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Zum Ende der Seite springen Frage: Kurzzeitkennzeichen
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Tornado



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Dabei seit: 14.10.2006
Name: Bernd
Herkunft: Oberösterreich
Alter: 44

Frage: Kurzzeitkennzeichen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

hätte da mal jede Menge Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)", nachdem man im Netz ja alles mögliche findet, was allerdings nicht immer widerspruchsfrei ist ...

- Wie ist der Ablauf bzw. wo muss ich dazu hin?
- Wie sieht's mit Versicherung aus? Wer? Wie? Wo? Kosten?
- Muss für das Fahrzeug dann ein aktuell gültiges TÜV-Gutachten o.ä. vorliegen?
- Wie lange gültig? 5 Tage?
- und und und ...

Danke schon mal für Eure Antworten & Hinweise!!!

__________________
A-U-S-T-R-I-A
21.08.2013 07:38 Tornado ist offline E-Mail an Tornado senden Beiträge von Tornado suchen Nehmen Sie Tornado in Ihre Freundesliste auf
manny33604



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Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny
Herkunft: Papenburg
Alter: 44

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Du brauchst einen Wisch von der Versicherung (ist nur ne Nummer die es per SMS gibt, kost meistens nichts), dass du für den Zeitraum versichert bist, an dem ersten der fünf Tage des Überführungskennzeichens rennst du zum Straßenverkehrsamt und holst es dir gegen Gebür ab.

TÜV und AU brauchst du nicht, stehst aber als Fahrzeugführrer dafür grade dass alles in einem verkehrssicheren Zustand ist.

Kennzeichen abholen dass erst z.B. in der nächsten Woche gültig wird ging bei mir nicht. Kosten waren glaub ich so 20-30 Euro, inkl. Kennzeichen.

__________________
vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!

rtfm jo



www.rolfes-transporte.de

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von manny33604: 21.08.2013 07:53.

21.08.2013 07:50 manny33604 ist offline E-Mail an manny33604 senden Beiträge von manny33604 suchen Nehmen Sie manny33604 in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
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Richtich....

und hier -KLICK- steht auch einiges dazu. Den dort zu findenden Link zur Stadt Bremen sollte man auch dazu aufrufen.

Versicherung gibts günstig im www, sodaß incl. Platten die Kosten für 5 Tage auf ~60 € kommen.

Neuerdings darf man das KZK aber nur noch dort holen, wo man seinen Wohnsitz hat wall

Das dient dem "Schutz vor Mißbrauch". Eine Logik, nach der man auch Banken abschaffen sollte... immer diese lästigen Überfälle großes Grinsen


Henning winke

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21.08.2013 07:57 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Ede



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Dabei seit: 02.07.2007
Name: Mike
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Alter: 44

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Also, Kurzzeitkennzeichen gelten für 5 Tage.
Zu allererst brauchst Du dafür die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen. (versicherungsnummer)
Diese Nummer bekommst Du von Deiner Versicherung (meist die Kosten sogar bei späterer Anmeldung von dieser Versicherung erstattet), oder mittlerweile sogar auf den Internetseiten der örtlichen Zulassungsstellen.

TüV Gutachten braucht man keins, sicherer ist es aber allemal wenn das Fahrzeug noch TüV hat bzw in einem verkehrsicheren Zustand ist.

Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle, bzw. auch im Internet. Allerdings fehlt Dir bei Bestellung im Internet dann mindestens ein Tag. Der Ausgabetag ist immer Entscheident.

Seit diesem Jahr darf auch nur noch der im roten Fahrzeugscheinheft (für das Kurzzeitkz) eingetragen Halter das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen, sonst erlischt der Versicherungsschutz.

Im Internet kann man unter folgenden Links das Kennzeichen schon versichert bestellen:

Zum Beispiel hier:

Oder hier...

Wenn man bei Google Kurzzeitkennzeichen online eingibt, kommen da jedemenge Internetseiten.
Ich persönlich mache aber lieber den Weg zur Zulassungsstelle, weil ich da die 5 kompletten Tage hab, und das Geld für die Versicherung des KZ bei späterer Zulassung von der normalen Kfz Versicherung wiederbekomme bzw. verrechnet wird. Die eVB Nummer bekommt man von der Versicherung, bei der man dann auch später Versichern will.
Hoffe ich hab jetzt nix vergessen...

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Schwedenstahl

21.08.2013 08:03 Ede ist offline E-Mail an Ede senden Beiträge von Ede suchen Nehmen Sie Ede in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

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Zitat:
Original von Ede

Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle...


Ich wünschte ja, es wäre so - aber das ist leider abgeschafft (ob für immer, muß sich noch zeigen). Damit entfällt z.B. die Möglichkeit, sich am Besichtigungsort eines Autos ein KZK zu holen, wenn man das Auto kaufen und mitnehmen will.

Hier der Link zur Stadt Bremen (nur als Beispiel): KLICK

Da steht das Elend bereits ganz oben:

"Kurzzeitkennzeichen dürfen grundsätzlich nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde des Wohnsitzes bzw. Betriebsstätte zugeteilt werden."

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21.08.2013 08:18 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Ede



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Zitat:
Original von henning
Zitat:
Original von Ede

Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle...


Ich wünschte ja, es wäre so - aber das ist leider abgeschafft (ob für immer, muß sich noch zeigen). Damit entfällt z.B. die Möglichkeit, sich am Besichtigungsort eines Autos ein KZK zu holen, wenn man das Auto kaufen und mitnehmen will.

Hier der Link zur Stadt Bremen (nur als Beispiel): KLICK

Da steht das Elend bereits ganz oben:

"Kurzzeitkennzeichen dürfen grundsätzlich nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde des Wohnsitzes bzw. Betriebsstätte zugeteilt werden."


Dies ändert sich aber dann, wenn man seinen Wohnsitz nicht in DE hat!

Österreich ---> nicht Deutschland!

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Schwedenstahl

21.08.2013 08:40 Ede ist offline E-Mail an Ede senden Beiträge von Ede suchen Nehmen Sie Ede in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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RE: Frage: Kurzzeitkennzeichen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Möglich... aber das wirft neue Fragen auf.

Zitat:
Original von Tornado
...Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)"


Für mich wäre es sehr überraschend, wenn man a) als Österreicher ein dt. KZK erhielte, oder b) als Deutscher in Austria ein deutsches KZK bekäme.

Ich lasse mich mal überraschen (und wie schon erwähnt, will ich ja nicht Recht behalten...).


Henning

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21.08.2013 08:49 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Ede



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Dazu steht im folgenden Link wie man es als Ausländer in DE bekommt.

Genau hier...

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Schwedenstahl

21.08.2013 08:55 Ede ist offline E-Mail an Ede senden Beiträge von Ede suchen Nehmen Sie Ede in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
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Wenn dieser Auszug wirklich stimmt:

Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) des ausländischen Wohnortes oder des Konsulates ist vorzulegen.

- dann wäre man als Ausländer in D besser gestellt als ein Deutscher. Gut, sowas kommt vor... dennoch evtl. eine Möglichkeit, die Neuregelung auszuhebeln.

Wenn das so klappt, Glückwunsch! daumen

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21.08.2013 09:03 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Tornado



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Danke für Eure raschen Antworten!

(Zweit-)Wohnsitz in D ist vorhanden, das wäre also nicht das große Thema ... zwinker

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A-U-S-T-R-I-A
21.08.2013 10:02 Tornado ist offline E-Mail an Tornado senden Beiträge von Tornado suchen Nehmen Sie Tornado in Ihre Freundesliste auf
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