Berufskraftfahrer Qualifikation |
thomas d
Dabei seit: 09.06.2007
Name: thomas Herkunft: urbach
Alter: 59
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@ Dingsi : Nicht verwechseln Berufskraftfahrer und Qualifikation.Das ist zweierlei. Der Berufskraftfahrer ist ein erlernter Beruf sei es als Lehre in einem Ausbildungsbetrieb oder als Umschulung , mit Abschlußprüfung bzw Gesellenbrief. Die Qualifizierung ist nur eine Weiterbildung ohne dei bald Gewerblich kein LKW mehr rollt. Diese Qulifizierung ist EU weit gleich und muß immer in dem Land wo du sie machst in Landessprache in Wort und Schrift abgelegt werden.In den skandinavischen Ländern ist das schon lange so. Der Sinn liegt darin EU weit gleiche Standarts einzuführen. Dh. Wer in Deutschland mit einem deutschen LKW fährt muß Zertifiziert sein.Sieh es als Schutz der deutschen Fahrer,die EU-Außengrenzen sind weit weg,somit hört es auf von dort Billigstfahrer zu holen und die eigenenLeute nach Hause zu schicken. Wer einen Fahrer ohne Zertifizierung beschäftigt ist mit 20000euro dabei.
Sehe es positiv, was du gelernt hast nimmt dir keiner,Wissen ist Macht,man hat die Karten in der Hand. Die die jetzt unterwegs sind und kein Wort verstehen sind nachher weg,gute gebildete Fahrer Mangelware,wird sich am Verdienst bemerkbar machen.
mfG Thomas D.
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Mercedes-Benz das Power-Wunder, rennt den Berg hinauf wie Andere runter
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14.01.2009 12:44 |
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DEUTZ-FAHR-FAN unregistriert
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Zitat: |
Original von Uritrans
Ich spreche jetzt für die Schweiz:
Die 5 Tage Kurse welche ich bis 2014 Nachweisen muss hab ich schon bald.
Die Kurse letztes Jahr waren bei den Routiers Suisse noch gratis. Nun kostet ein Tageskurs Fr 165.- was ich nicht die Welt finde. Vorallem da ich die Kurse sicher selbst bezahlen muss. Ich werde die Kurse aber besuchen, da ich mir die Option des fahrens offenhalten will.
Wie der eine oder andere ja weiss hab ich einen anderen Job.
Nach 2014 bis 2019 schau ich dann mal, denn die Berechtigung zum führen schwerer Motorfahrzeuge nimmt einem niemand. Aktuell ist es so, dass man den Zusatzausweis zum gewerblichen führen schwerer Motorfahrzeuge ohne die Kurse nicht erhält oder dieser dann später aberkannt wird. |
hoi
ich bin jedesmal wieder erstaunt wie schnell doch die schweizer sich brüssel anpassen.wie sind nicht in diesen verein (EU) dabei,nehmen aber viele gesetzte von denen an.was mich aber aufregt das viele schweizer sofort spuren,wenn brüssel sagt,scheisst zuerst auf den beifahrersitz sind es die schweizer die das sofort umsetzen!
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14.01.2009 12:52 |
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André
Dabei seit: 30.12.2006
Name: s.o. Herkunft: Essen
Alter: 35
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Das hieße also, wenn ich es recht verstanden habe,. das ich die Quali machen muss, wenn ich jetzt in den gewerblichen Verkehr einsteigen will?
Ich habe meinen CE seit Frühjahr 2008, bin noch 19, und habe eine Ausnahmegenehmigung beantragt, die mir erlaubt, vor dem 21 Lebensjahr gewerblich zu fahren. Das ist durchaus möglich, ich warte jetzt noch auf die Rückmeldung der hiesigen Behörde.
Da meine Lehre bald endet, wollte ich dann direkt als Fahrer einsteigen.
Damals, als ich den Führerschein gemacht habe, hieß es von meiner fahrschule, ich müsse diese Qualifikation nicht machen, da ich ja vor dem Stichtag in diesem Jahr den Schein habe.
