verbände, Versicherungen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Super ! daumen


Endlich eine Plattform für Informationen rund um unser Hobby.
(Für diese Infos braucht man nicht auf eine JHV fahren um schlauer zu werden) gröhl


Anbei noch eine Info der Zeitschrift "kfz-betrieb" der Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. KLICK

Wer aufmerksam liest wird bestimmt jemanden vermissen, oder auch nicht! Pfeifen

Gruß Sascha

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„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
17.02.2019 15:24 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
Camion



Dabei seit: 17.05.2015
Name: ------
Herkunft: NRW

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Hallo,

gute Sache!

Zum ASC ("Allgemeiner Schnauferl Club") sollte man sich aber auch mal diesen interessanten Link durchlesen, denn nicht alle die sich für Altmetall interessieren, haben dieselben Ziele:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/oldti...-a-1249965.html

Grüße
Jörg
17.02.2019 16:06 Camion ist offline Beiträge von Camion suchen Nehmen Sie Camion in Ihre Freundesliste auf
Kaelble KV631



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Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha
Herkunft: NRW
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Zitat:
Original von Camion
Hallo,

gute Sache!

Zum ASC ("Allgemeiner Schnauferl Club") sollte man sich aber auch mal diesen interessanten Link durchlesen, denn nicht alle die sich für Altmetall interessieren, haben dieselben Ziele:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/oldti...-a-1249965.html

Grüße
Jörg


Hallo Jörg,

ja, ja, unsere Medienlandschaft, das ist so eine Sache für sich. Da werden schon mal gerne Dinge falsch dargestellt. Kennt man ja auch aus anderen Bereichen.

Danke für Deinen Hinweis und die Verlinkung.

Wer weiter recherchiert findet die Stellungnahme von Uwe Brodbeck
Präsident des Allgemeinen Schnauferl-Club Deutschland e.V. hier: KLICK

Gruß Sascha

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„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
17.02.2019 16:34 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
Kaelble KV631



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Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha
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Bitte auch dieses Thema beachten und aufmerksam lesen. :ben

Pannenservice historische Lkw, Erfahrungsberichte

Gruß Sascha

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„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
17.02.2019 16:42 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 18.09.2009
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RE: Änderung für den § 21 StVZO Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von henning
Aktueller Anlaß ist eine Änderung für den § 21 StVZO - dabei geht es um Einzelabnahmen und Vollgutachten für Kraftfahrzeuge.

Bisher war hierfür nur der TüV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) zugelassen.

Der Bundesrat hat vorgestern diese Beschränkung aufgehoben! Wirksam wird diese Liberalisierung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die also für die Praxis noch abzuwarten ist.

Link zur Meldung:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verk...-stvzo-monopol/

Genauere Durchführungsbestimmungen muß man ohnehin noch abwarten.


Henning



Hallo,

anbei die Verlinkung zur Presseinformation des GTÜ. GTÜ Link

Gruß Sascha

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„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
19.02.2019 10:52 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
Kaelble KV631



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Dabei seit: 18.09.2009
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RE: Änderung für den § 21 StVZO Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Kaelble KV631
Zitat:
Original von henning
Aktueller Anlaß ist eine Änderung für den § 21 StVZO - dabei geht es um Einzelabnahmen und Vollgutachten für Kraftfahrzeuge.

Bisher war hierfür nur der TüV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) zugelassen.

Der Bundesrat hat vorgestern diese Beschränkung aufgehoben! Wirksam wird diese Liberalisierung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die also für die Praxis noch abzuwarten ist.

Link zur Meldung:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verk...-stvzo-monopol/

Genauere Durchführungsbestimmungen muß man ohnehin noch abwarten.


Henning



Hallo,

anbei die Verlinkung zur Presseinformation des GTÜ. GTÜ Link

Gruß Sascha


Hallo,

am 21.03.2019 durch den Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Änderung des $21 ist damit gültig.
Quelle: www.bgbl.de

Gruß Sascha

Kaelble KV631 hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
zzz.jpg



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20.04.2019 20:16 Kaelble KV631 ist offline Beiträge von Kaelble KV631 suchen Nehmen Sie Kaelble KV631 in Ihre Freundesliste auf
supercargolu7   Zeige supercargolu7 auf Karte



Dabei seit: 07.01.2010
Name: Thomas
Herkunft: Finowfurt-eberswalde
Alter: 65

N V G Mitglied Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Henning
in deinen sprüchen steht immer N V G Mitglied du bist doch überhaupt kein Mitglied müsstest dine sprüche mal überarbeiten
21.03.2019 20:41 supercargolu7 ist offline E-Mail an supercargolu7 senden Beiträge von supercargolu7 suchen Nehmen Sie supercargolu7 in Ihre Freundesliste auf
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