Ist das jetzt falsch, oder wie ist das?
Bringt mir ja nichts, wenn ich jetzt ohne die Quali einsteige, und am Ende nur Ärger dadurch habe.
Blöd wäre es aber trotzdem, weil ich dann für diese Zeit wo ich das mache, wieder irgendeinen Job suchen muss, nur für die Zeit der Quali .....
Wäre auch mist.
Wie genau ist es denn jetzt richtig?
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Das Copyright der von mir gezeigten Bilder liegt bei mir
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14.01.2009 12:56 |
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thomas d
Dabei seit: 09.06.2007
Name: thomas Herkunft: urbach
Alter: 59
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Die 35 Stunden werden zwischen 600 und 700 Euro kosten,wahrscheinlich ist es als Paket etwas billiger als aufgeteiltt
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Mercedes-Benz das Power-Wunder, rennt den Berg hinauf wie Andere runter
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14.01.2009 14:03 |
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André
Dabei seit: 30.12.2006
Name: s.o. Herkunft: Essen
Alter: 35
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Soll das heißen ich werde jetzt alle 5 Jahre so 6-700€ investieren müssen?
Das wäre ja ziemlich heftig. Übernehmen die Firmen sowas in der Regel mit,oder wie ist das?
Hat da jemand Erfahrungen?
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Das Copyright der von mir gezeigten Bilder liegt bei mir
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14.01.2009 14:19 |
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thomas d
Dabei seit: 09.06.2007
Name: thomas Herkunft: urbach
Alter: 59
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Nach 5 Jahren ist eine Weiterbildung fällig. Diese beinhaltet aber nur eine Auffrischung der Grundqualifikation,vermutlich im kleineren Rahmen ,so ähnlich wie die Verlängerung bei GGVS--ADR-Bescheinigung.
Bezahlung wird den Fahrer treffen,den die Qualifizierung ist Personenbezogen,ausser der Boss ist großzügig.
mfG Thomas D.
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Mercedes-Benz das Power-Wunder, rennt den Berg hinauf wie Andere runter
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14.01.2009 16:01 |
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Uritrans
Dabei seit: 30.08.2008
Name: Erich Herkunft: Beim Kernkraftwerk
Alter: 42
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Ich weiss nur wie es bei uns in der Schweiz geregelt ist. Hier ist es so das ich durch Nachweisen von 5 besuchten Kurstagen den Fähigkeitsausweis zum gewerblichen Gütertransport erreiche.
Zitat: |
Verordnung
über die Zulassung von Fahrzeugführern und
Fahrzeugführerinnen zum Personen- und
Gütertransport auf der Strasse
Art. 27 Übergangsbestimmungen 1 Personen, die vor dem 1. September 2009 im Besitz des Führerausweises der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 sind, wird der entsprechende Fähigkeitsausweis auf Gesuch hin ohne Prüfung erteilt. Bei Gesuchen, die vor dem 1. September 2009 eingereicht werden, wird der Fähigkeitsausweis auf den 31. August 2014 befristet. Bei Gesuchen, die später, aber vor dem 1. September 2014 eingereicht werden, wird der Fähigkeitsausweis auf fünf Jahre befristet. Bei Gesuchen, die ab dem 1. September 2014 eingereicht werden, wird der Fähigkeitsausweis nur erteilt, wenn die Weiterbildung nach den Artikeln 16–20 besucht wurde. 2 Personen, die das Gesuch um den Lernfahrausweis oder Führerausweis der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 vor dem 1. September 2009 gestellt haben, legen die Führerprüfung nach dem bisherigen Recht ab. Nach bestandener Führerprüfung wird der entsprechende Fähigkeitsausweis ohne weitere Prüfung erteilt. Strassenverkehr 3 Personen, die vor dem 1. September 2009 im Besitz des Führerausweises der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 sind, können sich die berufsbezogenen Weiterbildungskurse, die sie ab dem 1. Januar 2007 besucht haben, an die Weiterbildung nach den Artikeln 16–20 anrechnen lassen, wenn sie schriftlich dokumentieren können, dass die besuchte Weiterbildung Themen nach dem Anhang beinhaltet. |
Quelle ASTAG
Cambus
__________________ Volvo N10 Power statt Elektronik
Schwertransportkalender 2012
Interlakenkalender 2012
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14.01.2009 17:10 |
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DEUTZ-FAHR-FAN unregistriert
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Zitat: |
Original von Uritrans
Ich weiss nur wie es bei uns in der Schweiz geregelt ist. Hier ist es so das ich durch Nachweisen von 5 besuchten Kurstagen den Fähigkeitsausweis zum gewerblichen Gütertransport erreiche.
Zitat: |
Verordnung
über die Zulassung von Fahrzeugführern und
Fahrzeugführerinnen zum Personen- und
Gütertransport auf der Strasse
Art. 27 Übergangsbestimmungen 1 Personen, die vor dem 1. September 2009 im Besitz des Führerausweises der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 sind, wird der entsprechende Fähigkeitsausweis auf Gesuch hin ohne Prüfung erteilt. Bei Gesuchen, die vor dem 1. September 2009 eingereicht werden, wird der Fähigkeitsausweis auf den 31. August 2014 befristet. Bei Gesuchen, die später, aber vor dem 1. September 2014 eingereicht werden, wird der Fähigkeitsausweis auf fünf Jahre befristet. Bei Gesuchen, die ab dem 1. September 2014 eingereicht werden, wird der Fähigkeitsausweis nur erteilt, wenn die Weiterbildung nach den Artikeln 16–20 besucht wurde. 2 Personen, die das Gesuch um den Lernfahrausweis oder Führerausweis der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 vor dem 1. September 2009 gestellt haben, legen die Führerprüfung nach dem bisherigen Recht ab. Nach bestandener Führerprüfung wird der entsprechende Fähigkeitsausweis ohne weitere Prüfung erteilt. Strassenverkehr 3 Personen, die vor dem 1. September 2009 im Besitz des Führerausweises der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 sind, können sich die berufsbezogenen Weiterbildungskurse, die sie ab dem 1. Januar 2007 besucht haben, an die Weiterbildung nach den Artikeln 16–20 anrechnen lassen, wenn sie schriftlich dokumentieren können, dass die besuchte Weiterbildung Themen nach dem Anhang beinhaltet. |
Quelle ASTAG
Cambus
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hoi
hast du das gewusst als man über die bilateralen verträge abstimmen musste?das wussten glaub die wenigsten!
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14.01.2009 17:31 |
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TiefTieferTiefbau
Dabei seit: 08.04.2008
Name: Hab ich Herkunft: von zu Hause
Alter: 37
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Wäre vielleicht jemand mal so nett und erklärt auch mir (als mehr oder weniger Unwissenden) das Thema?
Hier wird momentan auf so vielen Mini Baustellen gearbeitet das man ohne Grundkenntnisse schnell den Überblick verliert.
Vielleicht kann mir ja einer sagen was ich in Zukunft machen muss:
Ich bin aktuell 21, habe den CE Führerschein (LKW + Anhänger) seit Ende November 2005 und mache neben meinem Studium zum Bauingenieur die Ausbildung zum Strassenbauer.
Wenn ich denn mal im Betrieb bin, fahre ich natürlich auch hin und wieder mal mitm LKW. Sei es Absperrung holen, Aushub weg fahren, oder mal kurz zum Kiosk. Hin und wieder mache ich auch den ganzen Tag nichts anderes als LKW fahren, meist aber nur sporadisch.
Zählt das irgendwie schon als Gewerblicher Verkehr (hat da einer eine genaue Definition für mich?)?
Muss ich dafür eine Qualifikation oder Weiterbildung haben? Wenn ja, welche?
Hoffe ihr könnt mir da irgendwie auf die Sprünge helfen, finde es nicht besonders einfach sich da mit den Deutschen Gesetzen und Vorgaben auseinander zu setzen ...
Danke!
__________________ Coming soon!
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14.01.2009 17:33 |
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Impressum
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